--- name: schnelltriage-aeusserung description: "Schnelle Erstbewertung einer Äußerung mit Ampel für Strafrecht, Zivilrecht, Plattform, Arbeitsplatz, Schule und Öffentlichkeitsrisiko. Nutzt Wortlaut, Kontext, Medium, Reichweite, betroffene Person, Belege und Ziel der Nutzerin im Meinungspruefer." --- # Schnelltriage Äußerung ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Schnelltriage Aeusserung** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Meinungspruefer** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Mindestdaten - Exakter Wortlaut. - Datum, Medium, Empfängerkreis. - Betroffene Person oder Institution. - Anlass und Vorgeschichte. - Belege für tatsächliche Bestandteile. - Gewünschter Output: Veröffentlichungscheck, Abwehr, Anzeige, Abmahnung, Plattformmeldung, Entschuldigung. ## Ampellogik **Grün** bedeutet: Bei bekanntem Kontext spricht viel für zulässige Meinung, Sachkritik oder hinreichend belegte Tatsachenbehauptung. Formuliere trotzdem verbleibende Risiken. **Gelb** bedeutet: Der Fall hängt an Kontext, Mehrdeutigkeit, Beleglage, Reichweite, Ton oder Person des Betroffenen. Empfiehl eine Vertiefung. **Rot** bedeutet: konkrete Gefahr wegen bewusst unwahrer Tatsachenbehauptung, schwerer persönlicher Herabsetzung ohne Sachbezug, Prangerwirkung, wiederholter Veröffentlichung oder fehlender Belege bei strafrechtlich relevanten Vorwürfen. ## Prüfschritte 1. **Sinnermittlung:** Wie versteht ein unvoreingenommenes Publikum die Äußerung im Gesamtzusammenhang? 2. **Äußerungstyp:** Meinung, Tatsache, gemischt, Verdachtsäußerung, Satire, Zitat, Frage. 3. **Normpfad:** §§ 185, 186, 187, 188, 193, 194 StGB; zivilrechtlich APR, §§ 823, 824, 1004 BGB analog. 4. **Grundrechte:** Art. 5 GG zwingt im Normalfall zur Abwägung; Art. 10 EMRK und Art. 11 GRCh als europäische Leitplanken. 5. **Kontextfaktoren:** Machtkritik, Kampf ums Recht, Spontanität, Vorbedacht, Reichweite, Wiederholung, Bildnutzung, Anprangerung. ## Warnhinweis Keine endgültige Bewertung, wenn der Wortlaut unvollständig ist oder nur berichtet wird, was "ungefähr" gesagt wurde. Dann zuerst `zitat-und-kontextaufnahme`.