--- name: 059-kaufpreisfaelligkeit-bei-altlasten-baulasten-und-mi description: "Notariat im Alltag: Kaufpreisfälligkeit bei Altlasten, Baulasten und Mietverträgen. Sonderkonstellationen der Kaufpreisfälligkeit bei öffentlich-rechtlichen Belastungen, Mietverträgen und Altlastenverdacht im Notariat." --- # Notariat im Alltag: Kaufpreisfälligkeit bei Altlasten, Baulasten, Mietverträgen ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Zweck und Anwendungsbereich Nicht jeder Grundstückskauf ist ein Standard-Fall. Altlasten, Baulasten, laufende Mietverträge und öffentlich-rechtliche Beschränkungen können die Kaufpreisfälligkeit und den Vollzug erheblich verkomplizieren. Dieser Skill klärt die Besonderheiten. Rechtsgrundlagen: §§ 433–453 BGB (Kaufvertrag, Sachmängelrecht), §§ 435–436 BGB (Rechtsmangel), § 437 BGB (Gewährleistung), BBodSchG §§ 4–24 (Bodenschutz, Altlasten), BauOrdnungsrecht der Länder (Baulast), §§ 566–570 BGB (Mietvertragsübergang bei Verkauf), § 311b BGB (Form). ## Altlasten und Bodenkontaminationen Altlasten (kontaminierter Boden, Altablagerungen) sind ein häufiges Risiko bei gewerblichen und ehemalig industriell genutzten Grundstücken. **Rechtliche Einordnung:** - Altlasten als Sachmangel (§ 434 BGB) → Haftung des Verkäufers, wenn bekannt oder erkennbar - Altlasten-Ausschlussklausel: häufig im Kaufvertrag vereinbart (wirksam wenn ausdrücklich und nicht arglistige Täuschung) - Öffentliche Altlastenliste: Altlastenkataster der Gemeinde/Umweltbehörde prüfen **Kaufpreisfälligkeitssonderfall:** Wenn Altlastenrisiko bekannt → einvernehmliche Regelung in der Urkunde über Kostentragung, Sanierung, Kaufpreisreduzierung oder Rücktrittsrecht. ## Baulasten Baulasten sind im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde eingetragen (nicht im Grundbuch). Sie verpflichten den Eigentümer zu bestimmten öffentlich-rechtlichen Leistungen. **Vollzugsrelevanz:** Baulastenverzeichnis abfragen. Baulast kann den Wert des Grundstücks erheblich beeinflussen (z.B. Abstandsflächenbaulast). Im Kaufvertrag erwähnen (Sachmangel wenn nicht offenbart). ## Mietverträge (§ 566 BGB: „Kauf bricht nicht Miete") § 566 BGB: Bei Verkauf eines vermieteten Grundstücks tritt der Käufer in laufende Mietverträge ein. Wichtige Punkte für Kaufpreisfälligkeit: - Ist das Grundstück vermietet? → Mietvertragsübernahme durch Käufer - Mietkaution (§ 566a BGB): Käufer haftet für Kautionsrückzahlung ab Übergang - Bestandsmieter-Information (§ 566b BGB): Notar kann Mitteilung vorbereiten - Vermieterrechte/-pflichten gehen über: laufende Reparaturen, Nebenkostenabrechnung ## Kaufpreisfälligkeit bei Mietverträgen Standard-Kaufvertrag sieht vor: Kaufpreis fällig nach Vorliegen der normalen Vollzugsvoraussetzungen. Bei vermietetem Objekt: - Mietvertragsübernahme vertraglich klar geregelt? - Sonderkündigungsrecht des Mieters geprüft (§ 567 BGB)? - Kautionsübernahme geregelt? - Mieterschutzrecht (Eigenbedarfskündigung nach § 577a BGB: 3 Jahre Wartezeit nach Verkauf)? ## Prüfprogramm - Altlastenkataster abgefragt? - Baulastenverzeichnis abgefragt? - Mietverträge im Kaufvertrag erwähnt und Übernahme geregelt? - Kautionsübernahme durch Käufer vereinbart? - § 577a BGB (Eigenbedarfssperre nach Verkauf): Käufer informiert? - Kaufpreisfälligkeit an Besitzübergang geknüpft? ## Typische Fallen - Altlasten bekannt, aber nicht im Kaufvertrag offenbart → Arglisthaftung Verkäufer. - Baulast nicht im Kaufvertrag genannt → Sachmangel § 435 BGB. - Mietvertrag endet nach Kaufpreisfälligkeit → Käufer übernimmt laufenden Mieter. - Kaution nicht an Käufer weitergeleitet → Haftung Verkäufer gegenüber Mieter. ## Rechtsquellen - § 434 BGB (Sachmangel): https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html - § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete): https://dejure.org/gesetze/BGB/566.html - BBodSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/ - § 577a BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html - BGH zum Sachmängelrecht beim Grundstückskauf: https://www.bgh.de - BNotK Grundstücksrecht: https://www.bnotk.de ## Output-Formate - **Altlasten-Checkliste** (Kataster, Offenbarungspflicht, Klauselgestaltung) - **Baulastenverzeichnis-Anforderung** (Muster) - **Mietvertragsübernahme-Regelung** (Klauselvorschlag) - **Kaufpreisfälligkeit-Sonderfall** (Vollzugscockpit-Anpassung) - **Mandantenmail** (Altlasten/Mietrisiken erläutern) Quellen für Live-Check: https://dejure.org | https://openjur.de | https://www.gesetze-im-internet.de | https://www.bnotk.de | https://www.bgh.de | https://www.bverfg.de