--- name: schimpfwort-lackaffe-und-spott description: "Prüft Spott- und Schimpfwörter wie Lackaffe im Kontext. Bewertet Sachbezug, Amtsrolle, Spontanität, Reichweite, Herabsetzungsgrad, Formalbeleidigung, Schmähkritik und Art 5 GG im Meinungspruefer." --- # "Lackaffe" und ähnliche Spottbegriffe ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Ausgangspunkt "Lackaffe" ist ein abwertender Spottbegriff. Ob daraus eine strafbare Beleidigung oder eine zulässige, wenn auch unfreundliche Meinungsäußerung wird, hängt stark vom Kontext ab. ## Prüffaktoren - **Sachbezug:** Wird Auftreten, Kommunikation oder Amtsführung im Zusammenhang mit einer Sachfrage kritisiert? - **Betroffene Person:** Privatperson, Vorgesetzter, Bürgermeister, Dienstleister? - **Situation:** spontane hitzige Äußerung oder vorbereitete Kampagne? - **Medium:** Gespräch, Kantine, Bürgerversammlung, X, Plakat. - **Reichweite:** kleiner Kreis oder öffentliche Prangerwirkung? - **Zusatzvorwürfe:** Kommt ein unbelegter Tatsachenkern hinzu? ## Bewertungslogik Ein einzelner Spottbegriff mit erkennbarem Sachanlass ist nicht automatisch Formalbeleidigung oder Schmähkritik. Je mehr die Äußerung nur noch auf persönliche Lächerlichmachung zielt und je öffentlicher sie verbreitet wird, desto höher das Risiko. ## Schneller Arbeitsmodus - Starte mit Wortlaut, Medium, Adressat, Anlass, Vor- und Nachgeschichte, Reichweite, Betroffenem und vorhandenen Belegen. - Trenne strikt: Tatsachenbehauptung, Werturteil, gemischte Aeusserung, Satire/Spott, Schmähungs- oder Prangerkontext. - Gewichte meinungsfreiheitsfreundlich, aber nicht blind: Sachbezug, Machtkritik, Beleglage, Formalbeleidigung, Privatbereich und Eskalationsrisiko getrennt ausweisen. - Keine erfundene Rechtsprechung. Entscheidungen nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle nennen; sonst Recherchebedarf markieren.