--- name: gleichstellungs-und-gendercheck description: "Fachmodul Gleichstellungs- und Gendercheck nach § 1 BGleiG und § 2 GGO. Beschreibt die Pflicht zur geschlechterdifferenzierten Folgenabschaetzung wann ein Gendercheck zwingend ist und wie die NKR-Pruefung sich darauf bezieht. Mit Pruefraster Mustertexten und Standardargumenten." --- # NKR-Gleichstellungs- und Gendercheck ## Worum geht es konkret Nach BGleiG und GGO ist bei Bundesregelungsvorhaben eine **gleichstellungspolitische Folgenabschaetzung** durchzufuehren. Sie prueft, ob das Vorhaben auf Frauen und Maenner unterschiedliche Auswirkungen hat. Der NKR prueft die methodische Konsistenz mit dem Erfuellungsaufwand. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen - Vorhaben adressiert Privatpersonen - Vorhaben hat arbeitsmarktpolitischen Bezug - Vorhaben hat familienpolitischen Bezug - Vorhaben adressiert Gesundheit, Bildung, Soziales - Vorhaben mit unterschiedlichen Auswirkungen je Adressatengruppe Rueckfrage nur wenn unklar: *"Welche Personenkategorie ist primaer adressiert?"* ## Rechtlicher und methodischer Rahmen - **§ 1 BGleiG** — Bundesgleichstellungsgesetz, Auftrag zur Gleichstellung - **§ 2 GGO** — Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschaetzung - **§ 44 Abs. 1 Nr. 7 GGO** — gleichstellungspolitische Auswirkungen - **Arbeitshilfe Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften** (BMFSFJ, jeweils aktuelle Fassung) - **CEDAW** (UN-Frauenrechtskonvention) - **EU Gleichstellungsstrategie** (jeweils aktuelle Fortschreibung) - **NKRG** § 4 ## Pruefraster / Schritt für Schritt ### 1. Betroffenheits-Test - Sind Personen adressiert? - Sind Frauen / Maenner / nicht-binaere Personen in unterschiedlichem Mass betroffen? - Welche Daten / Statistiken belegen die unterschiedliche Betroffenheit? ### 2. Wirkungs-Analyse - Welche unterschiedlichen Wirkungen entstehen? - Sind sie beabsichtigt oder unbeabsichtigt? - Sind sie geeignet, Diskriminierung zu beseitigen oder zu vertiefen? ### 3. Differenzierte Aufwandsdarstellung - Falls relevant: differenzierte Aufwandsschaetzung (z.B. Buerger-Aufwand nach Geschlecht) - In der Regel nicht zwingend, aber dokumentationspflichtig ### 4. Begruendungsteil - Ergebnis der Gleichstellungspruefung in der Begruendung - Quellen / Statistiken belegen - Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung, soweit moeglich ### 5. Hinweis im NKR-Stellungnahme - Konsistenz mit Erfuellungsaufwand - Hinweis auf Luecken in der Darstellung ## NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme - Gleichstellungspruefung fehlt - "Keine geschlechterdifferenzierten Auswirkungen" ohne Belege - Statistiken nicht aufbereitet - Differenzielle Wirkung wird verschleiert - Erfuellungsaufwand-Darstellung methodisch inkonsistent mit Gleichstellung - Massnahmen zur Förderung fehlen, obwohl moeglich ## Trade-off-Matrix | Bewertungspunkt | Plus | Minus | |---|---|---| | Geschlechterdifferenzierte Daten | vorhanden | fehlen | | Wirkungsanalyse | konkret | pauschal | | Foerdermassnahmen | vorgesehen | nicht thematisiert | | Begruendungstiefe | nachvollziehbar | Schein-Pruefung | | Konsistenz mit Erfuellungsaufwand | gewahrt | inkonsistent | ## Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine - "Das Vorhaben adressiert [Personengruppe]. Die ressortseitige gleichstellungspolitische Folgenabschaetzung kommt zum Ergebnis, dass [Aussage]. Der NKR haelt die Darstellung für methodisch tragfaehig." - "Der NKR weist darauf hin, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf Frauen und Maenner in der Begruendung nur qualitativ dargestellt sind. Eine geschlechterdifferenzierte Datengrundlage waere wuenschenswert." - "Der NKR sieht im Vorhaben keine erkennbar gleichstellungspolitisch relevanten Aspekte; die ressortseitige Pruefung gemaess § 2 GGO ist nachvollziehbar dokumentiert." - "Die geschlechterdifferenzierte Folgenabschaetzung ist nicht Gegenstand der Pruefung des NKR im engeren Sinne; soweit sie für die Konsistenz der Folgenabschaetzung relevant ist, wird sie kommentiert." ## Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen - "Keine geschlechterdifferenzierten Auswirkungen erkennbar" als Pauschalformulierung - Pruefung nicht dokumentiert - Statistiken nicht beigebracht - Unterschiedliche Betroffenheit nicht thematisiert - Foerdermassnahmen nicht erwogen, obwohl moeglich ## Quellen Stand 06/2026 - § 1 BGleiG - § 2 GGO, § 44 Abs. 1 Nr. 7 GGO - Arbeitshilfe Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften (BMFSFJ, jeweils aktuelle Fassung) - CEDAW (UN-Frauenrechtskonvention) - EU Gleichstellungsstrategie (jeweils aktuelle Fortschreibung) - NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) § 4 - NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe) - Live verifizieren ueber [www.bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de) und [www.normenkontrollrat.bund.de](https://www.normenkontrollrat.bund.de)