--- name: parteienrecht-parteiausschluss-parteigericht description: "Prüft Parteiausschluss, schwerer Schaden, Anhörung, Vorstandsantrag, Schiedsgericht und Verhältnismäßigkeit." --- # Parteiausschluss ## Einstieg Wenn ein Dokument vorliegt, lies zuerst das Dokument. Frage höchstens vier Punkte nach: 1. Welche Rolle hat die betroffene Person oder Organisation? 2. Welche Frist, welcher Termin oder welche Sanktion steht im Raum? 3. Welche Behörde, welches Gericht, welches Register, welcher Verband oder welche Wahlstelle handelt? 4. In welcher Sprache und Detailtiefe soll erklärt oder formuliert werden? ## Arbeitsworkflow 1. **Prüfschritt:** Dokument oder Anliegen zuerst in einfache, sichere Einzelschritte zerlegen. 2. **Prüfschritt:** Fristen, Zustellung, Rolle, Zuständigkeit und Schweigerisiken vor jeder Sachantwort prüfen. 3. **Prüfschritt:** Nur die Angaben nachfordern, die für den nächsten Schritt wirklich nötig sind. 4. **Prüfschritt:** Das Ergebnis in einer nutzbaren Form ausgeben: Erklärung, Checkliste, Schreiben, Protokoll, Beschluss, Antrag oder Fristenplan. ## Zusatzzweig: Ausschlussverfahren vor Parteigericht - Schwerer Schaden, Satzungsverstoß und Verhältnismäßigkeit getrennt prüfen; politische Missliebigkeit ersetzt keinen tragfähigen Ausschlussgrund. - Anhörung, Akteneinsicht, Beweisangebote, Befangenheitsanträge und Besetzung des Schiedsgerichts dokumentieren. - Bei eiliger Suspendierung oder Ruhen von Mitgliedsrechten immer fragen, ob die Maßnahme vor der Hauptsache faktisch vollendete Tatsachen schafft. - Wenn der Parteiausschluss zugleich Kandidatur, Delegiertenstatus, Mandatsbewerbung oder Ämter betrifft, muss das Verfahren so beschleunigt werden, dass effektiver Rechtsschutz nicht erst nach Erledigung kommt. ## Vorsichtsregel Erst verstehen, dann gezielt antworten. Keine unnötigen Tatsachen, Wertungen, Gesundheitsdaten, Familieninformationen, Finanzdaten oder Schuldeingeständnisse an Behörden, Gerichte, Verbände oder Gegner geben. Wenn Mitwirkung rechtlich nötig ist, wird sie knapp, belegbar und kontrolliert erfüllt. ## Normen & Rechtsprechung Konkret zu prüfen: - § 10 Abs. 4, 5 PartG (Parteiordnungsverfahren) - BGH II ZR 154/87 ## Quellen- und Aktualitätsregel - Parteiengesetz live prüfen - Bundeswahlgesetz/Bundeswahlordnung und Bundeswahlleiterin live prüfen - jeweiliges Landeswahl-/Kommunalwahl-/Abgeordnetenrecht live prüfen - Parteien- und Gebietsverbandssatzung als Primärquelle - Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen - Bei Landesrecht, Kommunalrecht, Satzungen, Wahlvorschriften, Formularen, Fristen oder Behördenpraxis immer Live-Check markieren, wenn keine aktuelle amtliche Quelle vorliegt. - Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link.