--- name: absolute-schutzhindernisse-8-markeng-art7-umv description: "Absolute Schutzhindernisse bei DPMA- und EUIPO-Anmeldungen prüfen: Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, Freihaltebedürfnis, Täuschung, Sittenverstoß, Hoheitszeichen, Form- und Funktionsausschlüsse, Verkehrsdurchsetzung und Beanstandungsantwort im Markenrecht Fashion Luxus." --- # Absolute Schutzhindernisse ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit). - Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Absolute Schutzhindernisse - **Normen-/Quellenanker:** MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz. - **Entscheidende Weiche:** Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Pflichtfragen - DPMA, EUIPO oder internationale Registrierung mit Schutzgesuch für Deutschland oder EU? - Zeichenform: Wort, Bild, Wort-Bild, 3D, Farbe, Klang, Position, Bewegung oder sonstige Marke? - Waren und Dienstleistungen mit Klassen und konkreten Begriffen? - Liegt bereits ein Beanstandungsbescheid vor, mit Frist und Begründung? - Gibt es Benutzungsnachweise für Verkehrsdurchsetzung? ## Prüfprogramm 1. **Zeichen sauber lesen:** Schreibweise, Sprache, Bestandteile, grafische Elemente, Aussprache, Übersetzungen und Branchenverständnis trennen. 2. **Unterscheidungskraft prüfen:** Kann das Zeichen betriebliche Herkunft anzeigen oder bleibt es nur Werbespruch, Sachhinweis, Qualitätshinweis, Form, Dekor oder Preisversprechen? 3. **Freihaltebedürfnis prüfen:** Brauchen Wettbewerber die Angabe zur Beschreibung von Art, Qualität, Menge, Bestimmung, Wert, geografischer Herkunft oder sonstigen Merkmalen? 4. **Sonderhindernisse prüfen:** Täuschungsgefahr, öffentliche Ordnung, Hoheitszeichen, geschützte geografische Angaben, Sortenbezeichnungen, religiöse/politische Sensibilität. 5. **Formmarken-Falle:** Wesentliche Form durch Art der Ware, technische Wirkung oder wesentlichen Wert der Ware prüfen; kein Schutzrechts-Hopping durch Marke. 6. **Rettungsoptionen:** Waren-/Dienstleistungsverzeichnis verengen, Bildbestandteile stärken, Priorität ändern, Benutzungsdurchsetzung belegen, Design/UWG/GeschGehG als Alternative prüfen. ## Quellen-Hardening Normtext und Behördenpraxis live prüfen: MarkenG, UMV, DPMA-Hinweise, EUIPO Guidelines. Rechtsprechung nur mit verifizierter Quelle ausgeben. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - § 14 MarkenG - § 19 MarkenG - Art. 101 AEUV - § 8 MarkenG - § 49 MarkenG - § 66 MarkenG - § 18 MarkenG - § 107 MarkenG - § 42 MarkenG - § 25a ZollVG - § 1 PatG - § 50 MarkenG ### Leitentscheidungen - BGH I ZB 22/20 - BGH I ZR 149/14