--- name: einstweilige-anordnung-47-abs-6-vwgo description: "Mandant hat Normenkontrollantrag eingereicht und moechte Vollzug des Bebauungsplans bis zur Entscheidung stoppen. § 47 Abs. 6 VwGO einstweilige Anordnung. Prüfraster: Vollzugsfolgenabwaegung als Massstab Eilbedürftigkeit Baugenehmigung beantragt Antragsbefugnis Aussetzung Vollzug B-Plan Glaubhaft..." --- # Einstweilige Anordnung § 47 Abs. 6 VwGO ## Schritt 1 — Wortlaut § 47 Abs. 6 VwGO ### Norm - Das Gericht kann auf Antrag eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist ### Bedeutung - Schutzinstrument für die Zeit zwischen Antragstellung und Hauptsacheentscheidung - Verhinderung irreversibler Tatsachen-Schaffung ## Schritt 2 — Antragsbefugnis und Statthaftigkeit ### Akzessorietät - Antragsbefugnis wie im Hauptsacheverfahren § 47 Abs. 2 VwGO - Statthaftigkeit wie im Hauptsacheverfahren ### Frist - Innerhalb der Jahresfrist der Hauptsache stellbar - Eilantrag kann auch vor Einreichung Hauptsache gestellt werden, sofern Hauptsache binnen 14 Tagen folgt ## Schritt 3 — Materielle Voraussetzungen ### Schwerer Nachteil oder wichtige Gründe - Schwerer Nachteil bei drohender Bautätigkeit - Wichtige Gründe bei Kettenwirkung des Plans (Folgeplanungen) ### Dringend geboten - Anstehender Vollzug - Baugenehmigung beantragt - Baugenehmigung erteilt - Bauarbeiten begonnen oder unmittelbar bevorstehend ### Vollzugsfolgenabwägung - BVerfG-Maßstab für einstweilige Anordnung - Abwägung Folgen ohne und mit Eilantrag ## Schritt 4 — Folgenabwägung ### Erfolgsprognose Hauptsache - Wenn Hauptsacheantrag offensichtlich begründet — Eilantrag stattzugeben - Wenn offensichtlich unbegründet — Eilantrag abzulehnen - Wenn offen — reine Folgenabwägung ### Folgen ohne Eilanordnung - Bauarbeiten beginnen - Nicht-rückbaubare Tatsachen geschaffen - Mandantenrechte (Eigentum, Wohnqualität) irreversibel beeinträchtigt - Auch wenn Hauptsache später Erfolg hat, fragwürdiger Rückbau ### Folgen mit Eilanordnung - Investor verliert Zeit (Geld) - Stadt verliert Steuermittel - Sind diese Folgen reversibel? In der Regel ja - Vollzugsfolgenabwägung tendiert pro Mandant bei drohendem Hochbau ## Schritt 5 — Antrag-Formulierung ### Hauptantrag Eilantrag - "Der Bebauungsplan Nr. X 'Name' der Stadt Y wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug gesetzt." ### Hilfsantrag bei Baugenehmigung - "Hilfsweise: Die Antragsgegnerin wird angewiesen, auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. X bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Baugenehmigungen zu erteilen." ### Bei Drittwirkung gegen Vorhabenträger - Parallel-Antrag gegen Sofortvollzug der Baugenehmigung nach § 80 Abs. 5, § 80a VwGO - Im Verwaltungsgericht (erste Instanz) — Eingang dort sicherstellen ## Schritt 6 — Glaubhaftmachung ### § 920 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO - Antragsteller muss Anspruch und Eilbedürftigkeit glaubhaft machen - Geringerer Beweismaßstab als Vollbeweis - Eidesstattliche Versicherung zulässig ### Beweismittel - Eidesstattliche Versicherung Mandantin zu konkretem Drohstand - Eidesstattliche Versicherung Sachverständiger zu drohenden Schäden - Privat-Gutachten als Untermauerung - Presse-Berichte zu Bauplanung - Schriftverkehr Stadt-Investor ## Schritt 7 — Schriftsatz-Aufbau ### Aufbau 1. Antrag (Hauptantrag, Hilfsantrag) 2. Statthaftigkeit und Antragsbefugnis (kurz) 3. Sachverhalt (kompakt — Eilrichter haben wenig Zeit) 4. Eilbedürftigkeit 4.1 Drohender Vollzug konkret (Baugenehmigung beantragt, Bauarbeiten geplant) 4.2 Irreversibilität bei Realisierung 5. Erfolgsprognose Hauptsache 5.1 Stärkste Fehler kompakt 5.2 Verweis auf Hauptsacheschriftsatz für Details 6. Vollzugsfolgenabwägung 6.1 Folgen ohne Eilanordnung 6.2 Folgen mit Eilanordnung 6.3 Saldo 7. Glaubhaftmachung-Anlagen 8. Streitwert ## Schritt 8 — Anlagen Eilantrag ### Pflichtanlagen - Vollmacht - Bekanntmachung B-Plan - Eidesstattliche Versicherung Mandantin - Nachweis drohenden Vollzugs (Bauantrag, Pressebericht) - Lageplan - ggf. Privatgutachten ### Glaubhaftmachung-Beleg - Eingangsstempel Bauantrag (über Akteneinsicht oder Pressestelle) - Baustellenfoto - Aufgrabungs-Nachweis - Bauherrenversammlung-Protokoll ## Schritt 9 — Streitwert Eilverfahren ### Streitwertkatalog Verwaltungsgerichtsbarkeit - Halbe Hauptsache - Bei 60.000 EUR Hauptsache: 30.000 EUR Eilantrag - Bei Mehrwert-Plänen entsprechend höher ## Schritt 10 — Praktische Hinweise ### Vorbereitung - Eilantrag parallel zum Hauptsachenantrag drafetn — beide gleichzeitig einreichen, wenn Eilbedarf von Anfang an besteht - Bei späterem Eilbedarf separat einreichen - Eilrichter telefonisch über Senatsgeschäftsstelle vorbereiten ### Senatsentscheidung - In der Regel ohne mündliche Verhandlung - Beschluss innerhalb Wochen - Bei besonderer Eile zwischen 1-3 Wochen möglich ### Rechtsmittel - Beschluss des BayVGH im Eilverfahren ist im Normenkontrollverfahren nicht beschwerdefähig zum BVerwG (§ 152 Abs. 1 VwGO) - In Sonderkonstellationen (verfassungsrechtlich) Verfassungsbeschwerde möglich ### Bei Erfolg - Plan vorläufig außer Vollzug - Genehmigungen können nicht mehr erteilt werden - Anhängige Baugenehmigungs-Verfahren werden gestoppt ## Schritt 11 — Häufige Fehler - Eilantrag zu spät — Vollzug bereits eingetreten - Glaubhaftmachung nur durch Behauptung statt eidesstattliche Versicherung - Erfolgsprognose zu schwach dargestellt - Streitwert zu hoch / zu niedrig - Parallel-Antrag gegen Baugenehmigung versäumt - Vollzugsfolgenabwägung formelhaft ## Quellen - VwGO §§ 47 Abs. 6, 80 Abs. 5, 80a, 152, 173 - ZPO § 920 Abs. 2 - BVerwG, Beschluss vom 18.05.2010 – 4 BN 19.10 (Eilantrag B-Plan; bverwg.de) - BayVGH, Beschluss vom 22.04.2014 – 15 NE 13.2538 (Vollzugsfolgenabwägung; Bayern.Recht) - BVerwG, Beschluss vom 12.06.2019 – 4 BN 4.19 (Eilantrag B-Plan, schwere Nachteile; bverwg.de) ## Aktuelle Rechtsprechung — Leitsaetze (Stand 05/2026) - BVerwG 12.06.2019, 4 BN 4.19 — Massstab "schwere Nachteile" beim Eilantrag § 47 Abs. 6 VwGO (bverwg.de) - BVerwG 23.06.2020, 9 A 22.19 — Klimaschutz als beruecksichtigungspflichtiger Belang (bverwg.de) - Aktuelle OVG-/VGH-Beschluesse vor Ausgabe ueber landesrecht-[bundesland].de und bverwg.de verifizieren