--- name: schadensersatz-drei-methoden-auskunft description: "Schadensersatz im Markenrecht berechnen und vorbereiten: konkrete Schadensberechnung, Verletzergewinn, Lizenzanalogie, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung, Rückruf, Kosten und Vergleichswert im Markenrecht Fashion Luxus." --- # Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit). - Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachkern: Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung - **Normen-/Quellenanker:** MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz. - **Entscheidende Weiche:** Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen. - **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht. ## Normanker - MarkenG §§ 14, 15 für Verletzung und Unterlassung; MarkenG § 19 für Auskunft, § 18 für Vernichtung/Rückruf/Entfernung, § 14 Abs. 6 für Schadensersatz. - BGB §§ 249 ff. für konkrete Schadensberechnung; Bereicherungs- und GoA-Gedanken nur hilfsweise sauber begründen. - ZPO § 254 für Stufenklage, wenn Auskunft/Rechnungslegung vor Bezifferung nötig ist. - Rechtsprechung zu Lizenzanalogie, Verletzergewinn und Gemeinkosten nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle zitieren. ## Intake - Verletzungshandlung, Zeitraum, Stückzahlen, Kanäle, Preise. - Marke, Bekanntheit, Lizenzpraxis, bestehende Verträge. - Erhaltene Auskünfte, Rechnungen, Plattformdaten, Zollfunde. - Ziel: Klage, Stufenklage, Vergleich, Abrechnung. ## Prüfprogramm 1. **Anspruchskette:** Unterlassung getrennt von Auskunft, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz prüfen. 2. **Auskunft:** Welche Daten braucht welche Schadensmethode? Lieferanten, Abnehmer, Stückzahlen, Umsätze, Werbung. 3. **Drei Methoden:** Konkreter Schaden, Verletzergewinn, Lizenzanalogie; Wahlrecht und Plausibilität. 4. **Lizenzanalogie:** Vergleichslizenzen, Marktüblichkeit, Bekanntheit, Territorium, Produktnähe, Dauer. 5. **Verletzergewinn:** Kausal zurechenbarer Gewinn, Gemeinkostenstreit, Markenanteil. 6. **Vergleich:** Risikoabschlag, Kosten, Unterlassungswert, Informationsdefizit. 7. **Zins/Kosten:** Abmahnkosten, Prozesszinsen, Auskunftskosten und Vergleichsmehrwert getrennt darstellen. 8. **Beweisnot:** Wenn Plattformdaten fehlen, Antrag auf Belegvorlage/Auskunft nicht durch geschätzte Umsätze ersetzen. ## Warnung Keine fiktiven Lizenzsätze als Tatsache ausgeben. Annahmen offen kennzeichnen.