--- name: mieterhoehungsverlangen-erstellen description: "Vermietersicht — verfasse ein Mieterhoehungsverlangen auf ortsuebliche Vergleichsmiete (§ 558a BGB) in Textform mit ordnungsgemäßer Begründung (Mietspiegel Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen). Prüfroutine deckt Textform Wartefrist (fuenfzehn Monate seit Einzug oder letzter Er..." --- # Mieterhöhungsverlangen erstellen (Vermieter / Hausverwaltung) ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Fachlicher Kern — Miet- und WEG-Recht - **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Mieterhöhungsverlangen erstellen (Vermieter / Hausverwaltung)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - **Normenradar:** BGB §§ 535 ff., 536, 543, 546a, 548, 556, 556a, 558 ff., 573 ff.; BetrKV; HeizkostenV; WEG §§ 18, 19, 20, 23, 24, 28, 44, 45; GEG; CO2KostAufG. - **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 93/15 (formelle Betriebskostenabrechnung); BGH, Urteil vom 15.12.2021 - VIII ZR 66/20 (Belegeinsicht Originale/Kopien); BGH, Urteil vom 14.02.2025 - V ZR 128/23 (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, Rücklagen/Kostenverteilung); BGH, Urteil vom 14.02.2025 - V ZR 86/24 (§ 20 WEG, bauliche Veränderung, Vorbefassung/Beschlussersetzung). - **Arbeitsmodus:** Immer erst Verhältnis Miete/WEG/Gewerbe/Verwaltung trennen, dann Frist, Beschlusskompetenz, Umlagefähigkeit, Belege, Gebrauchsnachteil und Kostenfolge prüfen. - **Outputpflicht:** Abrechnungsprüftabelle, Beschlussvorschlag, Anfechtungs-/Beschlussersetzungsskizze, Mietermail, Vermieterschreiben oder Verwalter-To-do-Liste. - **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen. ## Disclaimer (Schlüsselstelle) Ein formal oder materiell fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam — der Mieter darf zustimmen verweigern. Wer die Wartefrist oder die Kappungsgrenze verletzt verliert das Verlangen ganz. Vor Versand großer Mieterhöhungen oder bei zweifelhafter Mietspiegel-Einordnung ist eine fachanwaltliche Prüfung dringend empfohlen. ## Workflow ### Schritt 1 — Daten zusammenstellen - Aktueller Mietvertrag mit Vertragsdatum. - Bisherige Nettokaltmiete und Datum der letzten Erhöhung. - Lage- und Ausstattungsprotokoll aus dem Skill `lage-und-ausstattung-erheben`. - Auszug aus dem aktuellen amtlichen Mietspiegel der Stadt aus `references/mietspiegel-quellen.md`. - Bei Begründung durch Vergleichswohnungen: drei konkrete Wohnungen mit Adresse Ausstattung und Höhe der Miete. ### Schritt 2 — Wartefrist (§ 558 Abs. 1 BGB) - Die neue Miete darf frühestens **fünfzehn Monate** nach Einzug oder nach Wirksamwerden der letzten Erhöhung verlangt werden. - Berechnung dokumentieren — sonst Risiko der Unwirksamkeit. ### Schritt 3 — Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) - Regelgrenze **zwanzig Prozent** in drei Jahren. - In Gebieten der Kappungsgrenzenverordnung **fünfzehn Prozent** in drei Jahren (siehe `references/mietspiegel-quellen.md`). - Berechnung der gesamten Erhöhung gegenüber der vor drei Jahren geschuldeten Miete dokumentieren. ### Schritt 4 — Materielle Begründung - Ortsübliche Vergleichsmiete aus dem qualifizierten Mietspiegel ermitteln (Spanne + Orientierungshilfe). - Einordnung der konkreten Wohnung innerhalb der Spanne nachvollziehbar darstellen. - Wenn kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt: einfacher Mietspiegel Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen. ### Schritt 5 — Formale Anforderungen (§ 558a BGB) - **Textform** ausreichend (Brief Fax E-Mail mit Unterschriftstext). - **Adressierung** alle im Mietvertrag genannten Mieter namentlich. - **Erklärung** der Vermieter verlangt Zustimmung zur Erhöhung auf einen konkreten neuen Betrag ab einem konkreten Termin. - **Begründung** mit Verweis auf Mietspiegel Gutachten oder Vergleichswohnungen. - **Beilagen** Mietspiegelauszug gut lesbar oder Gutachten als Kopie oder Vergleichswohnungen-Aufstellung. ### Schritt 6 — Wirkungszeitpunkt und Zustimmungsfrist - Wirksame Erhöhung erfolgt erst mit **Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang** des Verlangens (§ 558b Abs. 1 BGB). - Mieter hat **Zustimmungsfrist** bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 BGB). - Bei Schweigen oder Verweigerung kann Klage auf Zustimmung erhoben werden — Klagefrist drei Monate nach Ablauf der Zustimmungsfrist. ### Schritt 7 — Prüfroutine vor Versand - Wartefrist fünfzehn Monate erfüllt. - Kappungsgrenze eingehalten. - Mietspiegel oder Gutachten oder drei Vergleichswohnungen als Begründung beigefügt. - Alle Mieter namentlich adressiert. - Wirksamkeitstermin korrekt berechnet (Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang). - Bei Mietpreisbremse-Gebiet prüfen ob die neue Miete nach Erhöhung noch innerhalb der Vergleichsmiete plus zehn Prozent liegt. ## Schreiben-Entwurf Erzeuge ein Schreiben mit: 1. Adresse aller Mieter namentlich. 2. Bezugnahme auf den Mietvertrag (Datum Mietsache). 3. Bisherige Miete und neue Miete in Euro mit Wirksamkeitstermin. 4. Begründung mit Bezug auf den amtlichen Mietspiegel (Stadt Jahr Spaltennummer) oder Gutachten oder Vergleichswohnungen. 5. Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und Einordnung der konkreten Wohnung. 6. Nachweis Wartefrist und Kappungsgrenze. 7. Hinweis auf Zustimmungsfrist nach § 558b Abs. 2 BGB. 8. **Disclaimer** — Hinweis dass dies ein Vermieter-Verlangen ist und der Mieter sich beraten lassen kann. ## Hinweis zur Mietpreisbremse In Gebieten mit Mietpreisbremse darf eine Erhöhung bei bestehendem Mietverhältnis grundsaetzlich erfolgen — die Mietpreisbremse begrenzt nur die Neuvermietung. Aber: bei Neuvermietung ist eine Miete über ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent unzulässig (§ 556d BGB). Bei Folgeerhöhungen im laufenden Verhältnis gilt nur die Kappungsgrenze. ## Aktuelle Rechtsprechung — Leitsaetze (Stand 05/2026, verifiziert dejure.org) - **Berliner Mietendeckel nicht als BGH-Mietrecht zitieren:** Die Kompetenzfrage wurde durch BVerfG, Beschluss vom 25.03.2021 - 2 BvF 1/20, entschieden. Für Mietpreisbremse/Rückzahlung nach §§ 556d ff. BGB immer eine gesondert verifizierte BGH-Entscheidung mit Datum und Aktenzeichen heranziehen. - **BVerfG 25.03.2021, 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20** (Berliner Mietendeckel-Beschluss): Landesrechtlicher Mietendeckel (Berlin) ist mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig (Bundesrecht abschliessend). Quelle: bundesverfassungsgericht.de / dejure.org/2021,7050. - **BGH 28.04.2021, VIII ZR 22/20**: Qualifizierter Mietspiegel — Anforderungen an wissenschaftliche Erstellung; Erschuetterung der Vermutungswirkung nur bei substantiierten Maengeln des Mietspiegel-Erstellungsverfahrens. Quelle: dejure.org/2021,15412. - **BGH 18.03.2020, VIII ZR 64/19** (Bauwerksmaengel als Mietminderungsgrund — vor Mieterhoehungsausgleich pruefen): Erhebliche Maengel mindern auch die Bezugsbasis der Vergleichsmiete. Quelle: dejure.org/2020,4895. - **Gesetzeslage Mai 2026:** Bei Erstellung Stand der Mietpreisbremsen-Verordnungen der Länder pruefen; Kappungsgrenzenverordnungen je Bundesland; § 556d BGB-Verlaengerung durch Bundesgesetzgeber (Beschluss 2025 — vor Ausgabe Bundesgesetzblatt-Verifikation). Vor Zitieren weiterer Entscheidungen Live-Verifikation per dejure.org / bundesgerichtshof.de mit Datum und Aktenzeichen. ## Paragrafenkette §§ 558, 558a, 558b BGB — Begruendungsmittel, Wartefrist, Kappungsgrenze