--- name: terminologie-konsistenz description: "Terminologie-Konsistenz im legistischen Entwurf prüfen und Begriffstabelle aufbauen. Anwendungsfall Entwurf enthaelt neue Legaldefinitionen oder Referent prüft ob Begriffe konsistent verwendet werden und keine ungewollten Abweichungen von bestehenden Legaldefinitionen in anderen Gesetzen vorliege..." --- # Terminologie-Konsistenz > Ein Wort, eine Bedeutung. Quer durch die ganze Rechtsordnung. ## Schritt 1 - Begriffsernte Alle in der Norm verwendeten Fachbegriffe sammeln. Substantive zuerst, dann Adjektive und Verben, die definierte Bedeutung haben. ## Schritt 2 - Prüfung "schon definiert?" Pro Begriff suchen: - Stammgesetz (interne Definition?) - HGB, BGB, ZPO, StPO, VwGO, SGB I (Allgemeine Begriffe) - DSGVO (personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher etc.) - EU-VO (DSA, DMA, AI Act, eIDAS 2.0) - Landesgesetze des betreffenden Landes ## Schritt 3 - Konsistenz-Matrix | Begriff | Definition Entwurf | Andere Norm | Abweichung | Bewertung | Vorschlag | |---|---|---|---|---|---| | Postfach | elektr. Postf. | beA-Verordnung | beA = nur Anwalt | bewusst weiter | OK, andere Bezeichnung wählen | | Unternehmen | iSd HGB | DSA Art. 3 g | DSA umfasst auch Plattformen ohne HReg | nein | Verweis auf DSA klarstellen | | Zweigniederlassung | iSd HGB | Niederlassung iSd EU | abweichend | nein | Wahl klarstellen | ## Schritt 4 - HdR-Test Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes (BMJ, 3. Auflage 2008, in Bearbeitung 4. Auflage): - Bestimmte Begriffe meiden ("etwaige", "gegebenenfalls" - Unbestimmtheit) - Aktiv statt Passiv - Singular ist Plural-feindlich, wenn Mehrzahl gemeint ist - Praesens ist Vergangenheits-feindlich ## Schritt 5 - GGO-Test Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO): formale Mindestanforderungen. ## Schritt 6 - Genderaspekt Geschlechtergerechte Sprache. Bei Personenbezeichnungen entweder: - Paarform "die Bürgerin oder der Bürger" - generisches Femininum oder Maskulinum - neutrale Formulierung "die Person" Inkonsistenz vermeiden - eine Formel je Gesetz. ## Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) §§ 43-46 HdR (einheitliche Begriffsverwendung, Terminologie-Gebot) — Art. 20 Abs. 3 GG (Bestimmtheitsgebot, Normenklarheit) — § 288 AEUV (EU-Richtlinie verlangt einheitliche terminologische Umsetzung) — §§ 1-5 DIN 1422 (Norm Terminologie-Konsistenz in Rechtstexten) ## Ausgabe Begriffstabelle als Anhang zum Entwurf. Kritische Fälle (Bruchbildung) markiert. ## Anschluss `zirkelschluss-pruefen`, dann `referentenentwurf-bauen`.