--- name: verfassungsmaessigkeit-quercheck description: "Querschnittsprüfung Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs oder einer Verordnung. Anwendungsfall Entwurf soll vor Ressortabstimmung oder NKR-Vorlage verfassungsrechtlich abgesichert werden oder Verband prüft eingegangenen Entwurf. Grundrechte Schutzbereich Eingriff Rechtfertigung Verhältnism..." --- # Verfassungsmaessigkeit-Quercheck > Nicht jeder Entwurf ist verfassungsgemäß, weil er gut gemeint ist. ## Pruefstation 1 - Welche Grundrechte sind betroffen? Prüfen pro Adressat: - Art. 1 GG Menschenwürde - Art. 2 GG allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf koerperliche Unversehrtheit - Art. 3 GG Gleichheit - Art. 4 GG Religionsfreiheit - Art. 5 GG Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunk - Art. 6 GG Ehe und Familie - Art. 8 GG Versammlung - Art. 9 GG Vereinigung - Art. 10 GG Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis - Art. 12 GG Berufsfreiheit - Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Art. 14 GG Eigentum - Art. 16 GG Auslieferung - Art. 17 GG Petitionsrecht ## Pruefstation 2 - Prüfraster pro Grundrecht 1. Schutzbereich (persönlich und sachlich) 2. Eingriff 3. Rechtfertigung - verfassungsmäßige Schranke - Schranken-Schranken (insbesondere Verhältnismaessigkeit) - legitimer Zweck - geeignet - erforderlich (mildestes Mittel) - angemessen ## Pruefstation 3 - Art. 3 GG Gleichbehandlung Bei Ungleichbehandlung: ist sie sachlich gerechtfertigt? Wenn personenbezogen: strenge Prüfung (neue Formel BVerfG E 88 / 87). ## Pruefstation 4 - Art. 12 GG Berufsfreiheit Drei-Stufen-Theorie (BVerfGE 7 / 377 Apotheker): - Berufsausübung: leichter zu rechtfertigen - Subjektive Zulassung: sachliche Gründe, Verhältnismaessigkeit - Objektive Zulassung: überwiegende Interessen der Allgemeinheit ## Pruefstation 5 - Art. 14 GG Eigentum - Inhalts- und Schrankenbestimmung (regelmäßiger Eingriff) - Enteignung (zugriff auf Eigentum gegen Entschädigung) - ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung (BVerfG) ## Pruefstation 6 - Art. 20 Abs. 3 GG Rechtsstaat - Vorrang des Gesetzes - Vorbehalt des Gesetzes - Bestimmtheitsgebot (besonders streng bei Eingriffsverwaltung) ## Pruefstation 7 - Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafnormen Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen. Der Bürger muss erkennen, was strafbar ist. ## Pruefstation 8 - Wesentlichkeitstheorie Wesentliche Entscheidungen muss der Gesetzgeber selbst treffen, nicht der Verordnungsgeber. ## Pruefstation 9 - Art. 28 Abs. 2 GG Selbstverwaltungsgarantie Wenn der Entwurf in kommunale Angelegenheiten eingreift: Eingriff in Selbstverwaltungsgarantie? Erforderlich? Verhältnismaessig? ## Pruefstation 10 - Demokratieprinzip Art. 20 Abs. 2 GG Bei dynamischen Verweisungen auf EU-Recht oder andere externe Stellen: ist die demokratische Legitimation gewahrt? ## Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) Art. 1 Abs. 3 GG (Grundrechtsbindung) — Art. 3 GG (Gleichheitsgebot) — Art. 12 GG (Berufsfreiheit, Drei-Stufen-Theorie) — Art. 14 GG (Eigentum) — Art. 20 Abs. 3 GG (Wesentlichkeitstheorie, Bestimmtheit) — Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung) ## Ausgabe Tabellarisches Querprotokoll mit allen einschlaegigen Grundrechten plus Prüfergebnis plus Empfehlung. ## Anschluss `folgenabschaetzung-erfuellungsaufwand`.