--- name: verfahrensgang-referentenentwurf description: "Skizziert den Verfahrensgang eines Vorhabens von der Ressortidee ueber Referentenentwurf Ressortabstimmung NKR-Befassung Länder- und Verbaendeanhoerung Kabinett Bundesrat Bundestag und Verkuendung mit den jeweiligen NKR-Andockpunkten und kritischen Fristen. Liefert eine Phase-zu-Andockpunkt-Tabel..." --- # NKR-Verfahrensgang Referentenentwurf bis Bundestag ## Worum geht es konkret Skill, der den vollstaendigen Lebenszyklus eines Bundesvorhabens entlang der NKR-Andockpunkte darstellt. Pflichtlektuere für jeden neuen NKR-Referenten und Pruefer. ## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen - Vorgang ist zeitlich unklar verortet ("Wann hat der NKR welche Frist?") - Frist für NKR-Befassung steht im Streit mit Ressort - Vorhaben kommt erst spaet aus dem parlamentarischen Verfahren zurueck (Aenderungsantrag) Rueckfrage nur wenn unklar: *"In welcher Phase steht das Vorhaben aktuell?"* ## Rechtlicher und methodischer Rahmen - **§ 4 NKRG** — Pruefungspflicht - **§ 62 GGO** — NKR-Beteiligung vor Kabinettsbefassung - **§ 45 GGO** — Erfuellungsaufwand-Darstellung in der Begruendung - **§ 47 GGO** — Beteiligung der Länder, Verbaende, Fachkreise - **§ 70 GO BT, § 70a GO BT** — Bundestagsverfahren - **§ 26 GG, Art. 76, 77 GG** — Gesetzgebungsverfahren ## Pruefraster / Schritt für Schritt ### Phase 1 — Ressort-interne Vorbereitung - Ressort entwirft Eckpunkte - Erste Folgenabschaetzung (intern) - **NKR formal nicht beteiligt**, kann aber informell konsultiert werden ### Phase 2 — Referentenentwurf - Ressort versendet Referentenentwurf - **NKR-Befassung beginnt** (Vorlage durch Federfuehrer) - Frist: meist 4 Wochen, in Eilfaellen kuerzer - Parallele Länder- und Verbaendeanhoerung (§ 47 GGO) - NKR-Vorpruefung: Methodik, Vollstaendigkeit, Plausibilitaet ### Phase 3 — Ressortabstimmung - BMJ-Rechtsfoermlichkeitspruefung - BMI-Pruefung Verwaltungstauglichkeit - BMF-Pruefung Haushaltsfolgen - NKR ueberprueft ggf. nachgereichte Daten ### Phase 4 — Kabinettsbefassung - Vorlage an Kabinett mit **NKR-Stellungnahme als Anlage** - Kabinettsbeschluss - Versendung an Bundesrat (1. Durchgang) und Bundestag ### Phase 5 — Bundesrat 1. Durchgang - Stellungnahme Bundesrat - Gegenaeusserung Bundesregierung ### Phase 6 — Bundestag - Erste Lesung - Federfuehrender Ausschuss; Anhörung - **NKR kann zur Anhörung geladen werden** (Skill `nkr-stellungnahme-zum-bundestag-anhoerung`) - Aenderungsantraege: bei wesentlichen Aenderungen erneute NKR-Befassung? - Zweite und dritte Lesung; Abstimmung ### Phase 7 — Bundesrat 2. Durchgang - Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz - ggf. Vermittlungsausschuss ### Phase 8 — Ausfertigung und Verkuendung - Art. 82 GG - Inkrafttreten ## NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme - Frist verkuerzt, ohne Notbegruendung - NKR-Stellungnahme nicht der Kabinettsvorlage beigefuegt - Wesentliche Aenderungen im parlamentarischen Verfahren ohne erneute Befassung - Formulierungshilfe statt Referentenentwurf, um NKR zu umgehen ## Trade-off-Matrix | Phase | NKR-Andockpunkt | Standard-Frist | |---|---|---| | Referentenentwurf | Vorpruefung, Erstberatung | 4 Wochen | | Ressortabstimmung | Nachfrage Daten | 1 Woche | | Vor Kabinett | Foermliche Stellungnahme | spaetestens 1 Woche vor Kabinett | | Bundestag | ggf. Anhörung | Ad hoc | | Wesentliche Aenderung | Nachpruefung | je nach Umfang | ## Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine - "Der NKR ist am [Datum] mit dem Vorhaben befasst worden. Die Frist zur Stellungnahme betrug [X] Wochen." - "Aufgrund der erheblichen inhaltlichen Aenderungen im parlamentarischen Verfahren hat der NKR mit Schreiben vom [Datum] eine ergaenzende Stellungnahme abgegeben." - "Der NKR weist darauf hin, dass die Beteiligungsfrist von [X] Werktagen die methodische Vorpruefung nur eingeschraenkt erlaubt." ## Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen - NKR-Befassung als blosse Pflichtuebung mit zu kurzer Frist - Datenlieferung erst nach Stellungnahme-Anforderung - "Formulierungshilfe" als Umgehung der NKR-Befassung - Aenderungen vor Kabinett, die der NKR nicht mehr sieht ## Quellen Stand 06/2026 - NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) §§ 4, 6 - §§ 44, 45, 47, 62 GGO - §§ 70, 70a GO BT - Art. 76, 77, 82 GG - Live verifizieren ueber Bundesanzeiger und [www.normenkontrollrat.bund.de](https://www.normenkontrollrat.bund.de)