--- name: einstieg-routing description: "Einstieg, Triage und Routing für Methodenlehre Bürgerliches Recht: ordnet Rolle (Studierender, Anwalt, Richter), markiert Frist (keine harten Fristen), wählt Norm (BGB, Art. 20 III GG (Auslegung)) und Zuständigkeit (zuständige Stelle), leitet zum passenden Spezial-Skill." --- # Einstieg und Routing ## Einsatzlage Dieser Einstieg routet **Methodenlehre Buergerliches Recht** vom ersten Sachverhalt zu Rollen, Fristen, zuständiger Stelle, passendem Spezialpfad und nächstem Arbeitsprodukt. ## Fachlandkarte dieses Plugins - `abschlussprodukt-uebergabe` — Abschlussprodukt Uebergabe - `abwaegung-gewichtung-intensitaet` — Abwaegung Gewichtung Intensitaet - `abwaegung-material-auswahl` — Abwaegung Material Abwaegungslast NON - `abwaegung-material-auswahl` — Abwaegung Material Auswahl - `abwaegungslast-non-liquet` — Abwaegungslast NON Liquet - `abwaegungszustaendigkeit-institutionen` — Abwaegungszustaendigkeit - `abwaegungszustaendigkeit-institutionen` — Abwaegungszustaendigkeit Institutionen - `analogie-und-teleologische-reduktion` — Analogie und Teleologische Reduktion - `anspruchsgrundlagen-behoerden-gericht-und-registerweg` — Anspruchsgrundlagen Anwaltsperspektive - `argumentum-figuren-e-contrario-a-maiore-a` — Argumentum Figuren E Contrario A Maiore A - `auslegung-rechtsfortbildung-grenzprotokoll` — Auslegung Rechtsfortbildung Grenzprotokoll - `begruendung-anhoerung-adressatenfaehigkeit` — Begruendung Anhoerung Adressatenfaehigkeit - `bverfg-grenzen-richterlicher-rechtsfortbildung` — Bverfg Grenzen Diskurstheorie Habermas - `anschluss-routing` — Anschluss Routing - `dokumente-intake` — Dokumente Intake ## Regelungs- und Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung. - `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz. - `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit. - `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen. - `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben. - `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung. - `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht. - `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren. - `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Rolle und Ziel klären: Welche Partei vertritt der Mandant, welcher Ergebnistyp wird gebraucht (Schriftsatz, Bescheidprüfung, Vertragsentwurf, Stellungnahme), welches Verfahren oder Dokument liegt vor? - Eilfristen isolieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens- und materiellen Fristen pflichtmäßig vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren. - Fachpfad wählen: zentrale Anker im Methodenlehre Buergerliches Recht sind die einschlägigen Normen des Fachgebiets live über gesetze-im-internet.de und dejure.org prüfen. Anhand des Sachverhalts in einen Sach-Cluster routen und den passenden Spezial-Skill aus der Fachlandkarte oben benennen. - Zuständige Stelle bestimmen: Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen. - Nur die Rückfragen stellen, die die nächste Weiche tatsächlich ändern. ## Qualitätsanker - Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt. - Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.