--- name: aircraft-arrest-airline-finanzielle description: "Mandant will Flugzeug im Ausland arrestieren oder auslaendischer Glaeubiger arrestiert in Deutschland. Prueft Cape Town Convention Art. 8-10 Aircraft Protocol Remedies IDERA bilaterale Vollstreckungsvertraege und nationales ZPO-Arrestrecht und liefert Arrest-Strategie und Local-Counsel-Briefing-V..." --- # Aircraft Arrest International – grenzüberschreitender Flugzeug-Arrest ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Deutscher Leasinggeber will nach Vertragsbruch des ausländischen Leasingnehmers das Flugzeug bei Zwischenstopp in London arrestieren lassen. - Ausländischer Gläubiger will Flugzeug einer deutschen Airline bei Landung in New York sichern. - Airline-Insolvenz: mehrere Gläubiger aus verschiedenen Ländern konkurrieren um Arreste auf die verbliebene Flotte. ## Erste Schritte 1. Aufenthaltsort des Flugzeugs ermitteln: Flugplan ADS-B-Tracking Flughafendaten; Jurisdiktion folgt physischem Standort. 2. Cape Town Convention prüfen: beide Länder Vertragsstaaten? Dann gelten Art. 8-15 Aircraft Protocol für Sicherungsrechte und Remedies. 3. IDERA prüfen: Irrevocable Deregistration and Export Request Authorisation; ermöglicht Entregistrierung ohne Gerichtsverfahren. 4. Lokalen Counsel beauftragen: Arrest-Antrag nach lokaler ZPO; in UK CPR Part 61 in USA Federal Aviation Act. 5. Cape Town Remedies in Insolvenz: Art. 30 Aircraft Protocol; Alternative A (automatische Herausgabe) oder Alternative B (Genehmigungserfordernis). 6. Koordination: deutsche Vollstreckungsmaßnahmen (ZPO §§ 916 ff.) parallel zu internationalem Arrest. ## Rechtsrahmen - **Cape Town Convention Art. 8**: Gläubigerrechte bei Nichterfüllung; Besitznahme Veräußerung Vermietung. - **Cape Town Convention Art. 10**: Zusätzliche Remedies in Insolvenz. - **Aircraft Protocol Art. IX**: Entregistrierung und Verbringung; IDERA als Instrument. - **Aircraft Protocol Art. XI Alt. A/B**: Insolvenz-Schutzregime; Unterschiede je nach Ratifikationserklärung. - **ZPO §§ 916-934**: Arrestrecht; Arrestanspruch und Arrestgrund. - **Montreal Convention Art. 35**: Verjährungsfrist 2 Jahre für Frachtansprüche. - **Chicago Convention Art. 79**: Zusammenarbeit der Staaten bei Luftfahrt-Streitigkeiten. ## Prüfraster 1. Sind beide Staaten Vertragsstaaten der Cape Town Convention? 2. Ist IDERA korrekt registriert und beim ICAO-Register hinterlegt? 3. Hat der Staat Alternative A oder B erklärt? 4. Besteht Arrestgrund (Fluchtverdacht Veräußerungsabsicht Zahlungsunfähigkeit)? 5. Rangverhältnis der Gläubiger im ICAO-Register? 6. Ist Insolvenzverfahren eröffnet (lex fori concursus)? ## Typische Fallstricke - IDERA nicht hinterlegt; Entregistrierungsweg entfällt. - Staat des Flugzeugstandorts hat Cape Town nicht ratifiziert; rein nationales Recht gilt. - Alternative-B-Staat: kein automatischer Herausgabeanspruch in Insolvenz. - Parallel laufende nationale Arreste konkurrieren; Prioritätsreihenfolge unklar. ## Quellen - Cape Town Convention/Aircraft Protocol: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/ - ICAO Internationales Register: https://www.internationalregistry.aero - LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/ - ZPO: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/ ## Hinweise für die Praxis Dieser Skill deckt den Bereich Luftrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen: - Einschlägige Normen vor Mandatsbearbeitung vollständig auf aktuelle Fassung prüfen. - Behördenanschreiben stets mit Aktenzeichen und Fristbenennung versehen. - Klagefristen und Widerspruchsfristen sofort bei Mandatsannahme kalendarisch sichern. - Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten internationalen Normenkonflikt prüfen. ### Dokumentationspflichten Für Mandate im Bereich Luftrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern: - Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben - AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht) - Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry) - Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie - Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis - Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz