--- name: insolvenz-fluggesellschaft description: "Airline-Insolvenz: Passagier Glaeubiger Leasinggeber oder Slot-Halter fragt nach Anspruechen. Prueft InsO §§ 21 47 50 103 Absonderungsrecht Leasingvertrag Slot-Nicht-Uebertragbarkeit EuGH Cape-Town-Insolvenzschutz Art. XI Aircraft Protocol und liefert Glaeubiger-Strategie-Vermerk und Anmeldeformu..." --- # Insolvenz Fluggesellschaft – Gläubigerrechte und Masseschutz ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Leasinggesellschaft hat 3 Flugzeuge an insolvente Airline vermietet; Insolvenzverwalter verweigert Herausgabe; IDERA hinterlegt. - Passagier hat bereits bezahlte Tickets; Airline insolvent; fragt ob Insolvenzforderung oder Masseforderung. - Zulieferer (Catering) hat offene Rechnungen; fragt nach Rang in Insolvenz. ## Erste Schritte 1. Insolvenzantrag und Verfahrensstand prüfen: vorläufige Insolvenzverwaltung (§ 21 InsO) oder eröffnetes Verfahren (§ 27 InsO)? 2. Leasingvertrag qualifizieren: echtes Leasing (Eigentum beim Leasinggeber) oder Finanzierungsleasing? Insolvenzverwalter kann nach §§ 103 108 InsO erfüllen oder ablehnen. 3. Cape Town Convention: IDERA hinterlegt? Entregistrierung und Herausgabe auch in Insolvenz möglich (Art. XI Aircraft Protocol Alternative A). 4. Passagierticket: Insolvenzforderung (§ 38 InsO) oder Masseforderung (§ 55 InsO) wenn Flug nach Insolvenzeröffnung angeboten. 5. Slot-Frage: Slots nicht Massebestandteil; Flughafenkoordinator zieht Slots ein. 6. Forderungsanmeldung: beim Insolvenzverwalter innerhalb gesetzter Frist; Formular Forderungsbetrag Rang. ## Rechtsrahmen - **InsO § 21 Abs. 2**: Vorläufige Insolvenzverwaltung; Verfügungsverbot. - **InsO § 47**: Aussonderungsrecht des Eigentümers (Leasinggeber). - **InsO § 50**: Absonderungsrecht des Pfandgläubigers. - **InsO §§ 103 108**: Wahlrecht bei gegenseitigen Verträgen; Dauerschuldverhältnisse. - **InsO § 55**: Masseverbindlichkeiten; Vorrang vor Insolvenzforderungen. - **Aircraft Protocol Art. XI Alternative A**: Automatische Herausgabepflicht in Insolvenz nach 60 Tagen. - **EuGH C-272/06**: Slots keine übertragbaren Vermögenswerte. ## Prüfraster 1. Ist Insolvenzverfahren eröffnet oder noch vorläufige Verwaltung? 2. Hat Leasinggeber Eigentumsrecht (§ 47 InsO Aussonderungsrecht)? 3. Ist IDERA korrekt beim ICAO-Register hinterlegt? 4. Hat Deutschland Alternative A des Aircraft Protocols erklärt? 5. Ist Passagieranspruch Insolvenz- oder Masseforderung? 6. Wurden Slot-Rückgabe und Betriebsgenehmigungsende an LBA gemeldet? ## Typische Fallstricke - Leasinggeber meldet Forderung als Insolvenzgläubiger statt Aussonderung zu betreiben. - IDERA nicht hinterlegt; Cape-Town-Herausgaberecht entfällt. - Passagier meldet Forderung zu spät; Fristversäumnis. - Slot-Übertragung an Käufer versucht; scheitert nach EuGH C-272/06. ## Quellen - InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/ - Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/ - EuGH Urteile: https://eur-lex.europa.eu - LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html ## Hinweise für die Praxis Dieser Skill deckt den Bereich Luftrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen: - Insolvenzfrühzeichen bei Airline-Mandanten laufend beobachten; Bilanzkennzahlen IATA-Rating. - Antragspflicht nach InsO § 15a läuft ab Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; keine Verzögerung. - Aussonderungsrechte des Leasinggebers sofort nach Insolvenzantrag anmelden. - EU-VO 1008/2008 Art. 9: LBA hat eigene Pflicht zur Überwachung; kooperieren. ### Dokumentationspflichten Für Mandate im Bereich Luftrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern: - Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben - AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht) - Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry) - Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie - Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis - Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz