--- name: aufwendungsersatz-im-vertrag description: "Aufwendungsersatz im Vertrag nach ALR. Skill behandelt typische Aufwendungsersatzlagen Auftrag (mandatum) Verwahrung (depositum) Vormundschaft (tutela) sowie das Verhaeltnis zur GoA. Liefert Pruefraster." --- # Pralr Aufwendungsersatz Im Vertrag ## Normenanker Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt: - `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten. - `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit. - `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden. - `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik. - `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung. - `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Anwendungsfaelle ### Mandatum - ALR I 13 — Auftraggeber muss notwendige Aufwendungen des Beauftragten ersetzen. - Erstreckt sich auch auf eingegangene Verbindlichkeiten. ### Depositum - Verwahrer hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. - ALR I 14 — Verwahrung. ### Tutela (Vormundschaft) - Vormund kann Aufwendungen aus dem Muendelvermoegen entnehmen. - ALR II 18. ### Pfandnehmer - Aufwendungen zur Erhaltung des Pfandes ersatzfaehig. ## Fortwirkung BGB - § 670 BGB Aufwendungsersatz. - § 683 BGB GoA. ## Pruefraster 1. Welcher Vertragstyp? 2. Aufwendung "für den anderen"? 3. Erforderlich? 4. Ersatzfaehig? ## Powersprint-Vertiefung - **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind. - **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Aufwendungsersatz Im Vertrag` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet. - **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar. - **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.