--- name: 004-erster-teil-titel-1-personen-und-stand description: "PrALR: Erster Teil Titel 1 Personen und Stand im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # PrALR: Erster Teil Titel 1 Personen und Stand ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kaltstart in 6 Fragen 1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene? 2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation? 3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll? 4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen? 5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden? 6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen? ## Prüfprogramm - Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen. - Normtext und aktuelle Rechtsprechung live prüfen - Form, Frist, Zuständigkeit und Beweis getrennt behandeln - Keine BeckRS- oder Literatur-Blindzitate - Ergebnis immer in Handlungsschritt übersetzen - Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben. - Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen. - Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren. ## Typische Fallen - Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion. - Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht. - Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren. - Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern. ## Konkreter ALR-Stoff: Erster Teil Titel 1 - Von Personen ### Aufbau ALR I 1 normiert die natuerliche und juristische Person, Rechts- und Geschaeftsfaehigkeit, Anfang und Ende der Person, Stand und Verwandtschaft. ### Wichtige Paragraphen - **ALR I 1 § 1** "Der Mensch wird, in so fern er gewisse Rechte in der buergerlichen Gesellschaft geniesst, eine Person genannt." - **ALR I 1 §§ 10-25** Rechts- und Handlungsfaehigkeit; Kinder, Unmuendige, Wahnsinnige, Verschwender. - **ALR I 1 §§ 13-15** Geburt und Anfang der Persoenlichkeit; Sondervorschriften zur Lebendgeburt. - **ALR I 1 §§ 28-29** Tod und Verschollenheit, mit eigenen Vermutungsregeln (heute durch VerschG abgeloest). - **ALR I 1 §§ 50-70** Stand: Allgemeine Definitionen zum buergerlichen Stand; vor allem aber Verweis auf die staendischen Titel im Zweiten Teil (Adel ALR II 9, Buerger ALR II 8, Bauernstand ALR II 7). ### Heutige Fortwirkung - BGB § 1 BGB hat ALR I 1 § 1 abgeloest. ALR ist insoweit reine Rechtsgeschichte. - Standes- und Adelsrecht: Art. 109 III 2 WRV in Verbindung mit Art. 123 GG haben den Adel als Standesvorrecht abgeschafft; Adelspraedikate gelten nur noch als Namensbestandteil. Praktisch noch relevant bei Streit ueber Adelsnamenfuehrung, Reichsadel vs. Briefadel. - Verschollenheitsregeln vollstaendig durch VerschG 1951 und BGB ueberlagert. ### Beruehmte Faelle / Personen - Streit um die "Adelsfuehrung" der ehemaligen Mediatisierten — bis in BVerfG-Entscheidungen zur Namensfuehrung (Az im Digitalisat verifizieren). - ALR-Personenrecht als Vorbild für ABGB (1811) und BGB (1900). ### Pruefraster 1. Geht es um eine standesrechtliche Frage des historischen ALR oder um heutige Namensrechtsfragen? Trennung scharf. 2. Wenn lebende Rechtsfrage: weiter zu BGB / NamensG, ALR nur als rechtsgeschichtlicher Hintergrund. 3. Bei Adelsstreit immer Trennung Reichsadel / Briefadel / Mediatisiertenadel und Bezug zur WRV / GG-Lage.