--- name: methodenlehre-erstpruefung-mandatszieldefinition description: "Dieses Skill leitet die methodische Erstprüfung eines neuen Mandats an und hilft, das Mandatsziel präzise zu definieren. Es zeigt, wie aus dem Mandantenanliegen eine rechtlich präzise Fragestellung entwickelt wird, welche Auslegungsmethoden für die Erstprüfung heranzuziehen sind und wie Mandatszi..." --- # Erstprüfung und Mandatszieldefinition ## Aktenstart statt Formularstart Wenn zu **Methodenlehre Erstpruefung Mandatszieldefinition** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde fuer **Methodenlehre Buergerliches Recht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben. Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung: ```text Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...] Unsicher sind noch: [...] Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...] ``` Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen. ## Fachlicher Anker - **Normen:** § 133 BGB, § 157 BGB, § 675 BGB. - **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen. - **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten. ## Mandantenfall - Ein Unternehmer schildert telefonisch einen Vertragsstreit in drei Sätzen. Das Skill hilft, aus dieser Kurzdarstellung die relevanten Rechtsfragen zu extrahieren, ein provisorisches Mandatsziel zu formulieren und die nächsten Klärungsschritte zu benennen. - Eine Privatperson erscheint mit einem Stapel Dokumente und einer vagen Beschwerde über einen Nachbarn. Das Skill strukturiert das Erstgespräch, filtert die rechtlich relevanten Aspekte heraus und formuliert das Mandatsziel als konkrete Rechtsfrage. - Eine Unternehmerin schildert eine Situation, die gleichzeitig vertragsrechtliche, deliktische und öffentlich-rechtliche Aspekte enthält. Das Skill hilft, die verschiedenen Rechtsfragen zu priorisieren und ein klares Mandatsziel zu definieren, das die Ressourcen des Mandats optimal einsetzt. ## Erste Schritte 1. Höre die Mandantenschilderung vollständig an und erfasse den Sachverhalt ohne vorschnelle Einordnung. 2. Formuliere auf Basis der Schilderung eine vorläufige Rechtsfrage: "Welches Recht gibt wem welchen Anspruch gegen wen aus welchem Grund?" 3. Prüfe, welche Anspruchsgrundlagen prima facie in Betracht kommen, und erstelle eine Rangfolge nach Erfolgswahrscheinlichkeit. 4. Definiere das Mandatsziel: Durchsetzung, Abwehr, Beratung, Vertragsgestaltung oder präventive Risikoklärung? 5. Identifiziere sofortigen Handlungsbedarf (Fristen, einstweilige Verfügung, Verjährungsunterbrechung). 6. Dokumentiere Mandatsziel, vorläufige Rechtsfrage und nächste Schritte im Erstprotokoll. ## Rechtsrahmen - § 133 BGB — Auslegung als erster methodischer Schritt bei unklarem Sachverhalt - § 157 BGB — Interessengerechte Auslegung des Mandantenanspruchs - § 675 BGB — Anwaltsvertrag; Pflicht zur klaren Mandatszieldefinition und Aufklärung - § 195 BGB — Verjährungsfristen; sofortiger Prüfpunkt in der Erstprüfung - § 12 BORA — Pflicht zur Interessenklarstellung und Mandatsbegrenzung ## Prüfraster 1. Ist der Sachverhalt vollständig und ohne Wertungsverzerrung erfasst? 2. Sind alle prima-facie relevanten Anspruchsgrundlagen identifiziert? 3. Ist das Mandatsziel klar und mit dem Mandanten abgestimmt? 4. Sind sofortige Handlungsbedarfe (Fristen, einstweiliger Rechtsschutz) erkannt und dokumentiert? 5. Ist die Erstprüfung methodisch strukturiert (Auslegung, Anspruchsprüfung, Risikoeinschätzung)? 6. Ist das Erstprotokoll vollständig und als Ausgangsdokument für die weitere Bearbeitung geeignet? ## Typische Fallstricke - Das Mandatsziel wird nicht klar definiert, was zu divergierenden Erwartungen zwischen Anwalt und Mandant führt. - Fristen werden bei der Erstprüfung nicht geprüft, sodass sofortiger Handlungsbedarf übersehen wird. - Die Erstprüfung konzentriert sich auf eine offensichtliche Anspruchsgrundlage und übersieht günstigere Alternativen. - Das Erstprotokoll wird nicht dokumentiert, was bei späteren Meinungsverschiedenheiten keine Grundlage bietet. ## Quellen - [§ 133 BGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__133.html) - [§ 675 BGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html) - [§ 195 BGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html) - [§ 12 BORA auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bora/__12.html) - [dejure.org Anwaltspflichten Erstberatung](https://dejure.org/gesetze/BRAO/43a.html) ## Abgrenzungen und Methodik Die Erstprüfung ist methodisch von der vollständigen Rechtsprüfung zu unterscheiden: Sie dient der Orientierung und der Bestimmung des Mandatsziels, nicht der abschließenden Klärung aller Rechtsfragen. Eine zu tiefe Erstprüfung kann Zeit und Ressourcen verschwenden, die besser in die eigentliche Mandatsbearbeitung investiert werden sollten. Umgekehrt darf die Erstprüfung so oberflächlich nicht sein, dass wichtige Fristen oder Risiken übersehen werden. ## Praktische Anwendungshinweise Das Erstprotokoll sollte spätestens 24 Stunden nach dem Erstgespräch erstellt sein. Es bildet die Grundlage für die Honorarvereinbarung und die Mandatserteilung. Wenn bei der Erstprüfung bereits erkennbar ist, dass das Mandat außerhalb der eigenen Kompetenz liegt, muss der Mandant sofort an einen spezialisierten Kollegen verwiesen werden. Die Erstprüfung ist auch Ausgangspunkt für die Interessenkonfliktprüfung (§ 12 BORA), die vor jeder Mandatsübernahme zwingend durchzuführen ist. ## Hinweis zur Methodensicherheit Die methodische Konsistenz der Argumentation ist nicht nur ein akademisches Qualitätsmerkmal, sondern hat unmittelbare Konsequenzen für die Überzeugungskraft vor Gericht und in der Verhandlung. Inkonsequente oder widersprüchliche Argumentation wird von gut vorbereiteten Gegenseiten ausgenutzt und kann einen substanziell starken Fall erheblich schwächen. Die konsequente Anwendung methodischer Prinzipien schützt die eigene Position und macht sie resilient gegenüber Angriffen.