--- name: festsetzungskatalog-9-baugb-baunvo description: "Mandant greift einzelne Festsetzungen im Bebauungsplan als rechtswidrig an. § 9 BauGB abschließender Festsetzungskatalog BauNVO. Prüfraster: Festsetzungen außerhalb des Katalogs unwirksam BauNVO Art und Mass bauliche Nutzung GRZ GFZ Vollgeschosse Hoechstgrenzen § 17 BauNVO Stellplaetze § 9 Abs. 1..." --- # Festsetzungs-Katalog § 9 BauGB iVm BauNVO ## Eingaben - Bebauungsplan-Festsetzungen (textlich beschrieben) - Planzeichnung (soweit zugänglich) - Bezugnahme auf BauNVO-Fassung - Bezug zu sonstigen Spezialgesetzen (BImSchG, BNatSchG, AEG) ## Schritt 1 — § 9 BauGB als abschließender Katalog ### Geltung - § 9 Abs. 1 BauGB enthält 26 nummerierte Festsetzungs-Tatbestände (Nr. 1 bis 26) - § 9 Abs. 2 erweitert für besondere Fälle - § 9 Abs. 3 vorhabenbezogene Bebauungspläne § 12 BauGB - § 9 Abs. 4 ergänzende Regelungen - § 9 Abs. 5, 6, 7 Hinweise und Kennzeichnungen (nicht Festsetzungen) - § 9 Abs. 8 Begründungs-Erfordernis ### Konsequenz Abschließlichkeit - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Bezugnahme auf Spezialgesetze nur soweit § 9 BauGB dies zulässt - Konstruktion **"Hinweise"** vs. **Festsetzungen** entscheidend ## Schritt 2 — Kern-Festsetzungen § 9 Abs. 1 ### Nr. 1 — Art der baulichen Nutzung - Konkretisierung über BauNVO §§ 2 bis 9, 11 - Baugebietstypen: WS, WR, WA, WB, MD, MI, MU, MK, GE, GI, SO - Ausnahmen und Beschränkungen § 1 Abs. 4-9 BauNVO ### Nr. 2 — Maß der baulichen Nutzung Drei Faktoren nach § 16 ff. BauNVO: - Grundflächenzahl GRZ (§ 19 BauNVO) - Geschossflächenzahl GFZ (§ 20 BauNVO) - Höhe baulicher Anlagen — Wandhöhe, Firsthöhe, Geschoßzahl (§ 18 BauNVO) - Bei Festsetzung mehrerer Maß-Werte: kumulativ einzuhalten #### Höchstgrenzen § 17 BauNVO | Gebietsart | GRZ | GFZ | Bauliche Anlagenhöhe | |---|---|---|---| | WS, WR | 0,4 | 1,2 | – | | WA, WB | 0,4 | 1,2 (WB 1,6) | – | | MD | 0,6 | 1,2 | – | | MI, MU | 0,6/0,8 | 1,2/3,0 | – | | MK | 1,0 | 3,0 | – | | GE | 0,8 | 2,4 | – | | GI | 0,8 | 2,4 | – | | Sondergebiete | nach Festsetzung | nach Festsetzung | – | #### Überschreitung § 17 Abs. 2 BauNVO - Nur bei besonderen städtebaulichen Gründen - Begründung im Plan zwingend - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Nr. 3 — Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen - Baulinien, Baugrenzen, Bauteppich - Bauweise (offen, geschlossen, abweichend) ### Nr. 4 — Stellplätze und Garagen - Eingeschränkt nutzbar — meist Verweis auf Landesbauordnung - Konkurrenz mit Art. 47 ff. BayBO - Stellplatzsatzung der Gemeinde nach Art. 81 BayBO ### Nr. 5 — Flächen für Gemeinbedarf - Schulen, Kindertagesstätten, kirchliche Anlagen, Verwaltung - Konkretisierung über Nutzungs-Zweck ### Nr. 6 — Verkehrsflächen - Öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Stellplätze für Fahrräder etc. - Bahnflächen sind grundsätzlich § 38 BauGB-Spezialregelung (siehe unten) ### Nr. 10 — Grünflächen - Öffentliche und private Grünflächen - Hier auch festsetzbar: Spielplätze, Bestattungsstätten, Friedhöfe ### Nr. 14 — Flächen für Versorgungs-Anlagen - Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme, Kommunikation ### Nr. 15 — Flächen für Lagerung von Wasser und Abwasser ### Nr. 18 — Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Wichtig für Eingriffs-Ausgleich - Externes Ausgleichs-Bereich nach § 9 Abs. 1a BauGB ### Nr. 21 — Schutzpflichten gem. § 41 BImSchG - Aktive und passive Schallschutz-Maßnahmen ### Nr. 24 — Festsetzung zur Erhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse - Passiver Schallschutz, gestaltete Außenwohnbereiche - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Schritt 3 — Festsetzungen außerhalb § 9 BauGB ### Häufige Fehler #### Fehler 1: Dynamische Verweisung auf Spezialgesetze - "Es gelten die Anforderungen der DIN xxxx in der jeweils geltenden Fassung" - Problematisch: Dynamische Verweisung auf ändernde Spezial-Regelungen - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. #### Fehler 2: Mobilitätskonzept als Festsetzung - Häufig: B-Plan setzt "Mobilitätskonzept ist Bestandteil der Satzung" fest - Problematisch: Konkrete Inhalte oft nicht in der Satzung, sondern nur in Anlagen-Papier - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. #### Fehler 3: Energetische Anforderungen über GEG-Standard - Festsetzung "Effizienzhaus 40" — zulässig nur als Festsetzung der Erschließungs-Tiefenstandards - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. #### Fehler 4: Werbe-Anlagen und Außengastronomie - Über § 9 BauGB nur eingeschränkt regelbar - Konkurrenz mit § 81 BayBO örtliche Bauvorschriften — meist diese Norm einschlägig #### Fehler 5: Photovoltaik-Pflichten - Über § 9 Abs. 1 BauGB problematisch - Landesrechtliche Erlaubnis: Art. 44a BayBO (seit 01/2025) ## Schritt 4 — § 9 Abs. 5 6 7 BauGB Hinweise ### § 9 Abs. 5 — Vermerk im Plan - Bauflächen mit erheblichen Bodennutzungs-Beschränkungen - Z.B. Altlasten, Bergbauschäden ### § 9 Abs. 6 — Festsetzungen aus anderen Vorschriften - Soweit andere Rechtsvorschriften Inhalts-Festsetzungen erlauben - Z.B. Ausgleichs-Flächen nach Naturschutzrecht ### § 9 Abs. 7 — Geltungsbereich - Räumlicher Geltungsbereich ## Schritt 5 — Bahnflächen § 38 BauGB ### Grundsatz - Für Bahnflächen gelten Sondervorschriften - BauGB-Festsetzungen sind eingeschränkt - Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ### Konsequenz für nicht-entwidmete Bahnflächen - Stadt kann keine baulichen Festsetzungen treffen - Vor Entwidmung nach § 23 AEG kein wirksamer B-Plan möglich - Bei dennoch erfolgter Festsetzung: Teil-Nichtigkeit oder Gesamt-Nichtigkeit ### Prüfungs-Schritt - Welche Flurstücke sind als Bahnflächen vermerkt? - Liegt eine Entwidmungs-Entscheidung der Eisenbahn-Verwaltung vor? - Datum Entwidmung vs. Datum Satzungs-Beschluss ## Schritt 6 — Hochhäuser, Gebäude-Hochhaus-Verordnung ### Bayerische Hochhaus-Richtlinie - Gebäude über 22 m Hochhaus nach Art. 2 Abs. 4 BayBO - Brandschutz-Anforderungen - Festsetzung Hochhaus-Standorte über § 9 Abs. 1 Nr. 1 + Nr. 2 BauGB ### Höhen-Festsetzung - Wand-/Trauf-/First-Höhe nach § 18 BauNVO - Bezugshöhe muss klar definiert sein ### Verschattung - Bei Hochhäusern Verschattungs-Studie erforderlich - Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB - Im Plangebiet-Inneren und in Nachbarschaft ## Schritt 7 — Stellplatz-Festsetzungen ### Rechtsgrundlage - § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (Stellplätze und Garagen) - Art. 47 BayBO Grundsatz Stellplatzpflicht - Art. 81 BayBO Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift ### Reduzierung durch B-Plan - Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO: B-Plan kann abweichend festsetzen - Voraussetzungen: - städtebauliche Rechtfertigung - anderweitige Bedarfsdeckung (z.B. ÖPNV-Nähe, Mobilitätskonzept) - Verhältnismäßigkeit ### Praktische Höchstgrenze - Reduzierung über 50 % verlangt besondere Begründung - Bei nahezu vollständigem Stellplatz-Verzicht: tragfähiges Mobilitätskonzept zwingend ## Schritt 8 — Schallschutz-Festsetzungen ### Rechtsgrundlage - § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (Erhaltung gesunder Wohn-/Arbeitsverhältnisse) - § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB (Schutz-Maßnahmen nach BImSchG) ### Festsetzungs-Typen - **Aktiver Schallschutz** — Lärmschutzwall, -wand (Festsetzung Lage, Höhe) - **Passiver Schallschutz** — Schalldämmungs-Anforderungen Außenbauteile - **Festsetzung Außenwohnbereiche** — bei zulässigen Pegeln ### DIN 18005 - Orientierungswerte: - Reines Wohngebiet 50 dB(A) Tag / 35 dB(A) Nacht - Allgemeines Wohngebiet 55 / 40 dB(A) - Mischgebiet 60 / 45 dB(A) - Urbanes Gebiet 63 / 48 dB(A) - Statische Bezugnahme zulässig ### TA Lärm - Bei Anlagen-Festsetzungen - Statische Bezugnahme ## Schritt 9 — Naturschutz-Festsetzungen ### § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB - Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - Externe Ausgleichs-Maßnahmen § 9 Abs. 1a BauGB ### § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB - Flächen für Maßnahmen zum Schutz vor Naturgewalten - Hochwasserschutz, Bodenerosionsschutz ### Verzahnung BNatSchG - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz nach § 18 BNatSchG - Festsetzung Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichs-Maßnahmen ## Schritt 10 — Prüfraster für Mandanten-Vertretung ### Schritt 10.1 — Festsetzungs-Inventar - Welche Festsetzungen enthält der Plan? - Jeweils Rechtsgrundlage benennen lassen ### Schritt 10.2 — Außerhalb-Katalog-Prüfung - Sind Festsetzungen ohne erkennbare Rechtsgrundlage in § 9 BauGB? - Bei Verstoß: Teil-Nichtigkeit / Gesamt-Nichtigkeit? ### Schritt 10.3 — Höchstgrenzen-Prüfung § 17 BauNVO - Werden GRZ/GFZ überschritten? - Liegen die Voraussetzungen für Überschreitung § 17 Abs. 2 BauNVO vor? - Begründung im Plan ausreichend? ### Schritt 10.4 — Dynamische Verweisungen - Bezugnahme auf "jeweils geltende Fassung" einer DIN-Norm? - Dynamische Verweisung unzulässig → Bestimmtheits-Mangel ### Schritt 10.5 — Mobilitätskonzept-Festsetzung - Konkret in der Satzung oder nur in Anlage? - Bestimmtheit ausreichend? ## Schritt 11 — Anwendung auf Bebauungsplan Augsburg Nr. 900 **Beispielsfälle:** a) **§ 11 Satzung "Mobilitätskonzept"** — Anlage B-1, nur Stichpunktliste. Bestimmtheits-Mangel. b) **§ 12 Satzung "Energetische Anforderungen"** — Festsetzung "KfW-Effizienzhaus 40". Bezugnahme auf "den jeweils gültigen Standard nach GEG bezogen" — dynamische Verweisung, problematisch. c) **§ 9 Abs. 4 Satzung "Künstliche Nisthilfen"** — Festsetzung 60 Mauersegler-Nisten + 30 Mehlschwalben-Nisten. § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB iVm BNatSchG einschlägig. Festsetzung zulässig. d) **§ 13 Satzung "Materialgebote Fassaden"** — Stoff- und Farbgebote. Über Art. 81 BayBO örtliche Bauvorschrift einschlägig — § 9 BauGB nicht ausreichend. e) **§ 6 Satzung "Stellplatz 0,3/WE"** — Reduzierung auf 30 % der Stellplatzsatzung-Werte. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO grundsätzlich zulässig, aber **70 % Reduzierung benötigt tragfähiges Mobilitätskonzept**. Im konkreten Fall fragwürdig. f) **§ 18 Satzung "Bahnflächen"** — Hinweis auf nicht-entwidmete DB-Flächen. § 38 BauGB einschlägig — **keine Festsetzungen zulässig** auf nicht-entwidmeten Bahnflächen. ## Verzahnung mit anderen Skills - `erforderlichkeit-1-abs-3-baugb` - `abwaegungsgebot-1-abs-7-baugb` - `immissionsschutz-laerm-bauleitplanung` - `stellplatzsatzung-bay-bauordnung` - `vorhabenbezogener-bebauungsplan-12-baugb` ## Quellen - BauGB §§ 9, 30, 38 - BauNVO §§ 1-26 - PlanzVO - BayBO Art. 47, 81 - **BVerwG 04.05.2022, 4 CN 2.21** — Konzentrationszonen-Planung Wind/Solar (bverwg.de) - **BVerwG 03.04.2020, 4 CN 2.19** — Erhaltungssatzung § 172 BauGB (bverwg.de) - **BVerwG 17.06.2020, 4 CN 6.18** — Bekanntmachung Bebauungsplan, Anstossfunktion (bverwg.de) - **BVerwG 11.04.2024, 4 BN 50.23** — Klimaschutz als Abwaegungsbelang (bverwg.de) - Konkrete weitere Entscheidungen vor Ausgabe per bverwg.de mit Datum verifizieren - Ernst/Zinkahn/Bielenberg BauGB - Battis/Krautzberger/Löhr BauGB - Söfker BauNVO