--- name: 020-erster-teil-titel-17-erbrecht-testamente-und-geset description: "PrALR: Erster Teil Titel 17 Erbrecht Testamente und gesetzliche Folge im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # PrALR: Erster Teil Titel 17 Erbrecht Testamente und gesetzliche Folge ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kaltstart in 6 Fragen 1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene? 2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation? 3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll? 4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen? 5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden? 6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen? ## Prüfprogramm - Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen. - Normtext und aktuelle Rechtsprechung live prüfen - Form, Frist, Zuständigkeit und Beweis getrennt behandeln - Keine BeckRS- oder Literatur-Blindzitate - Ergebnis immer in Handlungsschritt übersetzen - Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben. - Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen. - Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren. ## Typische Fallen - Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion. - Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht. - Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren. - Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern. ## Konkreter ALR-Stoff: Erbrecht, Testament, gesetzliche Erbfolge ### Aufbau ALR I 12 / II 2 regeln Erbrecht: gesetzliche Erbfolge, Testierfreiheit, Pflichtteilsrecht, Erbverzicht, Familienfideikommiss. ### Wichtige Paragraphen - **ALR I 12 §§ 1 ff.** Allgemeines Erbrecht, Anfall der Erbschaft, Annahme und Ausschlagung. - **ALR I 12 §§ 200 ff.** Testament: öffentliches Testament vor Gericht, Privatschriftliches Testament mit Zeugen. - **ALR I 12 §§ 380-440** Pflichtteil. - **ALR II 4 §§ 1 ff.** Familienfideikommiss (Adel, Erbgueter; nach Reichsdeputationshauptschluss bedeutsam, abgeschafft 1919/1938). ### Heutige Fortwirkung - BGB §§ 1922 ff. haben ALR-Erbrecht abgeloest. - Familienfideikommisse wurden 1919/1938 abgeschafft (FideikommissauflösungsG, Kontrollratsgesetz Nr. 45 für Berlin). - In Adelsfamilien noch praktische Relevanz für historische Erbteilungsfragen — selten, aber moeglich. ### Pruefraster 1. Vor 1900 Erbfall? Dann ALR-Erbrecht. 2. Nach 1900? BGB. 3. Familienfideikommiss? — Aufloesungsfrist und Sondervermoegen pruefen.