--- name: eigentumserwerb-grundstueck-grundbuch description: "Eigentumserwerb an Grundstuecken im ALR. Skill behandelt die historische Aufflassung und Eintragung im Hypothekenbuch das System vor dem modernen Grundbuch und die Fortwirkung zu BGB / GBO. Liefert Quellenmatrix im Preußisches Allgemeines Landrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerk..." --- # Pralr Eigentumserwerb Grundstueck Grundbuch ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB. - Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## ALR-System - Aufflassung (Auflassung) vor der Behörde. - Eintragung im Hypothekenbuch (vorgaenger des Grundbuchs). - ALR I 10 — Grundstuecksrecht. ## Hypothekenbuch - Eintragung der Eigentumsuebertragung und der Belastungen. - Konstitutive Wirkung der Eintragung. ## Konstitutivprinzip - Eigentum geht erst mit Eintragung ueber (entgegen roemischem Recht der traditio). ## Aufflassung - ALR I 10 — Aufflassungserklaerung vor der Behörde. - Beidseits muendlich oder schriftlich. ## Fortwirkung - BGB §§ 873, 925 BGB. - Grundbuchordnung (GBO). - Heute notarielle Beurkundung der Aufflassung (§ 925 BGB) plus Eintragung. ## Pruefraster 1. Aufflassung erfolgt? 2. Eintragung? 3. Grundbuch oder Hypothekenbuch (historisch)? 4. Belastungen?