--- name: leasing-und-cape-town-bezuege description: "Wet-Lease Dry-Lease oder Finance-Lease eines Flugzeugs mit Cape-Town-Registrierung. Prueft Cape Town Convention Art. 2-9 Internationale Interests LuftFzgG nationales Pfandrecht IDERA Aircraft Protocol Art. XI Alternative A/B und liefert Leasing-Sicherungsstrategie und Vertrags-Pruef-Checkliste im..." --- # Leasing und Cape Town – Flugzeugsicherung im internationalen Leasing ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Irischer Leasinggeber verleast Boeing an deutsche Regionalairline (Dry-Lease); Vertrag nach englischem Recht; Sicherungsinteresse soll im ICAO-Register eingetragen werden. - Wet-Lease-Arrangement: ausländische Airline stellt deutschem Carrier Flugzeug mit Crew zur Verfügung; AOC-Fragen und Betriebsgenehmigung unklar. - Finance-Lease läuft aus; Airline will Kaufoption ausüben; Umschreibung in Luftfahrzeugrolle nötig. ## Erste Schritte 1. Leasingtyp bestimmen: Dry-Lease (Flugzeug ohne Crew Leasingnehmer nutzt eigenes AOC) Wet-Lease (Flugzeug mit Crew und AOC des Leasinggebers) Finance-Lease (wirtschaftliches Eigentum beim Leasingnehmer). 2. Cape Town Registration: internationales Sicherungsinteresse des Leasinggebers im ICAO-Register eintragen; IDERA hinterlegen. 3. IDERA-Prüfung: ermöglicht Entregistrierung bei Vertragsbruch ohne Gerichtsverfahren. 4. Wet-Lease: LBA-Genehmigung nach LuftVG § 21a; EU-intern EU-VO 1008/2008 Art. 13; AOC bleibt beim Verleasenden. 5. Nationales Pfandrecht: Falls Deutschland als Registrierungsstaat Pfandrecht beim AG Braunschweig eintragen. 6. Insolvenzschutz: Aircraft Protocol Alternative A in Deutschland prüfen. ## Rechtsrahmen - **Cape Town Convention Art. 2**: Internationale Sicherungsinteressen; Entstehung durch Vertrag und ICAO-Registrierung. - **Cape Town Convention Art. 9**: Schutz des gesicherten Gläubigers; Remedies bei Default. - **Aircraft Protocol Art. IV**: Dry-Lease-Gleichstellung; Recht des Registrierungsstaats auf IDERA. - **Aircraft Protocol Art. XI**: Insolvenzschutz Alternative A/B. - **EU-VO 1008/2008 Art. 13**: Wet-Lease innerhalb der EU; Genehmigungspflicht. - **LuftVG § 21a**: Wet-Lease mit Drittlands-Carrier; Sondergenehmigung LBA. - **LuftFzgG §§ 1-5**: Nationales Pfandrecht; Eintragung AG Braunschweig. ## Prüfraster 1. Welcher Leasingtyp liegt vor (Dry/Wet/Finance)? 2. Ist internationales Sicherungsinteresse im ICAO-Register eingetragen? 3. Ist IDERA korrekt hinterlegt? 4. Gilt EU-VO 1008/2008 Art. 13 für Wet-Lease? 5. Hat Deutschland Alternative A des Aircraft Protocols erklärt? 6. Ist Cape-Town-Eintrag zeitlich vor nationalem Pfandrecht? ## Typische Fallstricke - IDERA nicht hinterlegt; Entregistrierungsrecht fehlt bei Vertragsbruch. - Wet-Lease ohne LBA-Genehmigung; Betrieb illegal. - Finance-Lease als Dry-Lease deklariert; steuerliche und rechtliche Konsequenzen. - Aircraft-Protocol-Alternative ignoriert; Insolvenzschutz schwächer als erwartet. ## Quellen - Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/ - ICAO Register: https://www.internationalregistry.aero - EU-VO 1008/2008: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008R1008 - LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/ ## Hinweise für die Praxis Dieser Skill deckt den Bereich Luftrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen: - Einschlägige Normen vor Mandatsbearbeitung vollständig auf aktuelle Fassung prüfen. - Behördenanschreiben stets mit Aktenzeichen und Fristbenennung versehen. - Klagefristen und Widerspruchsfristen sofort bei Mandatsannahme kalendarisch sichern. - Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten internationalen Normenkonflikt prüfen. ### Dokumentationspflichten Für Mandate im Bereich Luftrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern: - Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben - AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht) - Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry) - Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie - Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis - Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz