--- name: finanzaufwendungen-berechnen description: "Berechnet finanzielle Aufwendungen im Bereich Interessenvertretung, Personal- und Sachkosten, Infrastruktur und Zuordnung. Output Kostenblatt im Lobbyregister Bundestag." --- # Finanzaufwendungen berechnen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: § 3 LobbyRG Eintragung vor erster Interessenvertretung, § 5 LobbyRG jährliche Aktualisierung, Berichtspflicht ggf. innerhalb 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. - Tragende Normen verifizieren: LobbyRG §§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 (i.d.F. Reform 2024), Verhaltenskodex Lobbyregister, GOBT, BGleiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Interessenvertreter, Bundestagsverwaltung (Lobbyregisterstelle), Geschäftsstelle, registrierte Verbände, Bundesregierung (zweiter Registerteil). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Lobbyregistereintrag, Verhaltenskodex-Bestätigung, Tätigkeitsbericht, Hausausweisantrag, Finanzangaben, Verbandsmitgliederliste — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Gefuehrter Ablauf 1. Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt? 2. Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex. 3. Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren. 4. Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion. ## Leitfragen 1. Welche Personen und Sachmittel dienen Interessenvertretung? 2. Welche Kosten sind anteilig zuzuordnen? 3. Welche Geschaeftsjahre und Rundungsstufen gelten im Portal? ## Aufwendungs- und Finanzangabe § 3 Abs. 1 Nr. 8 LobbyRG **Anzugeben** für das jeweilige letzte abgeschlossene **Geschäftsjahr**: - jährliche **finanzielle Aufwendungen** für Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, - gestuft in den vorgegebenen **Korridoren** (siehe unten), - inkl. **Personalkosten**, **Sachkosten**, **externe Dienstleistungen**, **Aufwendungen für Beauftragte**. ## Korridor-Stufen (Aufwendungsangabe) Eintrag im Portal erfolgt in Stufen, nicht punktgenau: | Stufe | Korridor | |---|---| | 1 | bis 10.000 Euro | | 2 | 10.001 - 20.000 Euro | | 3 | 20.001 - 30.000 Euro | | ... | weiter in 10.000-Euro-Schritten bis ... | | n | 90.001 - 100.000 Euro | | n+1 | 100.001 - 200.000 Euro (ab 100.000 in 100.000er-Schritten) | | ... | weiter in 100.000-Euro-Schritten | | Höchststufe | über mehrere Millionen Euro (exakter Schritt nach aktueller Portal-Vorgabe; Handbuch live prüfen) | (Stufenraster der amtlichen Vorgabe Bundestag entsprechen; vor Eintrag im Portal verifizieren.) ## Methodik der Aufwandsberechnung 1. **Personalkosten** anteilig: Vollzeit-Äquivalente, die für Interessenvertretung tätig sind; Bruttogehalt + Lohnnebenkosten + Sozialversicherung + ggf. variable Vergütung. 2. **Sachkosten** anteilig: Büroraum, IT, Telefon, Reise, Veranstaltungen. 3. **Externe Dienstleistungen**: Honorare für Berater, Agenturen, Anwälte, soweit sie Interessenvertretung tätigen (nicht: reine Rechtsberatung in Mandantenangelegenheit). 4. **Anteilssatz** bei gemischter Tätigkeit: nachvollziehbar herleiten (z. B. Zeiterfassungssysteme, Schätzung mit Begründung, Dokumentation). 5. **Geschäftsjahr** entsprechend Bilanzjahr; bei Vereinen / Stiftungen ggf. Kalenderjahr. ## Pflichten zur Auftraggeber-Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 9 LobbyRG - Bei **interessensvertretender Tätigkeit für Dritte** Auftraggeber namentlich angeben. - Bei Schutzbedarf: Anonymisierung beantragen (§ 4 LobbyRG, vgl. Skill `anonymisierung-schutzantrag`). ## Praxisfallen - **Unter Schwelle 10.000 Euro**: dennoch Stufe 1 anzugeben — kein „kein Aufwand", sondern „bis 10.000 Euro". - **Beauftragte** zählen zum Aufwand des Auftraggebers — bei doppelter Eintragung Doppelzählung vermeiden. - **Aktualisierung** unverzüglich bei wesentlicher Änderung (z. B. Stufenwechsel) — § 3 Abs. 3 LobbyRG (innerhalb 30 Tagen). - **Anwaltliche Tätigkeit in Mandantenangelegenheit** ist regelmäßig nicht Interessenvertretung (§ 2 II Nr. 9 LobbyRG); jedoch politische Lobbyarbeit der Kanzlei für Wirtschaftsmandanten kann pflichtig sein. - **Branchenverband** zählt seine Gesamt-Aufwendungen für Interessenvertretung; nicht aufzuteilen auf Mitglieder. ## Quellenanker - LobbyRG: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html - Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-für-interessenvertreter-863572 - Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch - Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md ## Qualitaetsgate - Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt. - Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage. - Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt. - Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.