--- name: soziale-medien-aeusserungsrecht description: "Prüft Äußerungen auf X, LinkedIn, Bewertungsportalen und Kommentarspalten. Bewertet Reichweite, Dauerhaftigkeit, Tags, Bilder, Wiederholung, Prangerwirkung, Plattformregeln und Beweissicherung im Meinungspruefer." --- # Soziale Medien: X, LinkedIn, Bewertungsportale ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Besonderheit Online-Äußerungen sind schnell, dauerhaft, kopierbar und häufig aus dem Kontext gerissen. Reichweite, Tags, Screenshots und Wiederholungen sind in der Abwägung wichtig. ## Prüfpunkte - Plattform und Accounttyp. - Followerzahl und tatsächliche Reichweite. - öffentliche Sichtbarkeit oder geschlossene Gruppe. - Tags, Bildnisse, Klarnamen, Arbeitgeberbezug. - Thread-Kontext und vorherige Provokation. - Löschung, Bearbeitung, Entschuldigung. - Plattformmeldung oder staatliches Verfahren. - Hyperlinks: eigener Aussagegehalt, Einbettung, Billigung oder bloßer Nachweis. - Drittkommentare: Accountinhaberrolle, Moderationsmöglichkeit, Kenntnis, Reaktionszeit und Schwere. - Plattformmaßnahme: Löschung, Sperrung, Label, Shadowban, De-Referenzierung oder Wiederherstellung. ## Prangerwirkung Erhöhe das Risiko, wenn: - eine Person gezielt markiert wird, - Bild oder Arbeitsplatz genannt wird, - der Beitrag mehrfach gepostet wird, - zur Kontaktaufnahme oder Beschwerdewelle aufgerufen wird, - der Vorwurf schwer und unbelegt ist. ## Europäisches Routing - Bei Hyperlinks und Kommentarspalten `egmr-art-10-rechtsprechung` hinzunehmen. - Bei Plattformlöschung, Suchmaschinen, Labeln, DSA oder Datenschutz `eugh-grch-art-11-rechtsprechung` hinzunehmen. - Bei Unterlassung gegen künftige gleichwertige Inhalte `olg-kg-praxis-rechtsprechung` und `presserecht-plattformen-loeschung-dsa` hinzunehmen.