--- name: eingangsdaten-idw-s6-liqp description: "Liqui Eingangsdaten IDW S6 Liqp im Plugin Liquiditaetsplanung: prüft konkret Eingangsdaten-Checkliste für Liquiditaetsplanung, Verbindet Liquiditätsvorschau, GuV-Planung und Planbilanz zu einer Sanierungspla, Leitfaden Bankenreporting bei Krise." --- # Liqui Eingangsdaten IDW S6 Liqp ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: InsO §§ 1, 13-22, 35, 39, 47, 55-56, 60, 80, 87, 129, 133, 174, 175, 270 ff., 286-300, StaRUG §§ 1, 29, 31 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachliche Module ## 1. `liqui-eingangsdaten-checkliste` **Fokus:** Eingangsdaten-Checkliste für Liquiditaetsplanung: BWA, OPOS Debitoren/Kreditoren, Kontoauszuege, Steuerkonten, SV-Konten, Personalkosten, Investitionsplanung. Pruefliste Quellen und Vollstaendigkeit. Output: standardisiertes Datentemplate. ### Liqui: Eingangsdaten-Checkliste ## Fachkern: Liqui: Eingangsdaten-Checkliste - **Normen-/Quellenanker:** InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose. - **Entscheidende Weiche:** Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur. ## Fallweichen Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen. 1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)? 2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch? 3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte? 4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor? 5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet? ## Pruefraster Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein: 1. **Sachverhalt fixieren** – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel. 2. **Rechtliche Einordnung** - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden. 3. **Pruefung im Gutachtenstil** – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis. 4. **Handlungsempfehlung** – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist. ## Plugin-Kontext Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt. ## Output-Module - Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften. - Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht. - Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt. - Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link. ## Was dieser Arbeitsgang nicht macht - Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung. - Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung. - Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind. - Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt. ## 2. `idw-s6-integrierte-sanierungsplanung` **Fokus:** Verbindet Liquiditätsvorschau, GuV-Planung und Planbilanz zu einer Sanierungsplanung auf IDW-S-6-Niveau. Prüft Maßnahmenwirkung, Fortbestehensprognose, Sanierungsfähigkeit, Szenarien, Planungsannahmen, Belegregister, kleinere Unternehmen und Übergabe an Bank, Insolvenzverwalter oder Restrukturierungsberater. Output: Planungsanforderung, Annahmenlog, Maßnahmen-Brücke und Sanierungsplanungs-Ampel. ### Integrierte Sanierungsplanung ## Fachkern: Integrierte Sanierungsplanung - **Normen-/Quellenanker:** InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose. - **Entscheidende Weiche:** Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur. ## Wann starten? - 13-Wochen-Plan ist erstellt, aber Bank verlangt Sanierungskonzept. - Fortbestehensprognose nach § 19 InsO soll dokumentiert werden. - StaRUG-, Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- oder Insolvenzplanroute steht im Raum. - Maßnahmenliste existiert, aber ihre finanzielle Wirkung ist unklar. - Kleine Gesellschaft hat nur BWA, OPOS und Bankauszüge; trotzdem braucht es eine belastbare Planung. ## Eingangsrouting Wenn nur kurzfristige Zahlungsunfähigkeit geprüft wird, zuerst `liquiditaetsvorschau-3wochen` oder `liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich`. Wenn daraus ein Sanierungskonzept, eine Bankunterlage oder eine Fortbestehensprognose werden soll, anschließend diesen Skill nutzen. ## Planungsarchitektur Baue die Planung in vier Ebenen: 1. **Direkte Liquiditätsplanung:** Einzahlungen, Auszahlungen, Linien, freie Liquidität, Engpasswochen. 2. **GuV-Planung:** Umsatz, Rohertrag, Personal, Fixkosten, Zinsen, Steuern, Ergebnis. 3. **Bilanzplanung:** Working Capital, Anlagevermögen, Rückstellungen, Finanzverbindlichkeiten, Eigenkapital. 4. **Maßnahmen- und Annahmenlog:** Jede wesentliche Veränderung mit Quelle, Verantwortlichem, Timing und Risiko. Alle Ebenen müssen rechnerisch zusammenpassen. Wenn sie nicht passen, ist das Ergebnis eine Lückenliste, nicht eine geschönte Planung. ## Mindesttiefe - Für akute Krisen: wöchentliche Liquidität für 13 Wochen. - Für Fortbestehensprognose: mindestens 12 Monate mit belastbarer Liquiditätsreichweite. - Für Sanierungskonzept: laufendes und folgendes Planjahr regelmäßig monatlich; spätere Jahre können verdichtet werden, wenn die Brücken transparent bleiben. - Für kleinere Unternehmen: weniger Kontenzeilen sind zulässig, aber GuV, Bilanz und Liquidität müssen trotzdem verknüpft sein. ## Maßnahmen-Brücke Lege für jede Maßnahme einen Datensatz an: ```yaml massnahme: titel: "[z. B. Standortkonsolidierung / Bankstundung / Kapitalzufuhr]" krisenursache: "[welche Ursache wird adressiert?]" status: "verbindlich | verhandelt | plausibel | ungeklärt | nicht tragfähig" guv-effekt: umsatz: "[EUR / Prozent / Monat]" kosten: "[EUR / Monat]" zinsen_steuern: "[EUR / Monat]" liquiditaets-effekt: einmalig: "[EUR, Datum]" laufend: "[EUR, ab Datum]" vorfinanzierungsbedarf: "[EUR]" bilanz-effekt: eigenkapital: "[EUR]" verbindlichkeiten: "[EUR]" working_capital: "[EUR]" voraussetzungen: - "[Beschluss, Vertrag, Finanzierung, Zustimmung]" nachweise: - "[Datei / Vertrag / Beschluss / Kontoauszug]" risiko: sensitivitaet: "[was passiert bei Verzug oder Teilwirkung?]" ``` ## Sanierungsfähigkeits-Ampel Bewerte am Ende: | Ampel | Bedeutung | Konsequenz | |---|---|---| | Grün | Liquidität, Ertrag, Bilanz und Maßnahmen tragen auch in plausibler Sensitivität. | Planung kann als Arbeitsstand für Konzept, Bank oder Planroute genutzt werden. | | Gelb | Basisfall trägt, aber eine tragende Annahme oder Maßnahme ist nicht belegt. | Conditional Go; Datenanforderung und Nachweisfrist ausgeben. | | Rot | Planung kippt bei naheliegender Abweichung oder beseitigt Krisenursachen nicht. | Keine positive Sanierungsfähigkeit ausgeben; Eskalation zu Insolvenz-/Restrukturierungsberatung. | ## Annahmenlog Jede wesentliche Annahme braucht: - Quelle: historische Daten, Vertrag, Auftrag, Managementangabe, Marktbeleg, Steuerbescheid, Bankzusage. - Plausibilisierung: Vergangenheit, Branchenlogik, Kapazität, Preis-/Mengenbrücke, Gegenparteirisiko. - Sensitivität: Best/Base/Worst oder mindestens Base/Downside. - Verantwortlicher: wer aktualisiert und wer entscheidet? - Wiedervorlage: wann wird die Annahme neu geprüft? ## Spezielle Prüfbereiche - **Working Capital:** Zahlungsziele, Forderungsausfall, Vorratsaufbau, Lieferantenkredite. - **Finanzierung:** Linienverfügbarkeit, Kündigungsrechte, Covenants, Tilgungsprofil, Sicherheiten. - **Steuern und Sozialversicherung:** Fälligkeiten, Rückstände, Stundung, Nebenforderungen. - **Personal:** Abbaukosten, Kündigungsfristen, Betriebsrat, Insolvenzgeldzeitraum. - **Investitionen:** Erhaltungs-CapEx nicht mit Null ansetzen, wenn Betrieb sonst ausfällt. - **Cyber/IT/ESG:** nur dort vertiefen, wo sie für Betrieb, Markt, Finanzierung oder Haftung wesentlich sind. ## Ausgabe Liefer standardmäßig: 1. **Planungsanforderung** mit Datenliste und Priorität. 2. **Annahmenlog** als Tabelle. 3. **Maßnahmen-Brücke** zwischen Maßnahme, GuV, Bilanz und Liquidität. 4. **Sanierungsplanungs-Ampel** mit Gründen und Stoppern. 5. **Nächster Arbeitsschritt:** Liquiditätsplan aktualisieren, Planbilanz bauen, Maßnahmen belegen, oder insolvenzrechtlich eskalieren. ## Typische Fehler - Liquiditätsvorschau wird als vollständige Sanierungsplanung verkauft. - Maßnahmen werden doppelt gezählt: einmal in GuV, einmal im Cashflow. - Steuern aus Sanierungsmaßnahmen fehlen. - Working-Capital-Effekt des Wachstums wird ignoriert. - Planjahr schließt liquiditätsseitig, aber Bilanz stimmt nicht. - Gesellschafter- oder Bankbeitrag ist nicht verbindlich. - Kleine Unternehmen werden zu grob geplant, obwohl einzelne Großkunden oder Schlüsselpersonen das Risiko treiben. ## 3. `liqp-bankenreporting-leitfaden` **Fokus:** Leitfaden Bankenreporting bei Krise: Anforderungen Hausbank, Konsortium, KfW, Reportingfrequenz, Covenant-Reporting. Pruefraster für CFO und Berater. ### LiqP: Bankenreporting ## Fachkern: LiqP: Bankenreporting - **Normen-/Quellenanker:** InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose. - **Entscheidende Weiche:** Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur. ## Fallweichen Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen. 1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)? 2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch? 3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte? 4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor? 5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet? ## Pruefraster Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein: 1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel. 2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur. 3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis. 4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist. ## Plugin-Kontext Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt. ## Output-Module - Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften. - Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht. - Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt. - Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link. ## Was dieser Arbeitsgang nicht macht - Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung. - Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung. - Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind. - Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.