--- name: bussgeld-pruefverfahren-quartalsmonitor description: "Reaktionsbei RfS-Prüfung, Anhörung, Bußgeldrisiko nach § 7 LobbyRG und Kodexverstoss. Output Verteidigungs- und Remediationplan im Lobbyregister Bundestag." --- # Bussgeld und Pruefverfahren ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 3 LobbyRG Eintragung vor erster Interessenvertretung, § 5 LobbyRG jährliche Aktualisierung, Berichtspflicht ggf. innerhalb 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. - Tragende Normen verifizieren: LobbyRG §§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (i.d.F. Reform 2024), Verhaltenskodex Lobbyregister, GOBT, BGleiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Interessenvertreter, Bundestagsverwaltung (Lobbyregisterstelle), Geschäftsstelle, registrierte Verbände, Bundesregierung (zweiter Registerteil). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lobbyregistereintrag, Verhaltenskodex-Bestätigung, Tätigkeitsbericht, Hausausweisantrag, Finanzangaben, Verbandsmitgliederliste — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Gefuehrter Ablauf 1. Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt? 2. Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex. 3. Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren. 4. Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion. ## Leitfragen 1. Welche Pflicht soll verletzt sein? 2. War die Angabe falsch, unvollstaendig, nicht rechtzeitig oder fehlend? 3. Welche Korrektur, Nachweise und Entschuldigungsgruende gibt es? ## Bußgeldtatbestände § 7 LobbyRG Verstöße gegen § 7 I LobbyRG sind ordnungswidrig, geahndet mit Geldbuße bis **50.000 Euro**: - Nr. 1: **vorsätzlich oder fahrlässig** entgegen § 3 I LobbyRG keine, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Registrierung. - Nr. 2: vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Abs. 5 Satz 2 LobbyRG bei freiwilliger Eintragung Angaben nicht richtig oder nicht vollständig einträgt. - Nr. 3: vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 3 Satz 2 LobbyRG Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aktualisiert. - Nr. 4: vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 2 Satz 2 LobbyRG die jährliche Bestätigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt. ## Prüfverfahren durch registerführende Stelle (§ 5 III, § 8 LobbyRG) - **Anlassbezogene Prüfung** der Pflichten und Eintragungen. - **Anhörung** nach § 28 VwVfG analog (Bundestagsverwaltung). - **Aufforderung zur Stellungnahme** und Korrektur; Frist setzen. - Bei Verstoßfeststellung: **Hinweis im Register** möglich (Sichtbarmachung). - **OWi-Verfahren** durch Bundestagsverwaltung als zuständige Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 OWiG. ## Strategische Reaktion 1. **Selbstanzeige / freiwillige Korrektur** vor Aufforderung mildert regelmäßig. 2. **Korrektur über das Portal** (Aktualisierung mit Begründung). 3. **Schriftliche Stellungnahme** zur Anhörung: Fehlerursache, Korrekturmaßnahme, organisatorische Vorkehrungen für die Zukunft (Vier-Augen-Prinzip, Fristenkalender). 4. **Rechtsbehelf gegen OWi-Bescheid**: Einspruch § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. ## Praxisfallen - **Unverzügliche Aktualisierung** § 3 Abs. 3 LobbyRG: innerhalb von **30 Tagen** nach Eintritt der Änderung. - **Aufwendungs-/Finanzangabe** § 3 Abs. 1 Nr. 8 LobbyRG: jährlich; Korridore und Kategorien vor jeder Ausgabe in der aktuellen Fassung live prüfen. - **Schweigen ist nicht Lösung**: Ohne Stellungnahme drohen höhere Bußgelder und Eintragung im Register als „nicht kooperativ". - **Verhaltenskodex** §§ 5 LobbyRG (Anlage 2 LobbyRG): Verstoß kann eigenständige OWi sein, auch ohne Falschangabe (Identitätsverschleierung, Bevorteilungsversprechen). - **Doppelahndung**: Bei gleichzeitigem PartG-Verstoß (Spende, § 25 PartG) eigenständige Sanktion möglich. ## Quellenanker - LobbyRG: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html - Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-für-interessenvertreter-863572 - Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch - Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md ## Qualitaetsgate - Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt. - Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage. - Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt. - Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.