--- name: output-waehlen description: "Output-Wahl für Methodenlehre Bürgerliches Recht: stimmt Adressat (Studierender, Anwalt, Richter), Frist (keine harten Fristen) und Form auf den Zweck ab — typische Outputs: Auslegungs-Analyse (vier Methoden), Subsumtion, Streitstandsdarstellung." --- # Output wählen ## Einsatzlage Diese Output-Weiche für **Methodenlehre Buergerliches Recht** entscheidet, ob Memo, Antrag, Schriftsatz, Tabelle, Risikoampel, Fragenliste oder Mandantenbrief der richtige nächste Schritt ist. ## Fachlandkarte dieses Plugins - `abschlussprodukt-uebergabe` — Abschlussprodukt Uebergabe - `abwaegung-gewichtung-intensitaet` — Abwaegung Gewichtung Intensitaet - `abwaegung-material-auswahl` — Abwaegung Material Abwaegungslast NON - `abwaegung-material-auswahl` — Abwaegung Material Auswahl - `abwaegungslast-non-liquet` — Abwaegungslast NON Liquet - `abwaegungszustaendigkeit-institutionen` — Abwaegungszustaendigkeit - `abwaegungszustaendigkeit-institutionen` — Abwaegungszustaendigkeit Institutionen - `analogie-und-teleologische-reduktion` — Analogie und Teleologische Reduktion - `anspruchsgrundlagen-behoerden-gericht-und-registerweg` — Anspruchsgrundlagen Anwaltsperspektive - `argumentum-figuren-e-contrario-a-maiore-a` — Argumentum Figuren E Contrario A Maiore A - `auslegung-rechtsfortbildung-grenzprotokoll` — Auslegung Rechtsfortbildung Grenzprotokoll - `begruendung-anhoerung-adressatenfaehigkeit` — Begruendung Anhoerung Adressatenfaehigkeit - `bverfg-grenzen-richterlicher-rechtsfortbildung` — Bverfg Grenzen Diskurstheorie Habermas - `anschluss-routing` — Anschluss Routing - `dokumente-intake` — Dokumente Intake ## Regelungs- und Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung. - `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz. - `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit. - `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen. - `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben. - `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung. - `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht. - `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren. - `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Ergebnistyp bestimmen: Schriftsatz an Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen, Mandantenmemo, Risikobericht, Vertragsentwurf, Entscheidungsvorlage, Behörden-Stellungnahme — was braucht der Mandant wirklich? - Pflichtformate festlegen: Tenor / Antrag / Begründung (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis); konkrete Norm-Pinpoints im Methodenlehre Buergerliches Recht (die einschlägigen Normen des Fachgebiets live über gesetze-im-internet.de und dejure.org prüfen) einarbeiten. - Adressat-Klarheit: Sprache, Detailtiefe und juristische Vorbildung des Empfängers berücksichtigen; bei Mandant ohne Vorbildung Klartext-Zusammenfassung voranstellen. - Beweis- und Anlagenstruktur planen (chronologisch, thematisch, K- und B-Anlagen); Bezugnahmen sauber kennzeichnen. - Quellenfußnoten und Zitierweise sichern; offene Punkte und Annahmen explizit als solche kennzeichnen. ## Qualitätsanker - Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt. - Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.