--- name: klageantraege-auskunft-madrid-protokoll description: "Klageanträge im Markenrecht bauen: Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung, Rückruf, Entfernung aus Vertriebswegen, Schadensersatzfeststellung, Annexanträge und Bestimmtheit im Markenrecht Fashion Luxus." --- # Klageanträge im Markenrecht ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit). - Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Klageanträge im Markenrecht - **Normen-/Quellenanker:** MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz. - **Entscheidende Weiche:** Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - MarkenG §§ 14, 15 für Verletzungsansprüche; MarkenG § 18 für Vernichtung/Rückruf/Entfernung aus Vertriebswegen; MarkenG § 19 für Auskunft. - ZPO §§ 253, 308 für Klageantrag und Bindung an Anträge; ZPO § 890 für Ordnungsmittel bei Unterlassung. - ZPO § 888/§ 887 nur vorsichtig für Handlungspflichten; Vollstreckbarkeit schon beim Antrag mitdenken. - Eilverfahren: ZPO §§ 935, 940, 936 und Vollziehung nach ZPO § 929 Abs. 2 nicht mit Hauptsacheanträgen vermischen. ## Pflichtfragen - Welche Verletzungsform: Produkt, Listing, Keyword, Domain, Verpackung, Social Media? - Welche Zeichen, Waren/Dienstleistungen, Territorien? - Hauptsache oder Eilverfahren? - Welche Annexansprüche werden gebraucht? ## Prüfprogramm 1. **Verletzungsform abbilden:** Antrag nicht abstrakter als nötig und nicht enger als die Kerngleichheit. 2. **Unterlassung:** Zeichen, Waren, Handlung, geschäftlicher Verkehr, Beispiele und Anlagenbezug. 3. **Auskunft/Rechnungslegung:** Lieferanten, Abnehmer, Mengen, Preise, Werbung, Kosten. 4. **Vernichtung/Rückruf:** Verhältnismäßigkeit, Besitz/Eigentum, Vertriebswege, Dritte. 5. **Schadensersatzfeststellung:** Verschulden, Zeitraum, Methode offenhalten. 6. **Bestimmtheit und Vollstreckung:** Ordnungsmittel, Zustellung, Anlagequalität. 7. **Annexverhältnismäßigkeit:** Vernichtung/Rückruf/Entfernung nur so weit beantragen, wie Besitz, Eigentum, Vertriebsweg und Zumutbarkeit belegbar sind. 8. **Anlagenbezug:** Screenshots, Produktfotos, Verpackungen und Testkaufbelege so nummerieren, dass der Tenor später vollstreckbar bleibt. ## Qualitätsgate Keine Copy-Paste-Anträge ohne Verletzungsform. Antrag und Belege müssen zusammenpassen.