--- name: aufopferung-fortwirkung-bgb-und-polizei description: "Aufopferungsanspruch — Fortwirkung im BGB und im modernen Polizei- und Ordnungsrecht. Skill behandelt die heute lebende ungeschriebene Anspruchsgrundlage die spezialgesetzlichen Sondervorschriften (POG IfSG OEG StVG) und die Subsidiaritaet. Liefert Pruefraster im Preußisches Allgemeines Landrecht..." --- # Pralr Aufopferung Fortwirkung Bgb Und Polizei ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Heute lebender Aufopferungsanspruch - Ungeschriebenes Rechtsinstitut auf der Grundlage Einl. §§ 74-75 ALR. - BGH staendige Rspr. seit BGHZ 9 Seite 83. ## Spezialgesetze (vorrangig) - POG / PolG der Länder — Polizeischadensentschaedigung. - **SGB XIV (Soziales Entschaedigungsrecht)** — in Kraft seit 01.01.2024. Bündelt das frühere BVG (Bundesversorgungsgesetz), das OEG (Opferentschädigungsgesetz) und die Impfschadensversorgung aus IfSG §§ 60 ff. zu einem einheitlichen sozialen Entschaedigungsrecht. Für Altfaelle / Uebergangsregelungen weiter BVG/OEG/IfSG live verifizieren. - StVG §§ 7 ff. — Halterhaftung. ## Subsidiaritaet - Aufopferungsanspruch tritt zurueck, wenn Spezialgesetz greift. - Aufopferung dient als "Auffangtatbestand" für rechtmäßige Eingriffe ohne Spezialgesetz. ## Typische heutige Faelle - Verletzung eines Unbeteiligten beim polizeilichen Einsatz (Schussschaden Polizeischaden). - Vermoegensentzug durch hoheitliche Massnahme. - Frueh-Impfungsfaelle vor sozialer Entschaedigung — heute SGB XIV. ## Abgrenzung Art. 14 III GG - Eigentumsentziehung -> Enteignung mit Art. 14 III GG. - Sonstige Eingriffe -> Aufopferung. ## Abgrenzung Art. 34 GG - Rechtswidriges Verhalten -> Amtshaftung. - Rechtmäßiges Verhalten -> Aufopferung. ## Pruefraster 1. Hoheitlicher Eingriff? 2. Rechtmaessig oder rechtswidrig? 3. Spezialgesetz greift? 4. Aufopferung subsidiaer? 5. Sonderopfer-Schwelle?