--- name: drohnen-uas-betrieb description: "Drohnenbetreiber braucht Betriebsgenehmigung oder Mandant ist nach Drohnenflug-Unfall in Haftungsfragen verwickelt. Prueft EU-VO 2019/947 Betriebskategorien Open/Specific/Certified LuftVG § 21a Registrierungspflicht LBA Versicherungspflicht EU-VO 785/2004 und liefert Genehmigungs-Checkliste und H..." --- # Drohnen und UAS-Betrieb – Genehmigung, Registrierung und Haftung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Filmproduktionsfirma will kommerziellen Drohnenflug über Menschenansammlung durchführen; fragt nach notwendiger Genehmigung und Versicherung. - Landwirt setzt Drohnen zur Feldbesprühung ein; LBA hat Betrieb ohne EASA-Zertifizierung beanstandet. - Drohne kollidiert mit Kleinhubschrauber; Versicherung und Haftungsfragen stehen im Raum. ## Erste Schritte 1. Betriebskategorie bestimmen: Open (max. 25 kg keine Genehmigung Unterklassen A1/A2/A3) Specific (Risikoanalyse LBA-Genehmigung) oder Certified (Zulassungspflicht wie Flugzeug). 2. Registrierungspflicht prüfen: LBA-Registrierung für Drohnen ab 250 g Abfluggewicht oder mit Kamera. 3. Flugverbotszonen prüfen: Lufträume um Flughäfen Naturschutzgebiete Bahnanlagen. 4. EASA-Kompetenznachweis: Open-Kategorie A2 erfordert Online-Training; Specific braucht Operational Authorisation oder STS. 5. Versicherungspflicht: EU-VO 785/2004 gilt auch für unbemannte Luftfahrzeuge ab 20 kg. 6. Haftung bei Unfall: Halter-Haftung nach LuftVG § 33 (Gefährdungshaftung). ## Rechtsrahmen - **EU-VO 2019/947 Art. 4-6**: Betriebskategorien Open/Specific/Certified. - **EU-VO 2019/947 Art. 14**: Registrierungspflicht; LBA zuständig. - **Delegierte VO EU 2019/945**: Technische Anforderungen an UAS-Klassen C0-C6. - **LuftVG § 21a**: UAS-Betrieb im deutschen Luftraum. - **LuftVG § 33**: Gefährdungshaftung des Luftfahrzeughalters; gilt auch für UAS. - **EU-VO 785/2004**: Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge; Mindestdeckungssummen. - **BNatSchG § 44**: Naturschutz-Flugverbote. - **LuftVG § 21e**: Nationales UAS-Register; Registrierungspflicht ab 250 g. - **LuftVO § 21b**: Betriebsverbote und Beschränkungszonen; Kontrollluftraum. - **EASA Easy Access Rules for UAS**: Konsolidierte Fassung aller UAS-Verordnungen. ## Prüfraster 1. In welche Betriebskategorie fällt der geplante Einsatz? 2. Ist Drohne korrekt beim LBA registriert? 3. Liegt EASA-Kompetenznachweis des Piloten vor? 4. Sind alle Flugverbotszonen geprüft? 5. Besteht ausreichende Haftpflichtversicherung? 6. Wurde LBA-Betriebsgenehmigung (Specific) korrekt beantragt? 7. Ist Betriebskategorie (offen/spezifisch/zertifiziert) korrekt eingestuft (EU-VO 2019/947 Art. 5)? 8. Liegt für spezifische Kategorie ein genehmigter SORA-Risikoplan vor? ## Typische Fallstricke - Open-Kategorie angenommen obwohl kommerzieller Flug über Menschen Specific erfordert. - Registrierungspflicht vergessen; Drohne ohne Registrierung ist Ordnungswidrigkeit. - Versicherung nur für Personenschäden nicht für Sachschäden am Drittflugzeug. - Naturschutzgebiet nicht überprüft; Einsatz illegal. - Drohne über 250 g nicht im UAS-Register eingetragen; Bußgeld nach LuftVG § 58. - Betriebszone ohne LBA-Genehmigung überflogen; Strafbarkeit nach § 315a StGB. ## Quellen - EU-VO 2019/947: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R0947 - Delegierte VO 2019/945: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R0945 - LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html - EASA Drohnen: https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones-rpas - LBA UAS: https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html ## Hinweise für die Praxis Dieser Skill deckt den Bereich Drohnen und UAS-Betrieb ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen: - Einschlägige Normen vor Mandatsbearbeitung vollständig auf aktuelle Fassung prüfen. - Behördenanschreiben stets mit Aktenzeichen und Fristbenennung versehen. - Klagefristen und Widerspruchsfristen sofort bei Mandatsannahme kalendarisch sichern. - Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten internationalen Normenkonflikt prüfen. ### Dokumentationspflichten Für Mandate im Bereich Drohnen und UAS-Betrieb sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern: - Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben - AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht) - Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry) - Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie - Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis - Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz