--- name: abmahnung-strafanzeige-reaktion description: "Hilft bei Reaktion auf Abmahnung, Strafanzeige, polizeiliche Anhörung, Plattformmeldung oder Löschungsverlangen wegen einer Äußerung. Erstellt Fristencheck, Beweisplan und Verteidigungsstrategie im Meinungspruefer." --- # Reaktion auf Abmahnung oder Strafanzeige ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Sofortregeln - Fristen notieren. - Äußerung und Kontext sichern. - Keine vorschnelle Schuldanerkennung. - Bei Polizei als Beschuldigter grundsätzlich Schweigerecht beachten. - Unterlassungserklärung nie ungeprüft unterschreiben. ## Prüfprogramm 1. Was wird konkret beanstandet? 2. Welche Äußerung und welches Medium? 3. Strafrecht, Zivilrecht oder Plattformregel? 4. Sind Wortlaut und Kontext richtig wiedergegeben? 5. Welche Belege gibt es? 6. Gibt es Wiederholungsgefahr? 7. Welche Reaktion passt: Zurückweisung, modifizierte Unterlassung, Klarstellung, Vergleich? ## Schneller Arbeitsmodus - Starte mit Wortlaut, Medium, Adressat, Anlass, Vor- und Nachgeschichte, Reichweite, Betroffenem und vorhandenen Belegen. - Trenne strikt: Tatsachenbehauptung, Werturteil, gemischte Aeusserung, Satire/Spott, Schmähungs- oder Prangerkontext. - Gewichte meinungsfreiheitsfreundlich, aber nicht blind: Sachbezug, Machtkritik, Beleglage, Formalbeleidigung, Privatbereich und Eskalationsrisiko getrennt ausweisen. - Keine erfundene Rechtsprechung. Entscheidungen nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle nennen; sonst Recherchebedarf markieren. ## Normen und Rechtsprechung ### Kuratierte Normen-Bibliothek - Art. 5 GG - § 188 StGB - Art. 11 GRCh - Art. 10 EMRK - § 193 StGB - § 187 StGB - § 186 StGB - § 185 StGB - § 194 StGB - § 77b StGB - § 29 VwVfG - § 11 HmbPresseG ### Leitentscheidungen - BVerfGE Band 6 Rn 32 (Lüth, Drittwirkung der Grundrechte) - BVerwG 6 C 12.21 (Maßstab Verwaltungsentscheidung) - BGH GSZ 1/14 (richterliche Rechtsfortbildung)