--- name: mandantenkommunikation description: "Mandantenkommunikation im Plugin Liquiditaetsplanung: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?" --- # Mandantenkommunikation ## Einstieg Prüfe zuerst das vorhandene Material. Stelle nur Rückfragen, die die nächste fachliche Weiche verändern: 1. Wer fragt in welcher Rolle? 2. Was ist das gewünschte Ergebnis? 3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen? 4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor? ## Arbeitsworkflow 1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären. 2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern. 3. Passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen und begründen. 4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo. ## Kommunikation Liquiditätsplanung — wesentliche Pflichten - **§ 1 StaRUG ist Geschäftsführungspflicht:** Die Krisenfrüherkennung ist nicht "schön zu haben", sondern Pflicht jedes Geschäftsleiters einer haftungsbeschränkten Gesellschaft. Verstoß kann § 43 GmbHG-Haftung auslösen. - **§ 15a InsO Antragsfristen:** Bei Zahlungsunfähigkeit Höchstfrist drei Wochen, bei Überschuldung sechs Wochen (Stand prüfen) — nicht zur freien Verfügung; jeder Tag zählt für § 15b InsO Zahlungsverbot. - **§ 15b InsO Zahlungsverbot:** Nach Eintritt der Insolvenzreife sind nur noch privilegierte Zahlungen erlaubt; Verstoß führt zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers gegenüber der späteren Masse. - **§ 266a StGB Sozialversicherung:** Arbeitnehmer-SV-Beiträge sind unverzüglich abzuführen; Stundungsantrag rechtzeitig stellen, sonst Strafbarkeit. - **Klare Sprache:** "Sie haben am [Datum] eine Deckungslücke von X EUR. Nach BGH-Rechtsprechung liegt dann Zahlungsunfähigkeit vor, sofern keine Schließung binnen drei Wochen absehbar ist." - **Honorar:** Beratungsvereinbarung mit Pauschal- oder Stundenhonorar; reine RVG-Abrechnung deckt Sanierungsberatung nicht.