--- name: beteiligung-frueh-buergerversammlung description: "Mandant greift Bebauungsplan wegen Fehlern in der Buerger- oder Behördenbeteiligung an. §§ 3 4 BauGB Beteiligungsverfahren. Prüfraster: fruehzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 foermliche Auslegung § 3 Abs. 2 mindestens 1 Monat Behördenbeteiligung §§ 4 Abs. 1 und 2 Wiederholung bei wesentlicher Aender..." --- # Beteiligung — frühzeitig und förmlich ## Arbeitsbereich Mandant greift Bebauungsplan wegen Fehlern in der Buerger- oder Behördenbeteiligung an. §§ 3 4 BauGB Beteiligungsverfahren. Prüfraster: fruehzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 foermliche Auslegung § 3 Abs. 2 mindestens 1 Monat Behördenbeteiligung §§ 4 Abs. 1 und 2 Wiederholung bei wesentlicher Aenderung § 4a Abs. 3 Online-Pflicht § 4a Abs. 4. Output: Beteiligungsfehler-Prüfprotokoll und Angriffspunkte. Abgrenzung zu aufstellungsbeschluss-bekanntmachung (formelle Verfahrenskette) und planerhaltung-214-215-baugb. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output. ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VwGO § 47 Abs. 2 Antrag 1 Jahr nach Bekanntmachung, BauGB § 3 Abs. 2 Auslegung 1 Monat, Einwendungen 1 Monat, § 215 BauGB Rüge formeller/materieller Fehler 1 Jahr. - Tragende Normen verifizieren: VwGO § 47, BauGB §§ 1, 1a, 2, 3, 4, 4a, 10, 13, 13a, 13b, 30, 34, 35, BImSchG, BNatSchG, UVPG, EU-Plan-UP-RL 2001/42 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Antragsteller (Eigentümer, Gemeinde, Verband), Gemeinde als Antragsgegnerin, OVG/VGH (zuständig), BVerwG (4. Senat), Träger öffentlicher Belange. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Bebauungsplan, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungsmaterial, Beteiligungsstellungnahmen, Satzungsbeschluss, Normenkontrollantrag, Eilantrag § 47 Abs. 6 VwGO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Schritt 1 — Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB ### Inhalt - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung - Hinweis auf wesentliche Auswirkungen - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung ### Form - Häufig Bürgerversammlung - Auslegung von Vorentwurf möglich - Im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB kann von früher Beteiligung abgesehen werden ### Audit-Punkte - Wurde frühe Beteiligung durchgeführt? Ja/nein - Wie wurde sie angekündigt? Anstoßfunktion? - Wurde die Öffentlichkeit über wesentliche Auswirkungen unterrichtet? - Gibt es Niederschrift der Äußerungen? ## Schritt 2 — Förmliche Beteiligung Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB ### Auslegung - Planentwurf und Begründung einschließlich Umweltbericht - Auslegungsdauer mindestens ein Monat - Auslegung an einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Stelle ### Bekanntmachung der Auslegung - Mindestens eine Woche vor Beginn (BVerwG-Linie) - Hinweis auf Art der Stellungnahmen - Hinweis dass nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können (alte Präklusion) - Hinweis Auslegungsort, -beginn, -ende ### Online-Veröffentlichung § 4a Abs. 4 BauGB - Seit 2017 zusätzlich Einstellung in das Internet - Pflicht zur Veröffentlichung auf der Internet-Seite der Gemeinde - Pflicht zur Veröffentlichung in einem zentralen Internet-Portal des Landes - In Bayern: zentrales Bauleitplan-Portal ### Inhaltliche Identität - Ausgelegt werden müssen genau die Unterlagen, die im Bekanntmachungstext genannt sind - Erkenntliche Diskrepanz zwischen Bekanntmachungstext und ausliegender Mappe — beachtlicher Fehler ## Schritt 3 — Behördenbeteiligung § 4 BauGB ### Frühzeitige Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB - Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird - Bei B-Plan in Augsburg z.B. Regierung von Schwaben, Wasserwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, IHK, Handwerkskammer, Deutsche Bahn, Nachbargemeinden - Aufforderung zur Stellungnahme zu allgemeinen Zielen ### Förmliche Beteiligung § 4 Abs. 2 BauGB - Versendung des förmlichen Planentwurfs - Frist mindestens ein Monat - Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen ### Konsultation der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB - Bei interkommunaler Abstimmungspflicht - Bei interkommunal abgestimmten Belangen ## Schritt 4 — Erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB ### Voraussetzung - Wesentliche Änderung des Entwurfs nach Auslegung - Substantielle Berührung der Grundzüge der Planung ### Verfahren - Erneute Auslegung im selben Verfahren - Beschränkung auf geänderte Teile möglich - Frist mindestens zwei Wochen bei Beschränkung ### Häufiger Treffer - Aufstockung Bauhöhe nach Auslegung - Hinzufügen neuer Festsetzungen ohne erneute Auslegung - Gravierende Änderung der Verkehrsführung - Neuer Vorhabenträger nach Auslegung ## Schritt 5 — Behandlung der Stellungnahmen ### Eingangsverwaltung - Eingangsstempel der Gemeinde - Eingangsverzeichnis - Eingangsbestätigung gegenüber Bürgern (gute Praxis, nicht zwingend) ### Inhaltliche Behandlung - Jede Stellungnahme ist abwägungsrelevant - Pauschale Zurückweisungen formelhaft sind Indiz für Abwägungsdefizit - Substantielle Auseinandersetzung erforderlich ### Wegfall der Präklusion 2017 - Vor 2017 konnte Präklusion eintreten wenn nicht fristgerecht eingewendet - Durch BVerwG-Rechtsprechung und unionsrechtskonforme Auslegung weitgehend abgemildert - Heute kein Verlust materieller Rüge durch Nicht-Einwendung (BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10) - Trotzdem strategisch sinnvoll, eingewendet zu haben ## Schritt 6 — Audit Stellungnahmen Mandant ### Eigene Einwendungen - Vollständige Sammlung Mandanten-Einwendungen - Datum und Eingang bei der Stadt - Bezugnahme auf den jeweiligen Auslegungsstand - Eingangsbestätigung ### Behandlung - Welche Aussagen finden sich in der Abwägungsdokumentation zu den Mandantenpunkten? - Wurde der Belang erkannt? Falsch dargestellt? Mit anderen Belangen vermischt? - Hat die Stadt einen Gegen-Beleg vorgelegt? Sachgerecht? ## Schritt 7 — Online-Pflicht und Barrierefreiheit § 4a Abs. 4 BauGB ### Mindestpflicht - Veröffentlichung auf Gemeinde-Website - Veröffentlichung im zentralen Landes-Portal - Vollständigkeit aller auszulegenden Unterlagen ### Häufige Treffer - Nur Planurkunde online, nicht Begründung - Nur PDF mit niedriger Auflösung - Fehlende textliche Festsetzungen - Umweltbericht nicht eingestellt - BVerwG zur Bedeutung Online-Veröffentlichung in Entwicklung ## Schritt 8 — Beachtlichkeit Verfahrensfehler ### § 214 Abs. 1 BauGB - Beachtlich: Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, soweit ausdrücklich aufgeführt - Insbesondere § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ### § 215 Abs. 1 BauGB - Auch beachtliche Verstöße werden unbeachtlich, wenn nicht binnen Jahresfrist gerügt ### Strategie - Sofortige Rüge gegenüber Gemeinde binnen Jahresfrist - Parallel Normenkontrollantrag binnen Jahresfrist § 47 Abs. 2 VwGO ## Quellen - BauGB §§ 2 3 4 4a 13 13a 214 215 - BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 – 4 CN 3.10 (Präklusion) - BVerwG, Urteil vom 29.1.2009 – 4 C 16.07 (Auslegung Identität) - BVerwG, Urteil vom 18.7.2013 – 4 CN 3.12 (erneute Auslegung) ## Ergänzende Rechtsprechung - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.