--- name: machtkritik-amtstraeger description: "Prüft Kritik an Amtsträgern, Behörden, Schulleitung, Bürgermeister, Justiz und Verwaltung. Gewichtet Machtkritik, Sachbezug, Amtsrolle, private Sphäre, Öffentlichkeit, § 188 StGB und Art 5 GG im Meinungspruefer." --- # Machtkritik und Amtsträger ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Grundgedanke Die Meinungsfreiheit ist besonders wichtig, wenn Bürger staatliche Machtausübung kritisieren. Das schützt auch anklagende, personalisierte und scharfe Kritik. Es schützt aber nicht jede persönliche Beschimpfung. ## Prüfpunkte - Welche Amts- oder Machtrolle hat die betroffene Person? - Geht es um Amtsführung, Verfahren, Entscheidung, Verhalten im Amt? - Oder geht es um private Eigenschaften ohne Debattenbezug? - Wie groß ist die Reichweite? - Wurde die Kritik an zuständige Stellen gerichtet oder öffentlich anprangernd verbreitet? - Liegt § 188 StGB nahe? ## Typische Konstellationen - Bürgermeister im Bauprojekt. - Schulleiter in Elternkonflikt. - Sachbearbeiter in Verwaltungsverfahren. - Polizeibeamte im Einsatz. - Richter oder Staatsanwälte in Verfahrenskritik. ## Schneller Arbeitsmodus - Starte mit Wortlaut, Medium, Adressat, Anlass, Vor- und Nachgeschichte, Reichweite, Betroffenem und vorhandenen Belegen. - Trenne strikt: Tatsachenbehauptung, Werturteil, gemischte Aeusserung, Satire/Spott, Schmähungs- oder Prangerkontext. - Gewichte meinungsfreiheitsfreundlich, aber nicht blind: Sachbezug, Machtkritik, Beleglage, Formalbeleidigung, Privatbereich und Eskalationsrisiko getrennt ausweisen. - Keine erfundene Rechtsprechung. Entscheidungen nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle nennen; sonst Recherchebedarf markieren.