--- name: digital-anschlussfaehigkeit-digitalcheck description: "Pruefskill Digitaltauglichkeit. Adressiert die seit 2022 geltende Pflicht zum Digitalcheck (Bundesregelungsvorhaben muessen digital praktikabel sein) und die OZG-Anschlussfaehigkeit. Mit Standardpruefraster Anschluss an bestehende Standards (XOEV FIM ELSTER beA) Once-Only-Prinzip Schnittstellen D..." --- # NKR-Digitaltauglichkeit / Digital-Anschlussfaehigkeit ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Worum geht es konkret Seit 2022 gilt der **Digitalcheck**: jedes Bundesregelungsvorhaben muss vor Kabinettsbefassung auf digitale Tauglichkeit geprueft werden. Der NKR begleitet diesen Check und kommentiert die Ergebnisse in der Stellungnahme. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen - Vorhaben sieht digitale Verfahren vor - Vorhaben sieht analoge Verfahren vor (Pruefung, ob digital moeglich) - Vorhaben enthaelt Datenpflichten - Vorhaben adressiert OZG-Leistungen Rueckfrage nur wenn unklar: *"Welche digitalen Beruehrungspunkte hat das Vorhaben — Antragsverfahren, Datenuebermittlung, Speicherung, Schnittstelle zu Bestandssystemen?"* ## Rechtlicher und methodischer Rahmen - **Digitalcheck-Methodik** (BMI / NKR, seit 2022) - **OZG** (Onlinezugangsgesetz, in der jeweils geltenden Fassung; OZG-Folgeregulierung Stand zu pruefen) - **eIDAS-VO** (Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung) - **§ 44 GGO** — Folgen-Pruefung umfasst auch Digitales - **NKRG** § 4 - **Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA** ## Fuenf Prinzipien des Digitalchecks (Standard) 1. **Digitale Kommunikation sicherstellen** — Kanal, Standards, Schnittstellen 2. **Wiederverwendung von Daten und Standards** (Once-Only) 3. **Datenschutz und Informationssicherheit by design** 4. **Klare Regelungen / einheitliche Begriffe** (maschinenlesbar) 5. **Automatisierung ermoeglichen** — Format, Strukturierung ## Pruefraster / Schritt für Schritt ### 1. Digitale Kommunikation - Welche Kanaele? (Web, App, beA, De-Mail, eID-Wallet, OZG-Portalverbund) - Sind sie bereits etabliert? - Schnittstellen sicher und dokumentiert? - Barrierefreiheit gewaehrleistet? ### 2. Datenstandards - XOEV (XML in der Verwaltung) genutzt? - FIM (Foederales Informationsmanagement) verwendet? - Datenkataloge etabliert? ### 3. Once-Only-Prinzip - Daten, die der Verwaltung schon vorliegen, werden wiederverwendet? - Mehrfacherhebung vermieden? ### 4. Datenschutz / Sicherheit - DSGVO-Konformitaet - Rechtsgrundlage für Verarbeitung - Speicherfrist - Loeschpflichten ### 5. Maschinenlesbarkeit / Begriffsklarheit - Klare Tatbestaende, eindeutig automatisierbar - Vermeidung unbestimmter Rechtsbegriffe wo automatisiert geprueft werden soll ### 6. Anschluss an Bestandssysteme - ELSTER - beA / beBPO - ZDR / Handelsregister - e-Akte / e-Justice ## NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme - Kein Digitalcheck dokumentiert - Vorhaben verwendet eigenen Standard statt etablierter - Once-Only nicht umgesetzt - Datenstandard fehlt (kein XOEV, kein FIM) - Antragsverfahren weiterhin Papier - Schnittstellen zum OZG-Portal nicht vorgesehen ## Trade-off-Matrix | Aspekt | Plus | Minus | |---|---|---| | Standard verwendet (XOEV / FIM) | ja | nein, eigene Loesung | | OZG-Portal angeschlossen | ja | nein | | Once-Only | beachtet | Mehrfacherhebung | | Barrierefreiheit | gewaehrleistet | nicht thematisiert | | Maschinenlesbarkeit | eindeutig | offene Rechtsbegriffe | | Schnittstellen | dokumentiert | unklar | ## Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine - "Der Digitalcheck wurde vom Ressort durchgefuehrt; die Ergebnisse sind dokumentiert. Der NKR haelt die digitale Anschlussfaehigkeit für gewaehrleistet." - "Der NKR weist darauf hin, dass im Vorhaben kein Hinweis auf die Anwendung der Standards XOEV und FIM enthalten ist. Eine Klarstellung waere wuenschenswert." - "Der NKR empfiehlt, das Verfahren an den OZG-Portalverbund anzuschliessen und das Once-Only-Prinzip im Sinne des [§ X OZG / EU-SDG-VO] umzusetzen." - "Der NKR weist darauf hin, dass die vorgesehene Pflicht zur monatlichen [Lebensbescheid] in der bisherigen Ausgestaltung nicht maschinenlesbar abbildbar ist; eine Praezisierung des Datenformats ist erforderlich." ### Checkliste für den Digitalcheck (Pflichtbestandteile) - [ ] Digitale Kommunikation moeglich - [ ] OZG-Anschluss - [ ] XOEV / FIM verwendet - [ ] Once-Only umgesetzt - [ ] Datenschutz / Sicherheit by design - [ ] Barrierefreiheit - [ ] Maschinenlesbarkeit - [ ] Schnittstellen zu Bestandssystemen - [ ] Pruefung Automatisierungsmoeglichkeit ## Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen - "Vorhaben ist digital tauglich" ohne Konkretisierung - Eigener Standard ohne Verweis auf XOEV / FIM - Mehrfacherhebung weiterhin vorgesehen - OZG-Anschluss "in spaeterer Phase" - Maschinenlesbarkeit nicht thematisiert ## Quellen Stand 06/2026 - Digitalcheck-Methodik (BMI / NKR, seit 2022, jeweils aktuelle Fassung) - OZG (Onlinezugangsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung - eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung - § 44 GGO - NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) § 4 - Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA — Spezifikationen jeweils aktueller Stand - NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe) - Live verifizieren ueber [www.digitalcheck.bund.de](https://www.digitalcheck.bund.de) und [www.normenkontrollrat.bund.de](https://www.normenkontrollrat.bund.de)