--- name: beweissicherung-testkauf-screenshot-chain description: "Beweissicherung im Markenrecht organisieren: Testkauf, Screenshot-Protokoll, Hashwerte, Zeugen, Produktvergleich, Chain of Custody, Plattformdaten, Messefund und gerichtsfeste Anlagen im Markenrecht Fashion Luxus." --- # Beweissicherung, Testkauf und Screenshot ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit). - Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Beweissicherung, Testkauf und Screenshot - **Normen-/Quellenanker:** MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz. - **Entscheidende Weiche:** Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Norm- und Beweisanker - ZPO §§ 371 ff., 415 ff., 420 ff. für Augenschein, Urkunden und Vorlagefragen; ZPO §§ 935, 940 bei Eilbezug. - MarkenG §§ 14, 18, 19 für Verletzung, Annexansprüche und Auskunft; Zoll-/Produktpiraterierecht gesondert prüfen. - DSGVO/KUG/Strafrecht beachten, wenn Personen, private Räume, heimliche Aufnahmen oder Kommunikationsinhalte dokumentiert werden. - Plattform- und Browserdaten sind flüchtig: Originaldateien, Metadaten, Hashwerte und Zeugenvermerk sichern. ## Intake - Fundort: Shop, Plattform, Messe, Social Media, Ladengeschäft, Import. - Verletztes Recht und behauptete Verletzung. - Dringlichkeit, Fristen, Zielgericht, Gegner, Testkaufbudget. - Vorhandene Screenshots, Fotos, Rechnungen, Ware. ## Prüfprogramm 1. **Beweisziel definieren:** Zeichenverwendung, Herkunftstäuschung, Warenidentität, Lieferweg, Verkäuferidentität, Umfang. 2. **Screenshot-Standard:** URL, Datum, Uhrzeit, Zeitzone, sichtbarer Browser, Suchpfad, vollständige Seite, Quell- oder Archivnachweis. 3. **Testkauf:** Neutraler Käufer, Zahlungsweg, Lieferadresse, Verpackung, Rechnung, Sendungsverfolgung, Entpackungsprotokoll. 4. **Chain of Custody:** Wer hatte wann welche Ware? Fotos, Siegel, Lagerort, Muster. 5. **Anlagenfähigkeit:** K-Anlagen sauber benennen, keine unlesbaren Collagen, Originaldateien sichern. 6. **Zeugenfähigkeit:** Testkäufer, Paketöffner und Fotograf sollten später erklären können, was sie wann gesehen und getan haben. 7. **Eiltempo:** Dringlichkeit nicht durch wochenlange interne Beweissammelroutine selbst widerlegen. ## Warnung Keine heimlichen oder rechtswidrigen Methoden vorschlagen. Beweissicherung bleibt sauber, reproduzierbar und verhältnismäßig.