--- name: passagierrechte-schnittstelle description: "Passagier fordert Entschaedigung nach Flugumsetzung Annullierung oder Verspaetung. Prueft EU-VO 261/2004 Art. 5-7 Entschaedigungshoehe 250-600 EUR aussergewoehnliche Umstaende EuGH Sturgeon C-402/07 und Nelson C-581/10 Verbindungsflug-Rechtsprechung und liefert Klageschriftsatz-Baustein im Luftre..." --- # Passagierrechte – EU 261/2004 Entschädigung und Durchsetzung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Passagier wird bei überbuchtem Flug umgesetzt (Denied Boarding); Airline bietet nur Voucher statt Bargeldzahlung nach Art. 7 an. - Familie klagt nach fünfstündiger Ankunftsverspätung; Airline beruft sich auf Streik als außergewöhnlichen Umstand. - Verbindungsflug mit Endstrecke außerhalb EU: Mandant fragt ob EU 261 gilt wenn erster Abschnitt von Berlin nach London führt. ## Erste Schritte 1. Anwendungsbereich prüfen: EU-Flughafen als Abflug oder EU-Carrier als Betreiber (Art. 3 VO 261/2004). 2. Tatbestand bestimmen: Denied Boarding (Art. 4) Annullierung (Art. 5) oder Verspätung von 3+ Stunden bei Ankunft (EuGH C-402/07 Sturgeon). 3. Entschädigungshöhe: Art. 7 – 250 EUR (bis 1500 km) 400 EUR (1500-3500 km) 600 EUR (über 3500 km). 4. Außergewöhnliche Umstände prüfen: Art. 5 Abs. 3; technische Defekte selten anerkannt (EuGH C-549/07 Wallentin-Hermann). 5. Verbindungsflug-Regel: Gesamtreiseverspätung maßgeblich; EU 261 gilt für gesamten Flug wenn Abflug-Flughafen in EU. 6. Klage: SÖP-Schlichtungsstelle oder direkt Klage beim AG; Verjährung 3 Jahre (§ 195 BGB). ## Rechtsrahmen - **EU-VO 261/2004 Art. 3**: Anwendungsbereich; Abflugort oder EU-Carrier. - **EU-VO 261/2004 Art. 4**: Denied Boarding; Entschädigungspflicht. - **EU-VO 261/2004 Art. 5**: Annullierung; Entschädigung außer bei außergewöhnlichen Umständen. - **EU-VO 261/2004 Art. 7**: Entschädigungshöhe 250/400/600 EUR. - **EuGH C-402/07 (Sturgeon)**: Verspätung ab 3 Stunden Ankunft = Entschädigungsanspruch wie Annullierung. - **EuGH C-581/10 (Nelson)**: Bestätigung Sturgeon. - **EuGH C-549/07 (Wallentin-Hermann)**: Technischer Defekt selten außergewöhnlicher Umstand. ## Prüfraster 1. Greift EU-VO 261/2004 (Abflugort EU oder EU-Carrier)? 2. Liegt Denied Boarding Annullierung oder 3-h-Ankunftsverspätung vor? 3. Beruft sich Airline auf außergewöhnliche Umstände – sind diese belegt? 4. Ist Entschädigungshöhe korrekt berechnet (Entfernung)? 5. Hat Airline alternative Betreuungsleistungen (Art. 9) erbracht? 6. Ist Anspruch verjährt? ## Typische Fallstricke - Außergewöhnliche Umstände zu weit angenommen; EuGH-Rechtsprechung einengend. - Verbindungsflug: nur Teil-Verspätung berechnet statt Gesamt-Ankunftsverspätung. - Voucher statt Barzahlung akzeptiert; Anspruch nicht vollständig abgegolten. - SÖP-Schlichtung nicht genutzt; unnötige Klageverzögerung. ## Quellen - EU-VO 261/2004: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0261 - EuGH Sturgeon C-402/07: https://eur-lex.europa.eu - EuGH Nelson C-581/10: https://eur-lex.europa.eu - EuGH Wallentin-Hermann C-549/07: https://eur-lex.europa.eu ## Hinweise für die Praxis Dieser Skill deckt den Bereich Luftrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen: - Einschlägige Normen vor Mandatsbearbeitung vollständig auf aktuelle Fassung prüfen. - Behördenanschreiben stets mit Aktenzeichen und Fristbenennung versehen. - Klagefristen und Widerspruchsfristen sofort bei Mandatsannahme kalendarisch sichern. - Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten internationalen Normenkonflikt prüfen. ### Dokumentationspflichten Für Mandate im Bereich Luftrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern: - Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben - AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht) - Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry) - Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie - Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis - Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz