--- name: synopse-erstellen description: "Synopse als Dreispalten-Tabelle bisheriges Recht neues Recht Aenderungsbefehl erstellen. Anwendungsfall Ressortabstimmung Bundestag oder Bundesrat brauchen vergleichende Darstellung um Aenderungen schnell zu erfassen. Pro geaendertem Paragrafen eine Zeile oder Block pro Stammgesetz eigene Synopse..." --- # Synopse erstellen ## Normenanker Arbeitsfokus: **Synopse erstellen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung. - `Art. 76 Abs. 1 GG` — Gesetzesinitiative. - `Art. 77 Abs. 1 GG` — Gesetzesbeschluss. - `Art. 80 Abs. 1 GG` — Verordnungsermächtigung. - `Art. 84 Abs. 1 GG` — Verwaltungsvollzug. - `§ 42 Abs. 1 GGO` — Gesetzgebungsvorhaben. - `§ 43 Abs. 1 GGO` — Ressortabstimmung. - `§ 44 Abs. 1 GGO` — Gesetzesfolgen. - `§ 45 GGO` — Beteiligung. - `§ 46 GGO` — Rechtsförmlichkeit. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Aufbau einer Synopse ### Tabelle (Format Markdown / DOCX / PDF Landscape) | Bisheriges Recht | Neues Recht | Änderungsbefehl | |---|---|---| | Paragraf 33 HGB (alte Fassung) Wortlaut ... | Paragraf 33 HGB (neue Fassung) Wortlaut ... | Paragraf 33 wird wie folgt gefasst ... | ### Pro Stammgesetz eine eigene Datei - Synopse_HGB.md - Synopse_ZPO.md - Synopse_FamFG.md ### Spaltenbreite DOCX: ca. 33 Prozent / 33 Prozent / 34 Prozent. Bei langen Sätzen A3 Landscape oder DIN A4 mit kleiner Schrift. ## Kennzeichnung von Änderungen - Eingefügte Worte: **fett** oder Doppelunterstreichung - Gestrichene Worte: ~~Durchstreichung~~ oder kursiv mit Hinweis "entfaellt" - Bei voelliger Neufassung: Spalte "Bisheriges Recht" "Aufgehoben (alte Fassung in Anlage)" ## Lesefassung in separater Datei Synopse ist gut für den Vergleich. Eine **Lesefassung** zeigt die geänderte Norm in einer einheitlich gelesenen Fassung. Beispiel "Lesefassung_HGB_Paragraf_33.md" - das ist der Paragraf, wie er nach Inkrafttreten lautet. ## Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) §§ 42-48 GGO (Synopse als Bestandteil der Begr.) — §§ 1-4 HdR (Rechtsfoermlichkeit, Vergleichs-Darstellungen) — Art. 76 Abs. 2 GG (Einbringungs-Unterlagen inkl. erlaeuternder Materialien) ## Anschluss `lesefassung-konsolidiert`.