--- name: kelsen-normstufen-kompetenz-bgb-methode description: "Diszipliniert zivilrechtliche Argumentation durch Quellenklarheit, Normhierarchie, Kompetenz und Trennung von Geltung und Bewertung." --- # Kelsen in der Methodenlehre: Normstufen, Kompetenz und BGB-Falllösung ## Prüfschritte 1. Welche Rechtsquelle trägt die Aussage: BGB, Nebengesetz, EU-Verordnung, Richtlinie, Grundrecht, Satzung, Vertrag, AGB, Präjudiz? 2. Welche Rangregel gilt bei Konflikt: Verfassung, Unionsrecht, Spezialgesetz, dispositives Recht, Parteivereinbarung? 3. Wird richtlinienkonform ausgelegt oder contra legem fortgebildet? 4. Ist die Rechtsfolge durch Gericht entscheidbar oder nur rechtspolitisch wünschenswert? 5. Welche prozessuale Darlegungs- und Beweislast macht die These praktisch nutzbar? ## Regelungs- und Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung. - `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz. - `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit. - `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen. - `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben. - `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung. - `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht. - `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren. - `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Powersprint-Vertiefung - **Argumentationsdisziplin:** Bei `Kelsen in der Methodenlehre: Normstufen, Kompetenz und BGB-Falllösung` positive Normbindung, Präjudizien, Prinzipien, institutionelle Kompetenz und rechtspolitische Wertung getrennt halten. - **Methodischer Streit:** Gesetzespositivistische, prinzipienorientierte, systematische, historische und realistische Lesarten als Alternativen sichtbar machen; keine Methode als Zauberformel ausgeben. - **Fehlerbremse:** Keine bloße Berufung auf „objektive Auslegung“, „Ausnahme eng“ oder „Natur der Sache“, ohne zu zeigen, wer dadurch Kompetenz gewinnt und welche Normbindung bleibt. - **Output:** Thesenpapier, Schriftsatzargument, Gegenargument-Matrix und Grenze richterlicher Rechtsfortbildung.