--- name: slot-sicherheitsauflage-insolvenzrisiko description: "Slot-Zuweisung ist mit Auflagen verbunden oder Slot-Nutzung wird durch LuftSiG-Auflage eingeschraenkt. Skill prueft VO EWG 95/93 Auflagen-Moeglichkeiten LuftSiG-Verbot und Verhaeltnismaessigkeit und liefert Auflagen-Bewertungs-Vermerk im Luftrecht Flughafenrecht." --- # Slot – Sicherheitsauflage bewerten ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mandantenfall - Fluko erteilt Slot mit Nachtflug-Beschränkung als Auflage; Airline will anfechten. - LuftSiG-Auflage beschränkt Betrieb in bestimmten Zeitfenstern; Slot-Nutzung gefährdet. - Behörde ordnet Sicherheitscheck für alle Nachtflüge an; Slot-Nutzungsquote unterschritten. ## Erste Schritte 1. Sachverhalt strukturieren: Parteien betroffene Luftfahrzeuge/Einrichtungen beteiligte Behörden und laufende Fristen. 2. Einschlägige Normen identifizieren: VO EWG 95/93 Art. 10 LuftVG §§ 27a-27d LuftSiG VwVfG § 36. 3. Register prüfen: LBA-Luftfahrzeugrolle AG-Braunschweig-Pfandrechtsregister ICAO-Cape-Town-Register je nach Fallrelevanz. 4. Zuständigkeit klären: LBA vs. Landesbehörde vs. EASA vs. Verwaltungsgericht. 5. Fristen sichern: Widerspruch (1 Monat) Klage (1 Monat) Insolvenzantrag (3/6 Wochen). 6. Handlungsbedarf dokumentieren: Ampel-Vermerk mit konkreten nächsten Schritten. ## Rechtsrahmen VO EWG 95/93 Art. 10 LuftVG §§ 27a-27d LuftSiG VwVfG § 36 – die einschlägigen Normen werden je nach Sachverhaltsebene (nationaler Betrieb EU-Recht internationales Recht) herangezogen und zu jedem Normzitat kurz erläutert. - **LuftVG §§ 6 20 29 31 64**: Genehmigung Betrieb Register Aufsicht. - **LuftSiG §§ 7-9**: Zuverlässigkeitsüberprüfung Sicherheitsprogramme Aufsicht. - **EU-VO 1008/2008 Art. 3-9**: Betriebsgenehmigung finanzielle Leistungsfähigkeit Überwachung. - **Cape Town Convention Art. 2-16**: Internationale Sicherungsinteressen ICAO-Register. - **LuftFzgG §§ 1-28**: Nationales Pfandrecht Vollstreckung AG Braunschweig. - **InsO §§ 15a 17-19 47 50**: Insolvenzantragspflicht Gläubigerrechte. - **VwGO §§ 68 74 80**: Widerspruch Klage aufschiebende Wirkung. - **LuftVG § 27a**: Deutsche Koordinierungsstelle (Fluko); Rechtsstellung und Aufgaben. - **BVerwG Urt. v. 26.01.2012 – 3 C 8.11**: Slot-Entzug als Verwaltungsakt; Rechtsweg VG. ## Prüfraster 1. Ist zuständige Behörde korrekt adressiert? 2. Sind alle Register vollständig abgefragt? 3. Laufen Fristen – sind alle gesichert? 4. Besteht Cape-Town-Registrierung mit IDERA? 5. Ist Insolvenzrisiko bewertet? 6. Sind Sicherheitsauflagen auf Verhältnismäßigkeit geprüft? 7. Ist die 80/20-Nutzungsquote (VO EWG 95/93 Art. 8) im letzten IATA-Season eingehalten? 8. Sind Force-Majeure-Ausnahmen (COVID-Pandemie-Sonderregeln) korrekt beantragt? ## Typische Fallstricke - Falsche Behörde adressiert; Frist läuft unbemerkt ab. - Cape-Town-Register nicht abgefragt; internationale Belastungen unerkannt. - Insolvenzfrühzeichen ignoriert; Antragspflicht ausgelöst ohne Reaktion. - Sicherheitsauflage als verhältnismäßig hingenommen ohne eigene Prüfung. - Slot-Rückgabe zu spät angezeigt; keine Waiver-Ausnahme mehr möglich. - Slot-Übertragung als privatrechtlich behandelt; VO EWG 95/93 erlaubt keine freie Übertragung. ## Vertiefung Sicherheitsauflagen Sicherheitsauflagen im Luftrecht müssen auf Verhältnismäßigkeit und Rechtsgrundlage überprüft werden: - **LuftSiG §§ 7-9**: Zuverlässigkeitsüberprüfung ist standardisierte Sicherheitsauflage; Ablehnungsbescheid ist anfechtbar. - **EU-VO 300/2008**: Sicherheitsprogramme für Flughafen und Luftverkehrsunternehmen; Abweichung von Standard-Maßnahme bedarf Gleichwertigkeitsnachweis. - **Verhältnismäßigkeit**: BVerfG-Rechtsprechung zu Grundrechtseingriffen; Einschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) nur durch geeignete erforderliche und angemessene Maßnahme. - **Eilrechtsschutz**: § 80 Abs. 5 VwGO bei sofortigem Vollzug; Interessenabwägung Sicherheitsinteresse vs. Eingriff. ## Quellen - LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html - Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/ - LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/ - InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/ - VO EWG 95/93: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31993R0095 - LBA/Fluko: https://www.lba.de - BVerwG: https://www.bverwg.de ## Hinweise für die Praxis Dieser Skill deckt den Bereich Slot-Koordination und Flughafenkapazität ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen: - Jede Sicherheitsauflage auf Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit prüfen. - Zuverlässigkeitsüberprüfung nach LuftSiG hat eigenen Verwaltungsrechtsweg; gesondert anfechten. - Sicherheitsprogramm-Abweichungen rechtzeitig mit Behörde abstimmen. - Bei EU-Reisenden datenschutzrechtliche Aspekte der Überprüfung beachten (DSGVO). ### Dokumentationspflichten Für Mandate im Bereich Slot-Koordination und Flughafenkapazität sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern: - Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben - AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht) - Cape-Town-Registerauszug (ICAO International Registry) - Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie - Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis - Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz