--- name: aufstellungsbeschluss-bekanntmachung description: "Mandant prüft ob ein Bebauungsplan an einem Verfahrensfehler beim Aufstellungsbeschluss oder der Bekanntmachung leidet. §§ 2 10 BauGB Verfahrenskette. Prüfraster: Aufstellungsbeschluss ortsuebl. Bekanntmachung § 2 Abs. 1 Beschluss als Satzung § 10 Abs. 1 ortsuebliche Bekanntmachung § 10 Abs. 3 Id..." --- # Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung ## Schritt 1 — Verfahrenskette im Überblick ### Reguläre Kette 1. Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB 2. Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB 3. Frühzeitige Beteiligung Behörden § 4 Abs. 1 BauGB 4. Erarbeitung Planentwurf 5. Förmliche Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) 6. Förmliche Beteiligung Behörden § 4 Abs. 2 BauGB 7. Ggf. erneute Auslegung bei Änderung § 4a Abs. 3 BauGB 8. Abwägungsbeschluss 9. Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB 10. Bekanntmachung § 10 Abs. 3 BauGB 11. Beizustellen: Begründung mit Umweltbericht zur Einsichtnahme ### Beschleunigte Verfahren - § 13 BauGB vereinfachtes Verfahren — Schritte verkürzt - § 13a BauGB Innenentwicklung — keine Umweltprüfung im Einzelfall - § 13b BauGB Außenentwicklung Wohnbau — Befristung beachten ## Schritt 2 — Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB ### Inhalt - Beschluss des Gemeinderats, einen B-Plan aufzustellen - Räumlicher Geltungsbereich abgrenzbar - Planziel und allgemeines Anliegen ### Form - Sitzungsöffentlichkeit gewahrt § 52 BayGO - Beschlussfähigkeit § 47 BayGO - Befangenheit § 49 BayGO geprüft ### Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss - Ortsübliche Bekanntmachung - Häufig Amtsblatt - Fehlt die Bekanntmachung — Verfahrensfehler, aber häufig unbeachtlich nach § 214 BauGB ## Schritt 3 — Identität der Planfassung ### Identitätsprüfung - Welche Planfassung wurde frühzeitig ausgelegt? - Welche Planfassung wurde förmlich ausgelegt? - Welche Planfassung wurde als Satzung beschlossen? - Welche Planfassung wurde bekanntgemacht? ### Häufige Treffer - Beschluss-Vorlage zeigt Plan-Stand vom 15.3., Beschluss verweist auf Plan vom 22.4. — Identitätsfehler - Auslegung erfolgte über Plan-Stand 10.1., Beschluss über 5.5. ohne erneute Auslegung — § 4a Abs. 3 BauGB-Verstoß - Beschluss umfasst zusätzliche Änderungen die nie ausgelegt waren — beachtlich (§ 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB) ## Schritt 4 — Erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB ### Pflicht zur erneuten Auslegung - Wenn Planentwurf nach Auslegung in der Substanz geändert wird - Substanz = Berührung der Grundzüge der Planung - Bloße redaktionelle Änderungen genügen nicht für erneute Auslegung ### Begrenzte erneute Auslegung - Beschränkung auf die geänderten Teile möglich (§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB) - Hinweis im Bekanntmachungstext erforderlich - Frist mindestens zwei Wochen ### Häufiger Fehler - Stadt erkennt nach Auslegung den Hochbauwunsch des Vorhabenträgers, Aufstockung von 6 auf 8 Geschosse, ohne erneute Auslegung in Beschluss aufgenommen — beachtlich ## Schritt 5 — Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB ### Beschlussgegenstand - Beschluss umfasst Planurkunde, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht - Beschluss in einem Akt — kein Aufspalten zulässig ### Beschlussvorlage - Vollständig zur Sitzung ausgelegt - Sieben Tage vor Sitzung an Stadträte verteilt (Bayern: § 47 Abs. 2 BayGO) - Abwägungsdokumentation als Anlage ### Sitzungsöffentlichkeit - Beratung und Beschluss in öffentlicher Sitzung § 52 BayGO - Nichtöffentliche Beratung bei B-Plan-Beschluss in der Regel rechtswidrig ## Schritt 6 — Bekanntmachung § 10 Abs. 3 BauGB ### Inhalt der Bekanntmachung - Bezeichnung des Plans - Geltungsbereich - Inkrafttreten - Ort der Einsichtnahme in den Plan - Hinweis auf § 215 BauGB-Rügefrist - Hinweis auf § 44 BauGB-Entschädigungsanspruch - Hinweis auf Beachtlichkeit nach § 214 BauGB ### Anstoßfunktion - BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 – 4 N 4.87 - Bekanntmachung muss Anstoß-funktion erfüllen - Bürger muss erkennen können, dass und wo er sich informieren kann - Bei zu allgemeiner Bezeichnung — Anstoßfunktion verletzt ### Form der Bekanntmachung - Ortsüblich nach Hauptsatzung der Gemeinde - Amtsblatt regelmäßig vorgesehen - Ersatzbekanntmachung bei umfangreichen Plänen möglich (§ 10 Abs. 3 S. 2 BauGB) - Online-Veröffentlichung als zusätzliche Option, nicht ausreichend allein ## Schritt 7 — Häufige Treffer in der Bekanntmachung | Fehler | Beachtlichkeit | |---|---| | Falsches Aktenzeichen / Plannummer | Anstoßfunktion verletzt — beachtlich | | Fehlender Hinweis auf § 215 BauGB | Rügefrist läuft nicht — strategisch wichtig | | Fehlender Hinweis auf § 44 BauGB | Entschädigungsanspruch bleibt — meist nicht beachtlich für Plan-Wirksamkeit | | Falscher Einsichtsort | Anstoßfunktion verletzt — beachtlich | | Geltungsbereich nur grob beschrieben | Anstoßfunktion fraglich | | Bekanntmachung in nicht ortsüblicher Form | Wirksamkeit fraglich | ## Schritt 8 — Audit-Vorgehen ### Beschaffung - Auszug Sitzungsniederschrift Aufstellungsbeschluss - Auszug Sitzungsniederschrift Satzungsbeschluss - Beschlussvorlagen - Auslegungsnachweise (Auslegungsverfügung, Auslegungsbeginn, Auslegungsende) - Bekanntmachungsexemplare aller Verfahrensschritte (Aufstellungs-Bek., Auslegungs-Bek., Satzungs-Bek.) ### Tabellarisches Audit - Zeile pro Verfahrensschritt - Spalten: Datum, Beschlussfähigkeit, Befangenheit, Bekanntmachung, Anstoßfunktion ja/nein, Fehler ja/nein, Beachtlichkeit - Auswertung am Schluss ## Quellen - BauGB §§ 2 3 4 4a 9 10 13 13a 13b 44 214 215 - BayGO Art. 47 49 52 - BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 – 4 N 4.87 (Anstoßfunktion) - BVerwG, Urteil vom 18.7.2013 – 4 CN 3.12 (Identität Planfassung) - BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 – 4 NB 2.87 (Ortsüblichkeit) ## Aktuelle Rechtsprechung — Leitsaetze - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.