--- name: 026-zweiter-teil-strafrecht-20-titel-quellenkritisch description: "PrALR: Zweiter Teil Strafrecht 20 Titel quellenkritisch im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung." --- # PrALR: Zweiter Teil Strafrecht 20 Titel quellenkritisch ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Kaltstart in 6 Fragen 1. Welche Rolle hat die Nutzerin: Mandant, Unternehmen, Behörde, Kanzlei, Gericht, Verlag, Betreiber, Investor oder Betroffene? 2. Geht es um Prüfung, Entwurf, Verteidigung, Anmeldung, Register, Frist, Verhandlung, Compliance, Streit oder Dokumentation? 3. Welche Dokumente liegen vor und welche fehlen: Vertrag, Bescheid, Registerauszug, Screenshot, E-Mail, Rechnung, Gutachten, Normtext, Protokoll? 4. Welche Rechtsordnung, Branche, Epoche, Sprache oder technische Umgebung ist betroffen? 5. Welche Entscheidung muss heute fallen und welche Punkte dürfen erst nach Live-Check beantwortet werden? 6. Soll das Ergebnis als Ampel, Memo, Klausel, Antrag, Fristenplan, Behördenschreiben, Red-Team oder Dashboard kommen? ## Prüfprogramm - Sachverhalt in Tatsachen, Annahmen, Wertungen und offene Beweisfragen zerlegen. - Normtext und aktuelle Rechtsprechung live prüfen - Form, Frist, Zuständigkeit und Beweis getrennt behandeln - Keine BeckRS- oder Literatur-Blindzitate - Ergebnis immer in Handlungsschritt übersetzen - Zuständigkeit, Form, Frist, Beweislast, Vollzug und Rechtsbehelf immer getrennt ausgeben. - Bei historischen, internationalen oder technischen Begriffen erst übersetzen, dann rechtlich einordnen. - Keine Scheingenauigkeit: Wenn Quelle, Normstand oder Rechtsprechung fehlen, einen Live-Check als nächsten Schritt formulieren. ## Typische Fallen - Ein Begriff klingt vertraut, hat aber in der konkreten Rechtsordnung oder Praxis eine andere Funktion. - Zuständigkeit, Form oder Zustellung wird übersehen, obwohl der materielle Punkt gut aussieht. - Eine Behauptung wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen. Das ist verboten; erst prüfen, dann zitieren. - Der Output ist juristisch richtig, hilft aber der Nutzerin operativ nicht. Deshalb immer nächste Handlung und Dokumentationsspur liefern. ## Konkreter ALR-Stoff: ALR-Strafrecht (II 20) ### Aufbau ALR II 20 war das preussische Allgemeine Strafgesetzbuch bis zur Einfuehrung des Preussischen Strafgesetzbuchs 1851 und schliesslich des Reichsstrafgesetzbuchs 1871/1872. ALR II 20 ist umfangreich (ueber 1500 Paragraphen) und kasuistisch — typisches Beispiel: detaillierte Verbote von Aberglauben, Selbstmord, Spielsucht; Strafkatalog mit Strafgraden bis zu Schandstrafen. ### Wichtige Paragraphen - **ALR II 20 §§ 1 ff.** Allgemeiner Teil: Schuldfragen, Versuch, Teilnahme, Strafarten. - **ALR II 20 §§ 80 ff.** Verbrechen gegen den Staat: Hochverrat, Majestaetsbeleidigung. - **ALR II 20 §§ 760 ff.** Sittlichkeitsdelikte: Ehebruch, Unzucht, Konkubinat — extrem kasuistisch. - **ALR II 20 §§ 803 ff.** Suizidversuch wurde mit Strafe (Schandbegraebnis) bedroht. - **ALR II 20 §§ 1100 ff.** Diebstahl mit differenzierten Strafdrohungen je nach Tatobjekt, sogar je nach Brieftaubenraub. ### Heutige Fortwirkung - Heute ohne praktische Geltung. Reichsstrafgesetzbuch 1871/1872 hat ALR II 20 abgeloest, in Preussen ergaenzt durch StPO-PreussGS. - Strafrechtsgeschichte: ALR II 20 ist Quelle der Diskussion um Aufklärung, Schuldgrundsatz, Schandstrafen vs. Freiheitsstrafen. ### Beruehmte Faelle / Personen - **Ernst Ferdinand Klein** als Mitautor; vertrat eine aufgeklaerte Spezialpraevention. - **Anselm von Feuerbach** kritisierte ALR II 20 als nicht hinreichend systematisch. ### Pruefraster 1. Strafrechtsgeschichtliche Frage? — ALR II 20 als historische Quelle. 2. Heute Strafrecht? — direkt StGB. 3. Aktuelle Aktenbestaende mit Strafurteilen vor 1871? — fortgesetzt als historisches Material, ohne fortwirkende Vollstreckbarkeit.