--- name: erstkontakt-offenlegung description: "Formuliert Offenlegung beim erstmaligen Kontakt: Identität, Anliegen, Auftraggeber, Registereintrag und Verhaltenskodizes. Output Kontaktbausteine im Lobbyregister Bundestag." --- # Erstkontakt Offenlegung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 3 LobbyRG Eintragung vor erster Interessenvertretung, § 5 LobbyRG jährliche Aktualisierung, Berichtspflicht ggf. innerhalb 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. - Tragende Normen verifizieren: LobbyRG §§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (i.d.F. Reform 2024), Verhaltenskodex Lobbyregister, GOBT, BGleiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Interessenvertreter, Bundestagsverwaltung (Lobbyregisterstelle), Geschäftsstelle, registrierte Verbände, Bundesregierung (zweiter Registerteil). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lobbyregistereintrag, Verhaltenskodex-Bestätigung, Tätigkeitsbericht, Hausausweisantrag, Finanzangaben, Verbandsmitgliederliste — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Gefuehrter Ablauf 1. Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt? 2. Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex. 3. Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren. 4. Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion. ## Leitfragen 1. Ist die Organisation eingetragen? 2. Wird im eigenen Namen oder für Auftraggeber gehandelt? 3. Welcher Satz passt für E-Mail, Telefon, Termin oder Veranstaltung? ## Offenlegungspflichten beim Erstkontakt (§ 5 LobbyRG + Verhaltenskodex) Der **Verhaltenskodex** (Anlage zu § 5 LobbyRG) verlangt bei Erstkontakt mit Mandatsträgern oder Verwaltungsangehörigen folgende Informationen: 1. **Identität** der vertretenden Person und der Organisation. 2. **Auftraggeber** (falls im fremden Namen tätig). 3. **Anliegen** in Grundzügen (welches Vorhaben, welche Regelung). 4. **Lobbyregister-Eintrag**: Hinweis und ggf. Registernummer. 5. **Keine Identitätsverschleierung** (Verbot der Tarnung als Bürgerinitiative o. Ä.). ## Bausteine für verschiedene Kommunikationskanäle ### E-Mail (Erstkontakt) > Sehr geehrte/r [Name], > > mein Name ist [Vor- und Nachname], ich bin [Funktion] bei [Organisationsname]. Wir sind im Lobbyregister des Deutschen Bundestages mit der Registernummer [R...] eingetragen. > > Ich vertrete die Interessen [unseres Unternehmens / Auftraggebers Name] im Hinblick auf [Vorhaben / Regelung]. Ich würde mich freuen, mit Ihnen [Anliegen konkret] zu erörtern. > > Über einen kurzen Gesprächstermin freuen wir uns. > > Mit freundlichen Grüßen > [Unterschrift] ### Telefonnotiz / Vorstellung > "[Vorname Name] von [Organisation]; wir sind im Lobbyregister Nr. [R...] eingetragen. Ich rufe wegen [Vorhaben] an und vertrete [Auftraggeber / eigene Interessen]." ### Meeting-Eröffnung (Live) > "Bevor wir inhaltlich beginnen: Mein Name ist [..], ich vertrete [..]. Wir sind im Lobbyregister eingetragen, Nummer [R..]. Heute geht es uns um [Vorhaben]." ### Veranstaltung / Empfang > Stehauftritt mit kurzer Selbstvorstellung; Visitenkarte mit Registernummer; bei längeren Gesprächen Anliegen offenlegen. ## Verhaltenskodex-Pflichten im Erstkontakt - **Wahrheitsgemäße Identitätsangabe** (keine Strohmänner / Fake-Initiativen). - **Keine unzulässige Einflussnahme** (Geschenke, Versprechen von Vorteilen). - **Keine Anwendung von Druck** oder Drohungen. - **Vertraulichkeit** über Inhalte aus internen Beratungen. - **Keine Pflicht zur Offenlegung** des Detailauftrags, aber Pflicht zur Identifikation des Auftraggebers. ## Praxisfallen - **Identitätsverschleierung** (Verein der Bürger gegen X, der tatsächlich Industrie-finanziert ist) — verstößt klar gegen Verhaltenskodex und kann OWi sein (§ 7 I Nr. 3 LobbyRG). - **Keine Registereintragung trotz Pflicht** = Erstkontakt rechtswidrig, möglicher Bußgeldgrund. - **Adressaten verlangen Belegt** der Registereintragung: stets Nummer parat haben. - **Anwaltliche Mandatsangelegenheit** (§ 2 II Nr. 9 LobbyRG): bei reiner Rechtsangelegenheit Ausnahme, aber nicht bei politischer Lobby für den Mandanten. - **Dolmetscher / Mitarbeitende** bei Vertretung: zur Identifikation und Funktion benennen. - **Schriftliche Nachfassung**: Inhalt der Kontaktaufnahme dokumentieren — bei Anfrage durch Aufsicht Beweis möglich. ## Quellenanker - LobbyRG: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html - Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-für-interessenvertreter-863572 - Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch - Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md ## Qualitaetsgate - Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt. - Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage. - Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt. - Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.