--- name: zivilrecht-unterlassung-abmahnung description: "Prüft zivilrechtliche Ansprüche bei Äußerungen: Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Richtigstellung, Geldentschädigung, § 823 BGB, § 824 BGB und § 1004 BGB analog im Meinungspruefer." --- # Zivilrechtliche Äußerungsansprüche ## Arbeitsbereich Prüft zivilrechtliche Ansprüche bei Äußerungen: Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Richtigstellung, Geldentschädigung, § 823 BGB, § 824 BGB und § 1004 BGB analog. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 188 StGB, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK, Art. 11 GRCh, EGMR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Anspruchslandkarte - **Unterlassung:** Wiederholungsgefahr, rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder Unternehmenspersönlichkeitsrechts. - **Beseitigung/Löschung:** fortwirkende Beeinträchtigung. - **Widerruf/Richtigstellung:** vor allem bei unwahren Tatsachenbehauptungen. - **Geldentschädigung:** nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen. - **§ 824 BGB:** kreditgefährdende unwahre Tatsachen über Unternehmen oder berufliches Fortkommen. - **§ 823 Abs. 2 BGB:** Schutzgesetze wie §§ 185 ff. StGB. ## Prüfung 1. Äußerungstyp. 2. Rechtsgut. 3. Rechtswidrigkeit durch Abwägung. 4. Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr. 5. Anspruchsziel. 6. Beweislast und Belege. ## Schneller Arbeitsmodus - Starte mit Wortlaut, Medium, Adressat, Anlass, Vor- und Nachgeschichte, Reichweite, Betroffenem und vorhandenen Belegen. - Trenne strikt: Tatsachenbehauptung, Werturteil, gemischte Aeusserung, Satire/Spott, Schmähungs- oder Prangerkontext. - Gewichte meinungsfreiheitsfreundlich, aber nicht blind: Sachbezug, Machtkritik, Beleglage, Formalbeleidigung, Privatbereich und Eskalationsrisiko getrennt ausweisen. - Keine erfundene Rechtsprechung. Entscheidungen nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle nennen; sonst Recherchebedarf markieren.