--- name: unterlagen-luecken description: "Lücken- und Beschaffungsliste für Methodenlehre Bürgerliches Recht: trennt fehlende Tatsachen von fehlenden Belegen (Norm-/Gesetzestext, Rechtsprechung, Kommentare), nennt pro Lücke Beweisthema, Beschaffungsweg (zuständige Stelle), Frist und Ersatznachweis." --- # Unterlagen und Lücken ## Einsatzlage Diese Unterlagenprüfung für **Methodenlehre Buergerliches Recht** benennt fehlende Dokumente, streitige Tatsachen, Beweisrisiken und die kürzeste sichere Nachforderung. ## Fachlandkarte dieses Plugins - `abschlussprodukt-uebergabe` — Abschlussprodukt Uebergabe - `abwaegung-gewichtung-intensitaet` — Abwaegung Gewichtung Intensitaet - `abwaegung-material-auswahl` — Abwaegung Material Abwaegungslast NON - `abwaegung-material-auswahl` — Abwaegung Material Auswahl - `abwaegungslast-non-liquet` — Abwaegungslast NON Liquet - `abwaegungszustaendigkeit-institutionen` — Abwaegungszustaendigkeit - `abwaegungszustaendigkeit-institutionen` — Abwaegungszustaendigkeit Institutionen - `analogie-und-teleologische-reduktion` — Analogie und Teleologische Reduktion - `anspruchsgrundlagen-behoerden-gericht-und-registerweg` — Anspruchsgrundlagen Anwaltsperspektive - `argumentum-figuren-e-contrario-a-maiore-a` — Argumentum Figuren E Contrario A Maiore A - `auslegung-rechtsfortbildung-grenzprotokoll` — Auslegung Rechtsfortbildung Grenzprotokoll - `begruendung-anhoerung-adressatenfaehigkeit` — Begruendung Anhoerung Adressatenfaehigkeit - `bverfg-grenzen-richterlicher-rechtsfortbildung` — Bverfg Grenzen Diskurstheorie Habermas - `anschluss-routing` — Anschluss Routing - `dokumente-intake` — Dokumente Intake ## Regelungs- und Quellenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung. - `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung. - `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz. - `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit. - `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen. - `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben. - `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung. - `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht. - `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren. - `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Sollkatalog aufstellen: Welche Dokumente brauche ich für die konkrete Methodenlehre Buergerliches Recht-Frage zwingend (Vertragsurkunden, Schriftsätze, Verwaltungsakte, Protokolle, Bescheide und externe Beweismittel des Fachgebiets)? - Ist-Abgleich: Welche Dokumente sind vorhanden, welche fehlen, welche sind unvollständig, undatiert oder ohne Unterschrift? - Lückenliste priorisieren nach: fristrelevant (die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens- und materiellen Fristen pflichtmäßig vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren), beweisrelevant, formerheblich. - Rückfrageschreiben an Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen entwerfen — Wer hat das Dokument, woher kann es beschafft werden, bis wann? - Bei behördlichen Lücken: Akteneinsichtsrecht (z. B. § 29 VwVfG, § 147 StPO, § 25 SGB X) prüfen und nutzen. ## Qualitätsanker - Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt. - Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.