--- name: ueberbau-ueberhang-aeste-mediation description: "Überbau nach §§ 912-916 BGB prüfen: Gebäude oder Gebäudeteil über Grenze, Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Widerspruch, Duldungspflicht, Beseitigung, Überbaurente, Abkauf, Beweise und Schreiben im Nachbarschaftsstreit Pruefer." --- # Überbau-Prüfung ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BGB § 906 Abs. 2 S. 2 nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 195 BGB 3 Jahre, NachbG-Anzeigefristen variieren (z. B. NRW § 7 Grenzwand 6 Wochen), § 15a EGZPO Schlichtung obligatorisch. - Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 903, 906, 1004, 910, 912, 917, 921, 922, NachbG (Landesnachbarrechtsgesetze), BImSchG, BauO Land, BNatSchG (Bäume), Schlichtungsgesetze der Länder (z. B. § 15a EGZPO BW) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Grundstücksnachbarn, Schlichtungsstelle, AG (Streitwert bis 5.000 €), LG, OLG, Ordnungsamt, untere Bauaufsichtsbehörde, untere Naturschutzbehörde. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Schlichtungsantrag, Klage AG, Lichtbilder, Lärm-/Geruchsprotokoll, Sachverständigengutachten, Anwaltsschreiben, Vermessungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Intake - Was ragt über: Gebäude, Garage, Carport, Dämmung, Dachüberstand, Fundament, Mauer? - Wann errichtet? - War die Grenze bekannt, vermessen, markiert? - Wurde vor oder sofort nach Grenzüberschreitung widersprochen? - Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nahe? - Gibt es Baugenehmigung, Lageplan, Vermesser, Bauunternehmer? - Welche Fläche und welcher Wert sind betroffen? ## Prüfschema 1. **Gebäude/bauliche Anlage:** § 912 BGB betrifft den Überbau bei Errichtung eines Gebäudes. Andere Anlagen können über § 1004 BGB laufen. 2. **Grenzüberschreitung:** tatsächliche Überschreitung beweisen; Vermessung erwägen. 3. **Kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit:** Duldungspflicht nur, wenn dem Bauenden dies nicht zur Last fällt. 4. **Widerspruch:** Wurde vor oder sofort nach Grenzüberschreitung widersprochen? 5. **Rechtsfolge:** Duldung gegen Geldrente oder Beseitigung/Unterlassung. 6. **Rente/Abkauf:** §§ 912 Abs. 2, 913-915 BGB prüfen. ## Fehler vermeiden - Baugenehmigung ersetzt nicht privatrechtliche Berechtigung. - "Schon lange so" heißt nicht automatisch rechtmäßig; Verjährung/Duldung getrennt prüfen. - Grenzüberragende Äste sind kein Überbau.