--- name: fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel im Plugin Liquiditaetsplanung: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?" --- # Fristen- und Risikoampel ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Liquiditätsplanungs-Ampel - **ROT — akute ZU-Gefahr (§ 17 InsO):** - Liquiditätsstatus zeigt **Liquiditätslücke ≥ 10 Prozent** der fälligen Verbindlichkeiten über **3 Wochen** (BGH-Linie zu § 17 Abs. 1 S. 2 InsO). - Drei-Wochen-Frist § 15a InsO läuft → Antragspflicht, Beraterhinzuziehung sofort. - Cash-Reichweite < 4 Wochen. - **GELB — drohende ZU (§ 18 InsO):** - Im 24-Monats-Plan Liquiditätsdeckung < 100 Prozent. - Sensitivitätsanalyse zeigt: bei moderaten Negativ-Annahmen Lücke. - StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG erwägen; Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG bei akutem Vollstreckungsdruck. - **GRÜN — Vorsorge:** - Liquiditätsplan rollierend, Sensitivität geprüft, Cash-Reichweite > 3 Monate, Kovenanten eingehalten. ## Fristenkalender Liquidität in der Krise - 13-Wochen-Liquidität: wöchentliche Aktualisierung in der Krise, monatliche Aktualisierung in der Vorkrise. - Insolvenzgeld § 165 SGB III: 3 Monate Vorlauf möglich, Vorfinanzierung über zertifizierte Bank. - Lohnsteuer und Sozialversicherung: strikte Pflichtzahlung (§ 266a StGB), nicht stunden. - Energieversorger: bei Zahlungsrückstand droht Sperre — § 110 InsO, im Eröffnungsverfahren § 21 InsO Schutz möglich. ## Beweissicherung - Liquiditätsplan datieren, archivieren, Annahmen dokumentieren. - Bei späterem Insolvenzverfahren beweist die zeitnahe Planung die ex-ante-Sicht für Geschäftsführerhaftung § 15b InsO.