--- name: jahresfrist-47-abs-2-vwgo description: "Mandant moechte Normenkontrollantrag stellen und Anwalt prüft ob die Jahresfrist noch laeuft. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO Jahresfrist Normenkontrolle. Prüfraster: Fristbeginn ortsuebliche Bekanntmachung § 10 Abs. 3 BauGB fehlerhafte Bekanntmachung kein Fristbeginn Wiedereinsetzung § 60 VwGO ergaenzende..." --- # Jahresfrist § 47 Abs. 2 VwGO ## Schritt 1 — Wortlaut und Grundregel ### § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO - Der Antrag kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift gestellt werden ### Frist-Verkürzung 2007 - Vor dem 1.1.2007 zwei Jahre - Durch Gesetz vom 22.12.2006 auf ein Jahr verkürzt - Übergangsfristen längst abgelaufen ## Schritt 2 — Fristbeginn Bekanntmachung ### Bekanntmachung des B-Plans § 10 Abs. 3 BauGB - Der Beschluss als Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen - In Bayern regelmäßig Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde - Oder in der Tageszeitung, wenn Hauptsatzung dies vorsieht - Online-Veröffentlichung zusätzlich, aber nicht allein konstitutiv ### Was wird bekanntgemacht - Beschluss als Satzung - Anstoßfunktion: Hinweis wo der Plan einsehbar ist - Hinweis auf Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften nach § 215 BauGB - Hinweis auf Voraussetzungen für Entschädigungsanspruch § 44 BauGB - Hinweis auf nachträgliche Geltendmachung ### Fehlerhafte Bekanntmachung - Bei Fehlen der Hinweise auf § 215 BauGB läuft die Rügefrist nicht (§ 215 Abs. 2 BauGB) - Bei vollständig fehlerhafter Bekanntmachung (z.B. unrichtiger Ort, fehlende Anstoßfunktion) kein Fristbeginn der Jahresfrist - BVerwG ständige Rechtsprechung — gute Angriffsfläche ## Schritt 3 — Fristberechnung ### Fristbeginn - Tag der Bekanntmachung zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB analog) - Bei Veröffentlichung 12.6.2024 läuft die Frist ab 13.6.2024 ### Fristende - Genau ein Jahr nach Beginn (§ 188 Abs. 2 BGB analog) - Bekanntmachung 12.6.2024 — Fristende 12.6.2025, 24 Uhr - Wenn Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt — nächster Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO) ### Praxis Fristenkalender - Eintrag Hauptfrist - Vorfrist 1: 2 Wochen vor Ablauf - Vorfrist 2: 4 Wochen vor Ablauf - Drei-Augen-Kontrolle Vorlage Anwältin ## Schritt 4 — Antragseingang § 47 VwGO ### Form - Schriftsatz an das zuständige OVG/VGH (Bayern: BayVGH) - Eingang Original oder elektronischer Schriftsatz § 55a VwGO über beA - Eingangsstempel maßgeblich ### Adressat - BayVGH-Geschäftsstelle München - bei elektronischer Übermittlung beA an die jeweilige Senatsgeschäftsstelle ## Schritt 5 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ### § 60 VwGO - Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Versäumung - Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses - Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungstatsachen - Nachholung der versäumten Handlung innerhalb der Antragsfrist ### Verschulden Mandant / Anwalt - Anwaltsverschulden wird Mandanten zugerechnet § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO - Bei Fristversäumung durch Anwältin Wiedereinsetzung in der Regel ausgeschlossen — Haftungsfrage ### Höhere Gewalt - Plötzliche schwere Erkrankung - Postsendung durch Naturkatastrophe vereitelt - Betrug oder Täuschung durch Behörde ## Schritt 6 — Heilung durch ergänzendes Verfahren ### § 214 Abs. 4 BauGB - Mängel können durch ergänzendes Verfahren behoben werden - Erneuter Beschluss, erneute Bekanntmachung - Neue Jahresfrist beginnt mit neuer Bekanntmachung - Aber nur soweit der ergänzte Plan reicht ### Strategische Konsequenz - Wenn Plan kurz vor Klagefrist nochmals "geheilt" wird — Frist beginnt neu - Wenn Heilungsversuch unzureichend ist — Angriffspunkt im Hauptsacheverfahren ## Schritt 7 — Parallelfrist § 215 BauGB ### Rügefrist Verfahrensfehler - Beachtliche Mängel des Verfahrens und der Form werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde gerügt werden - § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - Gilt für formelle Mängel, die nicht ohnehin nach § 214 Abs. 1 BauGB unbeachtlich sind ### Rügefrist Abwägungsfehler - § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB - Mängel im Abwägungsvorgang werden unbeachtlich, wenn nicht binnen Jahresfrist gerügt - Materielle Abwägungsergebnis-Fehler bleiben unbeachtlich-Frei ### Rüge-Adressat - Schriftliche Rüge gegenüber der Gemeinde, nicht gegenüber dem Gericht - Eingang bei der Stadtverwaltung zählt - Trotzdem zeitgleich mit Normenkontrollantrag vorbereiten ### Hinweis-Erfordernis - Frist läuft nur, wenn auf sie in Bekanntmachung hingewiesen wurde - Fehlt Hinweis — keine Rügefrist (§ 215 Abs. 2 BauGB) ## Schritt 8 — Praxisablauf ### Tag 0 — Mandatsannahme - Bekanntmachungsdatum erfassen - Hauptfrist und Rügefrist berechnen - Fristenkalender Eintrag mit Vorfristen ### Phase 1 — Verfahrenskette und Akteneinsicht - Akteneinsicht bei der Gemeinde § 29 VwVfG (BayVwVfG) - Vorbereitung Rügeschreiben § 215 BauGB ### Phase 2 — Rüge absenden - 4 Wochen vor Ablauf Jahresfrist: Rüge per Einschreiben an Gemeinde - Rüge enthält alle erkannten Verfahrens- und Abwägungsfehler - Aufbewahrung Postzustellungsurkunde ### Phase 3 — Normenkontrollantrag - 2 Wochen vor Ablauf Jahresfrist: Schriftsatz bei BayVGH - Eingang über beA mit Empfangsbekenntnis ## Schritt 9 — Häufige Fristfehler - Fristbeginn auf Aufstellungsbeschluss statt Bekanntmachung gesetzt — falsch - Bekanntmachung im Internet statt Amtsblatt als Fristbeginn — abhängig von Hauptsatzung - Rügefrist § 215 BauGB übersehen — materielle Präklusion - Vorfristen nicht eingetragen — Risiko bei Krankheit - Eingang per Fax am Freitagabend ohne Eingangsbestätigung — Beweisproblem ## Quellen - VwGO § 47 Abs. 2, § 55a, § 60, § 173 - BauGB § 10 Abs. 3, § 214, § 215, § 44 - ZPO § 85 Abs. 2, § 222 Abs. 2 - BGB § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 - BVerwG, Urteil vom 26.4.2007 – 4 CN 3.06 (Bekanntmachung) - BVerwG, Beschluss vom 15.4.1988 – 4 N 4.87 (Anstoßfunktion) ## Ergänzende Rechtsprechung (Stand 05/2026) - **BVerwG 17.06.2020, 4 CN 6.18**: Anforderungen an die Bekanntmachung von Bebauungsplaenen — Anstossfunktion und Fristbeginn § 47 Abs. 2 VwGO. Quelle: bverwg.de. - **BVerwG 03.04.2020, 4 CN 2.19** (Erhaltungssatzung): Bekanntmachung und Fristbeginn für den Normenkontrollantrag. Quelle: bverwg.de. - **OVG NRW** und andere OVG/VGH: laufende Rspr. zu Bekanntmachungsmaengeln und Frist; konkrete Aktenzeichen ueber landesrecht-nrw.de bzw. die jeweilige Landesjustiz-Datenbank verifizieren. Vor Ausgabe per bverwg.de mit Datum und Aktenzeichen verifizieren.