--- name: flugzeugleasing-insolvenzrisiko-markie description: "Leasinggeber oder Leasingnehmer zeigt Insolvenzzeichen. Prueft InsO §§ 15a 17-19 47 103 108 Leasingvertrag in Insolvenz Cape-Town-Convention Art. XI Aircraft Protocol Alternative A und IDERA und liefert Risikoampel-Bewertung und Gegenstrategien für Leasinggeber im Luftrecht Flughafenrecht." --- # Flugzeugleasing – Insolvenzrisiko markieren ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Leasingnehmer zahlt Raten verspätet; Leasinggeber erwägt vorzeitige Kündigung; IDERA hinterlegt. - Leasinggeber gerät in Insolvenz; Leasingnehmer fragt ob Leasingvertrag fortgeführt wird. - Refinanzierungsbank des Leasinggebers entzieht Kreditlinie; Leasingnehmer ist verunsichert. ## Erste Schritte 1. Sachverhalt strukturieren: Parteien betroffene Luftfahrzeuge/Einrichtungen beteiligte Behörden und laufende Fristen. 2. Einschlägige Normen identifizieren: InsO §§ 15a 17-19 47 103 108 Cape Town Convention Art. XI Aircraft Protocol Alt. A. 3. Register prüfen: LBA-Luftfahrzeugrolle AG-Braunschweig-Pfandrechtsregister ICAO-Cape-Town-Register je nach Fallrelevanz. 4. Zuständigkeit klären: LBA vs. Landesbehörde vs. EASA vs. Verwaltungsgericht. 5. Fristen sichern: Widerspruch (1 Monat) Klage (1 Monat) Insolvenzantrag (3/6 Wochen). 6. Handlungsbedarf dokumentieren: Ampel-Vermerk mit konkreten nächsten Schritten. ## Rechtsrahmen InsO §§ 15a 17-19 47 103 108 Cape Town Convention Art. XI Aircraft Protocol Alt. A – die einschlägigen Normen werden je nach Sachverhaltsebene (nationaler Betrieb EU-Recht internationales Recht) herangezogen und zu jedem Normzitat kurz erläutert. - **LuftVG §§ 6 20 29 31 64**: Genehmigung Betrieb Register Aufsicht. - **LuftSiG §§ 7-9**: Zuverlässigkeitsüberprüfung Sicherheitsprogramme Aufsicht. - **EU-VO 1008/2008 Art. 3-9**: Betriebsgenehmigung finanzielle Leistungsfähigkeit Überwachung. - **Cape Town Convention Art. 2-16**: Internationale Sicherungsinteressen ICAO-Register. - **LuftFzgG §§ 1-28**: Nationales Pfandrecht Vollstreckung AG Braunschweig. - **InsO §§ 15a 17-19 47 50**: Insolvenzantragspflicht Gläubigerrechte. - **VwGO §§ 68 74 80**: Widerspruch Klage aufschiebende Wirkung. - **Cape Town Aircraft Protocol Art. XII**: Prioritäten konkurrierender Sicherungsrechte im internationalen Register. - **LuftFzgG § 3**: Entstehung des Pfandrechts; Eintragungszeitpunkt als Prioritätsregel. - **InsO § 47**: Aussonderungsrecht des Leasinggebers; Priorität gegenüber Insolvenzgläubigern. ## Prüfraster 1. Ist zuständige Behörde korrekt adressiert? 2. Sind alle Register vollständig abgefragt? 3. Laufen Fristen – sind alle gesichert? 4. Besteht Cape-Town-Registrierung mit IDERA? 5. Ist Insolvenzrisiko bewertet? 6. Sind Sicherheitsauflagen auf Verhältnismäßigkeit geprüft? 7. Ist eine IDERA (Irrevocable Deregistration and Export Request Authorisation) im Cape-Town-Register eingetragen? 8. Hat Leasinggeber wirksam nach InsO § 47 Aussonderung geltend gemacht? ## Typische Fallstricke - Falsche Behörde adressiert; Frist läuft unbemerkt ab. - Cape-Town-Register nicht abgefragt; internationale Belastungen unerkannt. - Insolvenzfrühzeichen ignoriert; Antragspflicht ausgelöst ohne Reaktion. - Sicherheitsauflage als verhältnismäßig hingenommen ohne eigene Prüfung. - IDERA nicht im Cape-Town-Register eingetragen; Deregistrierung im Streitfall verzögert. - Leasingvertrag nach englischem Recht; deutsches Insolvenzgericht weicht Aussonderungsanspruch ab. ## Vertiefung Insolvenzrecht Luftfahrt Airline-Insolvenzen erfordern schnelles Handeln: - **InsO § 15a**: Antragspflicht innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit; persönliche Haftung des Geschäftsführers. - **EU-VO 1008/2008 Art. 9**: LBA muss Betriebsgenehmigung widerrufen wenn finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet; Restrukturierungsplan als Aufschiebungsmittel. - **InsO § 47**: Aussonderungsrecht des Eigentümers (Leasinggeber); Priorität gegenüber Insolvenzgläubigern. - **IATA/IOSA**: Kreditversicherung und IATA-Abrechnung (BSP) können bei Insolvenz besondere Regelungen auslösen. ## Quellen - LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html - Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/ - LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/ - InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/ - ICAO International Registry: https://www.internationalregistry.aero ## Hinweise für die Praxis Dieser Skill deckt den Bereich Flugzeug-Leasing und Cape Town Convention ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen: - Insolvenzfrühzeichen bei Airline-Mandanten laufend beobachten; Bilanzkennzahlen IATA-Rating. - Antragspflicht nach InsO § 15a läuft ab Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; keine Verzögerung. - Aussonderungsrechte des Leasinggebers sofort nach Insolvenzantrag anmelden. - EU-VO 1008/2008 Art. 9: LBA hat eigene Pflicht zur Überwachung; kooperieren. ### Dokumentationspflichten Für Mandate im Bereich Flugzeug-Leasing und Cape Town Convention sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern: - Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben - AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht) - Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry) - Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie - Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis - Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz