--- name: ersatzteillager-insolvenzrisiko-local description: "MRO-Betrieb oder Airline mit grossem Ersatzteillager zeigt Insolvenzzeichen. Prueft InsO §§ 47 50 103 Aus- und Absonderungsrechte an Ersatzteilen und Werkzeugpfandrecht des Reparateurs und liefert Risikoampel für Glaeubiger im Luftrecht Flughafenrecht." --- # Ersatzteillager – Insolvenzrisiko markieren ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - MRO-Betrieb zahlt Lieferanten nicht mehr; diese wollen Teile zurückholen; Aussonderungsrecht prüfen. - Airline insolvent; Insolvenzverwalter will Ersatzteillager für Masse verwenden; Leasinggeber widerspricht. - Bank hat Pfandrecht an Ersatzteilen; Insolvenzverwalter will Teile für laufenden Betrieb verwenden. ## Erste Schritte 1. Sachverhalt strukturieren: Parteien betroffene Luftfahrzeuge/Einrichtungen beteiligte Behörden und laufende Fristen. 2. Einschlägige Normen identifizieren: InsO §§ 47 50 103 BGB § 369 Handelspfandrecht EASA Part-145 LuftFzgG. 3. Register prüfen: LBA-Luftfahrzeugrolle AG-Braunschweig-Pfandrechtsregister ICAO-Cape-Town-Register je nach Fallrelevanz. 4. Zuständigkeit klären: LBA vs. Landesbehörde vs. EASA vs. Verwaltungsgericht. 5. Fristen sichern: Widerspruch (1 Monat) Klage (1 Monat) Insolvenzantrag (3/6 Wochen). 6. Handlungsbedarf dokumentieren: Ampel-Vermerk mit konkreten nächsten Schritten. ## Rechtsrahmen InsO §§ 47 50 103 BGB § 369 Handelspfandrecht EASA Part-145 LuftFzgG – die einschlägigen Normen werden je nach Sachverhaltsebene (nationaler Betrieb EU-Recht internationales Recht) herangezogen und zu jedem Normzitat kurz erläutert. - **LuftVG §§ 6 20 29 31 64**: Genehmigung Betrieb Register Aufsicht. - **LuftSiG §§ 7-9**: Zuverlässigkeitsüberprüfung Sicherheitsprogramme Aufsicht. - **EU-VO 1008/2008 Art. 3-9**: Betriebsgenehmigung finanzielle Leistungsfähigkeit Überwachung. - **Cape Town Convention Art. 2-16**: Internationale Sicherungsinteressen ICAO-Register. - **LuftFzgG §§ 1-28**: Nationales Pfandrecht Vollstreckung AG Braunschweig. - **InsO §§ 15a 17-19 47 50**: Insolvenzantragspflicht Gläubigerrechte. - **VwGO §§ 68 74 80**: Widerspruch Klage aufschiebende Wirkung. - **EASA Part-145 M.A.501**: Anforderungen an genehmigte Instandhaltungsbetriebe; Teileherkunft und Dokumentation. - **EASA Part-145 145.A.42**: Akzeptanz von Teilen und Materialien; Konformitätsnachweise (EASA Form 1). - **LuftVG § 10**: Instandhaltungsorganisation; Verbindung zur LBA-Aufsicht. - **HGB § 475h**: Lagerhalter-Haftung; Freizeichnung bei mangelhafter Dokumentation. - **VO (EG) 2042/2003 Anhang II (Part-145)**: Genehmigungsumfang; Erweiterung von Ratings. ## Prüfraster 1. Ist zuständige Behörde korrekt adressiert? 2. Sind alle Register vollständig abgefragt? 3. Laufen Fristen – sind alle gesichert? 4. Besteht Cape-Town-Registrierung mit IDERA? 5. Ist Insolvenzrisiko bewertet? 6. Sind Sicherheitsauflagen auf Verhältnismäßigkeit geprüft? 7. Liegt für jedes eingelagerte Teil ein gültiger Konformitätsnachweis (EASA Form 1) vor? 8. Sind Lagerorte und Umgebungsbedingungen nach Part-145 dokumentiert? ## Typische Fallstricke - Falsche Behörde adressiert; Frist läuft unbemerkt ab. - Cape-Town-Register nicht abgefragt; internationale Belastungen unerkannt. - Insolvenzfrühzeichen ignoriert; Antragspflicht ausgelöst ohne Reaktion. - Sicherheitsauflage als verhältnismäßig hingenommen ohne eigene Prüfung. - Teile ohne EASA Form 1 eingelagert; bei Einbau Bußgeld und Zulassungsverlust. - Lagervertrag nicht Part-145-konform; zivilrechtliche Haftung trifft Betreiber. ## Vertiefung Insolvenzrecht Luftfahrt Airline-Insolvenzen erfordern schnelles Handeln: - **InsO § 15a**: Antragspflicht innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit; persönliche Haftung des Geschäftsführers. - **EU-VO 1008/2008 Art. 9**: LBA muss Betriebsgenehmigung widerrufen wenn finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet; Restrukturierungsplan als Aufschiebungsmittel. - **InsO § 47**: Aussonderungsrecht des Eigentümers (Leasinggeber); Priorität gegenüber Insolvenzgläubigern. - **IATA/IOSA**: Kreditversicherung und IATA-Abrechnung (BSP) können bei Insolvenz besondere Regelungen auslösen. ## Quellen - LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html - Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/ - LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/ - InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/ - EASA Part-145: https://www.easa.europa.eu/en/document-library/regulations/commission-regulation-ec-no-20422003 - LBA: https://www.lba.de ## Hinweise für die Praxis Dieser Skill deckt den Bereich Ersatzteillager für Luftfahrzeuge und Part-145-Zulassung ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen: - Insolvenzfrühzeichen bei Airline-Mandanten laufend beobachten; Bilanzkennzahlen IATA-Rating. - Antragspflicht nach InsO § 15a läuft ab Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; keine Verzögerung. - Aussonderungsrechte des Leasinggebers sofort nach Insolvenzantrag anmelden. - EU-VO 1008/2008 Art. 9: LBA hat eigene Pflicht zur Überwachung; kooperieren. ### Dokumentationspflichten Für Mandate im Bereich Ersatzteillager für Luftfahrzeuge und Part-145-Zulassung sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern: - Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben - AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht) - Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry) - Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie - Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis - Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz